LUXEMBURG (AFP)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) darüber, ob die Überlassung von Firmenwagen an Mitarbeiter für deren privaten Bedarf der Mehrwertsteuer unterliegt. Das Finanzgericht Saarland bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es behandelt einen Rechtsstreit zwischen dem Finanzamt Saarbrücken und einer luxemburgischen Firma. (Az. C-288/19)

Diese stellte zwei Arbeitnehmern, die in Deutschland wohnen, Dienstwagen zur Verfügung, die sie auch privat nutzen durften. Etwas später meldete sich das Unternehmen in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig. Gegen Steuerbescheide des Finanzamts zog es vor Gericht - die Überlassung der Fahrzeuge sei keine entgeltliche Leistung und deshalb nicht mehrwertsteuerpflichtig, hieß es zur Begründung. Ob die entsprechende Richtlinie so auszulegen ist, entscheidet nun der EuGH.

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January 19, 2021 23:55 ET (04:55 GMT)