Schon ab 2030 müssten die Nutzung, Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCU/CCS) "im Megatonnen-Maßstab" vor allem aus der Industrie eingesetzt werden, berichtet das digitale Medienhaus Table Media am Donnerstag unter Berufung auf einen internen Bericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) des Bundeswirtschaftsministeriums. Spätestens 2045 müssten demnach jährlich Rest-Emissionen in Höhe von zwischen 34 und 73 Millionen Tonnen CO2 exportiert und gespeichert werden.

Der Regierungsbericht stützt sich laut Table Media auf fünf wissenschaftliche Studien. Diese sehen CCS etwa in den Branchen Zement, Glas, Kalk, Abfall und Chemie als notwendig an, um die gesetzlich festgelegte Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.

Konkret sollen Rechtsunsicherheiten bei der Genehmigung von CO2-Abscheideanlagen beseitigt und für die Planung von CO2-Pipelines das Energiewirtschaftsgesetz angepasst werden, heißt es in dem Bericht. Bereits Mitte 2023 soll zudem eine umfangreiche "Carbon Management Strategie" der Regierung vorliegen.

Bislang ist CCS in Deutschland zwar durch das KSpG grundsätzlich erlaubt, wird aber durch Fristenregeln und politische Widerstände faktisch nicht angewandt.

(Bericht von Katharina Loesche. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)