FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HyperTech Group mit mutmaßlichen Sitzen in Hong Kong und Australien keine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG oder nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die HyperTech Group unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (19.10.2021)