LUXEMBURG (AFP)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30) über Warnhinweise an Zigarettenautomaten. Geklagt hat der Verbraucherverein "Pro Rauchfrei" gegen den Betreiber von zwei Supermärkten in München. Dieser betrieb Ausgabeautomaten für Zigarettenpackungen an den Kassen. (Az. C-370/20)

Auf Zigarettenschachteln müssen Schockbilder abgebildet werden, die vor den Gefahren des Rauchens warnen sollen. Sie waren auf die Packungen gedruckt, diese sahen die Kunden aber zunächst nicht. Die Tasten am Automaten zeigten Bilder, die den Zigarettenschachteln ähnelten, aber keine Warnhinweise enthielten. Der Verein klagte zunächst erfolglos vor den Münchner Gerichten und zog dann vor den Bundesgerichtshof. Dieser setzte das Verfahren im Juni 2020 aus und legte dem EuGH einige Fragen vor. So soll geklärt werden, ob Zigaretten aus einem solchen Automaten verkauft werden dürfen, wenn er den Warnhinweis verdeckt.

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December 08, 2021 23:55 ET (04:55 GMT)