zukünftig fünf Aufsichtsräte vorzuschlagen.


              Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder 
              Der Aufsichtsrat der AKASOL AG hat am 15. Mai 2021 ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nach 
              § 87a Abs. 1 AktG beschlossen. Nach dem durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
              Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 50 
              vom 19. Dezember 2019) neu eingeführten § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften 
              mindestens alle vier Jahre über das vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder 
              Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat wird das Vergütungssystem auf alle Dienstverträge mit 
              Vorstandsmitgliedern der AKASOL AG anwenden, die nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Billigung 
              des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abgeschlossen, geändert oder verlängert werden. 
7.            Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist nachstehend in der Anlage zur Tagesordnung 
              dargestellt und außerdem über die Website der Gesellschaft unter 
              https://www.akasol.com/de/hauptversammlung

verfügbar.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Billigung des nachfolgend in der Anlage wiedergegebenen, vom

Aufsichtsrat beschlossenen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu beschließen.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß dem durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.

Dezember 2019 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 50 vom 19. Dezember 2019) neu gefassten § 113

Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der

ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen. Hierbei kann der

Beschluss auch eine bestehende Vergütung bestätigen.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der AKASOL AG wird gemäß Punkt 13 der Satzung der AKASOL AG

durch die Hauptversammlung festgelegt.

Punkt 13 der Satzung lautet wie folgt:

'13. Aufsichtsratsvergütung, Haftpflichtversicherung

Die Hauptversammlung entscheidet über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner

Ausschüsse. Die Vergütung umfasst auch die Übernahme der Kosten einer Haftpflichtversicherung (sogenannte

'D&O-Versicherung'), die von der Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen wird.

Diese Versicherung wird mit einer angemessenen Versicherungssumme und einem Selbstbehalt in Höhe von 10%

des jeweiligen Schadens abgeschlossen. Der Selbstbehalt ist für alle innerhalb eines Versicherungsjahres

auftretenden Schadensfälle auf das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen

Aufsichtsratsmitglieds begrenzt. Die Kosten dieser Versicherung trägt die Gesellschaft.'

Die aktuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde durch Beschluss der Hauptversammlung

vom 8. Juni 2018 wie folgt beschlossen und ist seitdem unverändert: 8.

'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf

des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für das einzelne Mitglied EUR 15.000 p.a. beträgt. Die

Vergütung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt EUR 20.000 p.a., die des

Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 30.000 p.a.'

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Höhe der Vergütung für den Aufsichtsrat dem

deutlich gestiegenen Umfang der Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und der sich seither deutlich

veränderte Situation der Gesellschaft nicht mehr entspricht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Höhe der Vergütung anzupassen und wie folgt zu

beschließen:

'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf

des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für das einzelne Mitglied EUR 30.000 p.a. beträgt. Die

Vergütung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt EUR 40.000 p.a., die des

Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 60.000 p.a.'

Im Übrigen halten Vorstand und Aufsichtsrat die konkrete Ausgestaltung des Vergütungssystem weiterhin

für angemessen. Insbesondere entspricht das Vergütungssystem der Empfehlung G.17 (Berücksichtigung des

erhöhten Zeitaufwands von Vorsitz und stellvertretendem Vorsitz im Aufsichtsrat) und der Anregung G.18

(Festvergütung) des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Das zugrundeliegende Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist nachstehend dargestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das in der Anlage abgedruckte Vergütungssystem für die

Mitglieder des Aufsichtsrats zu billigen.

Anlage zu TOP 6: Lebensläufe und ergänzende Angaben Gerd Merkel

Lebenslauf Persönliche Daten:


Wohnort        Berlin 
Geburtsdaten   25.09.1961 Beruflicher Werdegang: 
Seit Oktober  Selbständiger Personalberater (Unternehmen und Einzelpersonen (Trainingsprogramm Führungskräfte/ 
2020          Mentorenprogramm) 
2019          Vice President HR (Personaldirektor) - Globale Projekte und Integration (derzeit Leiter Corporate HR für 
              die Integration eines Unternehmens mit 7B USUSD und 20.000 Mitarbeitern) 
2008 - 2019   Vice President HR (Global) 
              - 1,5 B USUSD, 8.000 Mitarbeiter, 18 Werke, 5 Tech Center in Asien: China, Korea, Japan, Indien 
              China: Shanghai (Tec Center), Ningbo (2 Werke) 
              Amerika: Mexiko, USA, Brasilien 
              Europa: Deutschland, Spanien, Portugal, Irland, Ungarn 
2007          BorgWarner, Corporate Director HR Europa Ausbildung: 
1990          Studium der Betriebswirtschaftslehre (Diplom Betriebswirt FH) 
1980 - 1982   Ausbildung im Personalwesen 
1980          Realschulabschluss Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 

Seit 2019 Mitglied im Aufsichtsrat der BorgWarner Ludwigsburg GmbH Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Seit 2009 Mitglied im Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg Anthony Daniel Hensel

Lebenslauf Persönliche Daten:


Wohnort       Roscommon Michigan, USA 
Geburtsdaten  07.12.1958 Beruflicher Werdegang: 
2019          BorgWarner Inc, Vice President (Direktor) Sonderprojekte 
2016 - 2019   BorgWarner Inc, Vice President (Direktor) und Controller Principal Accounting Officer 
              (Konzernverantwortlicher für das Rechnungswesen) 
2009 - 2016   BorgWarner Inc, Vice President (Direktor) Interne Revision 
2005 - 2009   BorgWarner Inc, Vice President (Direktor) und Schatzmeister 
2005 - 2009   Aufsichtsrat Beru AG 
2002 - 2004   Vice President (Direktor) Geschäftsentwicklung 
2000 - 2005   Aufsichtsrat Kühnle, Kopp & Kausch 
1999 - 2002   BorgWarner Morse TEC, Vice President (Direktor) Finanzen 
1998 - 1999   BorgWarner Turbo Systems GmbH, Finanzdirektor 
1986 - 1998   Verschiedene unternehmerische und betriebliche Positionen in den USA und Deutschland 
1982 - 1986   Alberto Culver Corp, verschiedene Positionen in der Buchhaltung Ausbildung: 
1981          Northern Illinois University, BS Buchhaltung Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 

Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine Wolfgang August Schneider

Lebenslauf Persönliche Daten:


Wohnort       Odernheim am Glan 
Geburtsdaten  19.09.1956 Beruflicher Werdegang: 
2015 - 2020   Vice President Global Manufacturing and Global Quality Borg Warner Turbosystems GmbH, Kirchheimbolanden 
Seit 2010     Mitglied des Vorstands und Vizepräsident des Verbands der Pfälzischen Metall und Elektroindustrie 
2010 - 2015   Mitglied des Aufsichtsrats der Borg Warner Turbo Systems GmbH 
2010 - 2014   Direktor der Turbo Plant Kibo bei der Borg Warner Turbosystems GmbH, Kirchheimbolanden 
2007 - 2009   Direktor Quality and Warranty bei der Borg Warner Turbosystems GmbH, Kirchheimbolanden 
2005 - 2006   Vice President Quality Systems and Processes bei der Borg Warner Turbosystems GmbH, Kirchheimbolanden 
1987 - 2004   Verschiedene Funktionen in den Bereichen Produktion, Qualitätsmanagement und Programm-Management bei der 
              Borg Warner Turbosystems GmbH, Kirchheimbolanden 
1980 - 1987   Verschiedene Leitungsfunktionen in den Bereichen Schweißen, Qualitätsmanagement und Projektmanagement bei 
              der Mannesmann Anlagenbau GmbH, Frankfurt am Main Ausbildung: 
1997 - 1998   EOQ-Auditor 
1998          Qualitäts-Fachingenieur, DCQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.) 
1984 - 1985   Non destruction Testing Ultrasonic Level 2 (DGZfP Dortmund) 
1981-1983     Schweiß-Fachingenieur (SLV Mannheim) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)