persönliche Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten können den Unterlagen entnommen werden, die den Aktionären
auf dem Postweg übermittelt werden. Aktionären, die sich für den elektronischen Versand registriert
haben, werden die Zugangsdaten per E-Mail übersandt. Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet
vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen
Aktionäre, die im Internetservice bereits ein selbst gewähltes Zugangspasswort hinterlegt haben, müssen
ihr selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet
sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur
Hauptversammlung zugesandt. Der Anmeldebogen kann auch auf der Webseite der Gesellschaft unter
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
abgerufen und zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail
angefordert werden.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Absatz (2) Satz 1 AktG nur derjenige als Aktionär, wer
als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der
einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 18 Absatz (4) der Satzung im
Zeitraum vom Ablauf des letzten Anmeldetages (Mittwoch, der 3. März 2021; sogenannter Technical Record
Date) bis zum Ende der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden
(sogenannter Umschreibungsstopp). Der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht
deshalb dessen Stand am Mittwoch, dem 3. März 2021, um 24:00 Uhr.
Aktionäre können trotz des Umschreibungsstopps über ihre Aktien verfügen. Jedoch können Erwerber von
Aktien, deren Umschreibungsanträge erst nach dem 3. März 2021 bei der Gesellschaft eingehen,
Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich hierzu von dem noch im
Aktienregister eingetragenen und zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch
nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so schnell wie
möglich zu stellen.
Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 1. Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(BGBl. I 2020, 569 ff.) in der am 22. Dezember 2020 geänderten Fassung (BGBl. I 2020, 3328 ff.)
getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung abgehalten. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am
Ort der Hauptversammlung.
Die Aktionäre können, sofern die unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des
Stimmrechts' beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind,
selbst oder durch einen Bevollmächtigten die gesamte Versammlung im Wege der Bild- und
Tonübertragung über den speziell für die ordentliche Hauptversammlung eingerichteten
passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse
- https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
verfolgen;
ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl ausüben.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann auch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservices unter der Internetadresse
- https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen, und zwar auch noch am Tag der
Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung;
ihr Stimmrecht gemäß den von ihnen erteilten Weisungen durch die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetservices unter der Internetadresse
- https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen, und zwar auch noch am Tag der
Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung;
- selbst oder durch einen Bevollmächtigten Fragen einreichen.
Die Fragen sind spätestens bis 11:00 Uhr des 9. März 2021 unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter der Internetadresse
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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.
Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, in
Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der
Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären.
Der Widerspruch kann unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices unter der Internetadresse
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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt werden
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die
Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, noch
sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten
Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform als der gesetzlich für börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebenen Form. Die
Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der
Gesellschaft dadurch geführt werden, dass der Gesellschaft der Nachweis übersandt wird. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den genannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden. Die Vorschriften des § 135 AktG bleiben unberührt.
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits
erteilten Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder
per E-Mail bietet die Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den 9. März 2021, 18 Uhr (Eingang), folgende
Adresse an:
B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 (89) 889 690 633 E-Mail: BRAIN@better-orange.de
Desgleichen steht hierfür der passwortgeschützte Internetservice auf der Webseite der Gesellschaft 2. unter
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
bis zum Beginn der Abstimmung während der Hauptversammlung zur Verfügung. Erfolgt die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die
Erteilung der Vollmacht.
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January 27, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)