Verfügung gestellt worden sind, - oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser 
Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine 
diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab. 
DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE; INVESTOREN SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN 
BEZUG GENOMMENEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER 
KAUFEN. 
Zur Abdeckung der Mehrzuteilungen haben sich die GFH (Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH) ("GFH"), die 
SevenVentures GmbH, die GMPVC German Media Pool GmbH und die Fashion Media Pool GmbH bereit erklärt, den 
Konsortialbanken bis zu 4.774.845 Aktien der Gesellschaft (die "Aktien") zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben 
GFH, die SevenVentures GmbH, die GMPVC German Media Pool GmbH und die Fashion Media Pool GmbH den Konsortialbanken eine 
Option zum Erwerb einer Anzahl von Aktien eingeräumt, die der Anzahl der zugeteilten Aktien entspricht, um 
Mehrzuteilungen während der Stabilisierungsperiode (wie unten definiert) abzudecken. Im Zusammenhang mit der 
Platzierung von Aktien wird die J.P. Morgan AG als Stabilisierungsmanager fungieren und kann als Stabilisierungsmanager 
Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der 
Kommission) ergreifen, um den Marktpreis der Aktien zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. 
Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher muss die 
Stabilisierung nicht unbedingt eintreten und kann jederzeit beendet werden. Solche Maßnahmen können an der Frankfurter 
Wertpapierbörse ab dem Tag der Aufnahme des Handels der Aktien im regulierten Marktsegment der Frankfurter 
Wertpapierbörse, voraussichtlich am oder um den 16. Juni 2021, ergriffen werden und müssen spätestens 30 Kalendertage 
nach diesem Tag beendet werden (die "Stabilisierungsperiode"). Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den 
Marktpreis der Aktien während der Stabilisierungsperiode zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der 
Marktpreis der Anteile höher ist, als es sonst der Fall gewesen wäre. Außerdem kann sich der Marktpreis vorübergehend 
auf einem nicht haltbaren Niveau befinden. 
 
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2021-06-14 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/ 
Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
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1207837 2021-06-14 CET/CEST


 
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June 14, 2021 13:41 ET (17:41 GMT)