KARLSRUHE (AFP)--Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die in der sogenannten Bundesnotbremse festgelegte nächtliche Ausgangssperre abgelehnt. Damit sei aber nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Dies werde noch im Hauptverfahren geprüft.

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht unter anderem vor, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz, die mehrere tagelang über dem Wert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr eine Ausgangssperre gilt. Bürger dürfen dann nur noch unter bestimmten Bedingungen nach draußen.

Diese Ausgangsbeschränkung sei nicht offensichtlich verfassungswidrig, teilte das Gericht nun mit. "Es liegt nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, dass sie zur Bekämpfung der Pandemie unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des demokratischen Gesetzgebers offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen wäre", hieß es. Das Gericht entschied darum, die Regelung vorläufig nicht außer Kraft zu setzen.

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May 05, 2021 14:20 ET (18:20 GMT)