FRANKFURT (BaFin) -

In ihren Solvabilitätsübersichten müssen Versicherer latente Steuern berücksichtigen. Die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern müssen sie nachweisen. Das gelingt ihnen längst nicht immer, wie die BaFin feststellt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.06.2021)