BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat einem Gesetz zugestimmt, mit dem weitere Entlastungen wegen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht werden. So wird im "Vierten Corona-Steuerhilfegesetz" der steuerliche Freibetrag für den Corona-Bonus der Beschäftigten im medizinischen Bereich auf 4.500 Euro erhöht. Außerdem werden die Homeoffice-Pauschale und die Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert sowie die Möglichkeiten der Verlustverrechnung erweitert.

Das Gesetz wurde mit Stimmen von SPD, Grüne, FDP und Union verabschiedet. AfD und Linke enthielten sich in der Abstimmung. Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird bis Ende Juni 2022 verlängert und die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale, die 5 Euro pro Tag bis zu jährlich 600 Euro vorsieht, soll ein Jahr länger bis zum 31. Dezember 2022 gelten.

Außerdem wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens um ein Jahr für solche Güter verlängert, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden. Gleiches soll für die 2022 auslaufenden Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und für Reinvestitionen gelten.

Zudem soll die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 verlängert werden. Für 2022 und 2023 steigt der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag demnach auf 10 Millionen Euro respektive 20 Millionen bei Zusammenveranlagung. Der Verlustrücktrag soll ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet werden und in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre erfolgen - kürzer, als von der Wirtschaft gefordert.

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May 19, 2022 08:05 ET (12:05 GMT)