BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund muss der Pflegeversicherung kurzfristig eine Finanzspritze von einer Milliarde Euro geben. Grund dafür sei, dass "unvorhergesehene pandemiebedingte Mehraufwendungen" nicht voll im Rahmen des geltenden Beitragssatzes bis Jahresende finanziert werden könnten, heißt es in einem Schreiben des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Zuerst berichteten das Nachrichtenportal "ThePioneer" und die "Bild"-Zeitung darüber.

Durch die Überweisung der Bundesmittel werde "eine sonst drohende Zahlungsunfähigkeit vermieden" und der Beitragssatz in diesem Jahr konstant gehalten, heißt es in dem Schreiben weiter, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zahlungstermin solle der 5. Oktober sein. In dem Schreiben bittet das Finanzministerium den Haushaltsausschuss um Einwilligung in die Freigabe der Mittel.

Das Gesundheitsressort erläuterte, dass der Zuschuss auf einer bereits für einen solchen Fall vorgesehenen Gesetzesgrundlage beruhe. Minister Jens Spahn (CDU) habe eine entsprechende Verordnung gezeichnet, um die Pflegeversicherung in der Pandemie zusätzlich zu stabilisieren. Der Zuschuss sei bereits in der Bundesregierung abgestimmt, der Haushaltsausschuss müsse noch zustimmen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte einen regelmäßigen Bundeszuschuss. "Die Pflegeversicherung allein über Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, muss sofort ein Ende haben", sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. "Schließlich werden alle anderen Sozialversicherungen durch zusätzliche Steuermittel gestützt." Diese solidarische Finanzierung fehle in der Altenpflege. So plünderten gesetzliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sofort die Finanzreserven der Pflegekassen.

Eine Pflegereform der Koalition sieht ab 2022 unter anderem jährlich einen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro vor. Hintergrund sind Entlastungen für Heimbewohner bei Eigenanteilen für die Pflege und neue Regeln mit dem Ziel einer besseren Bezahlung von Pflegekräften./sam/tam/DP/stw