ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich damit, ob Urlaubstage, die Arbeitnehmer in Corona-Quarantäne verbringen müssen, verfallen. Im konkreten Fall, der am Dienstag (10.00 Uhr) in Erfurt verhandelt wird, geht es um einen Schlosser aus Nordrhein-Westfalen. Er hatte während seines bewilligten Urlaubs Kontakt mit einem Corona-Infizierten und wurde von den Behörden deshalb in häusliche Quarantäne geschickt.

Der Schlosser verlangt mit seiner Klage, dass er die aus seiner Sicht verlorenen acht Urlaubstage nachholen kann. Die Quarantäne habe den Erholungseffekt zunichte gemacht, argumentiert er. Ob die höchsten deutschen Arbeitsrichter dazu bereits am Dienstag eine Grundsatzentscheidung treffen, ist offen. Das Landesarbeitsgericht Hamm, das dem Mann eine Urlaubsgutschrift zugebilligt hatte, nutzte bei seinem Urteil auch europarechtliche Argumente.

Urlaubsansprüche bei Quarantäne oder Isolation, bei denen die Betroffenen nicht infiziert sind oder mangels Symptomen keine Krankschreibung bekamen, beschäftigen immer wieder die Arbeitsgerichte in Deutschland./rot/DP/jha