Zürich (awp/sda) - Das Zürcher Obergericht muss sich am kommenden Mittwoch mit Cum-Ex-Steuertricks befassen. Vor Gericht stehen zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin und der deutsche Anwalt Eckart Seith, der Drogerie-König Erwin Müller vertritt.

Den beiden ehemaligen Bank-Mitarbeitern wird vorgeworfen, sich an den Anwalt Eckart Seith gewandt und ihm bankinterne Dokumente zugespielt zu haben. Mit Hilfe dieser Dokumente soll Seith den milliardenschweren Drogerie-König Erwin Müller im Kampf gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasin vertreten haben.

Als Gegenleistung sollten die beiden Bank-Mitarbeiter 1 Prozent des Prozess-Erlöses von 45 Millionen Euro erhalten. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Anwalt Eckart Seith im April 2019 wegen Anstiftung zum mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage sprach es ihn hingegen frei.

Die beiden ehemaligen Bank-Mitarbeiter erhielten vom Bezirksgericht eine bedingte Freiheitsstrafe wegen Wirtschaftsspionage, respektive ebenfalls eine bedingte Geldstrafe wegen Anstiftung zum Vergehen gegen das Bankengesetz.

Vor dem Zürcher Obergericht wird der vor allem in Deutschland vielbeachtete Prozess nun neu aufgerollt. Die Berufungsverhandlung beginnt am kommenden Mittwoch und dürfte zwei Tage lang dauern.

In der Schweiz verurteilt, in Deutschland ein Whistleblower

Die Themen Steuerbetrug und Bankgeheimnis sorgten in den vergangenen Jahren immer wieder für Irritationen zwischen der Schweiz und Deutschland. Während Seith in der Schweiz verurteilt wurde, galt er in Deutschland als Whistleblower, der zur Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals beigetragen habe.

Dem deutschen Staat entstand durch Cum-Ex-Geschäfte ein Milliarden-Schaden. Rund um den Dividendenstichtag schoben Investoren Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere eigentlich gehörten.

Deutsche Finanzämter erstatteten so Verrechnungssteuern, die gar nie gezahlt worden waren. Auch die Schweizer Bank J. Safra Sarasin hatte ihren Kunden Finanzprodukte verkauft, die auf dieser Gesetzeslücke beruhten. 2012 wurde diese Lücke geschlossen.

Einer der Sarasin-Kunden, der auf diese Weise Steuern "optimieren" wollte, war der deutsche Drogerie-König Erwin Müller. Er verlor Millionen, als der Sarasin-Fonds zusammenbrach.

Bundesgerichtshof: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Daraufhin beschuldigte er die Bank, ihn schlecht beraten zu haben, und verklagte sie mit Hilfe des Anwalts Eckart Seith und der internen Bank-Dokumente aus der Schweiz auf Entschädigungszahlungen. Das Landgericht Ulm gab ihm schliesslich recht. Es verurteilte die Bank im Jahr 2017 zu einem Schadenersatz von 45 Millionen Euro.

Im Juli 2021 beurteilte der deutsche Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte in einem wegweisenden Urteil als Steuerhinterziehung. Sie gelten somit offiziell als Straftat.