In jedem Fall kann ein Bevollmächtigter die ausübbaren Aktionärsrechte nur dann elektronisch

wahrnehmen, wenn er die persönlichen Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice der

Gesellschaft vom Aktionär erhalten hat.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären, die

das Einladungsschreiben auf dem Postweg erhalten, mit diesem übersandt. Das Formular ist auch auf dem

HV-Ticket abgedruckt und kann außerdem auf der Webseite der Gesellschaft unter

https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen

abgerufen werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder

mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG

erfassten Intermediären und anderen in § 135 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für

den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre

werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder

Institution über Form und Verfahren der Vollmachterteilung abzustimmen. Kreditinstitute,

Aktionärsvereinigungen sowie sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und nach § 135 AktG

gleichgestellte Personen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie

aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den

von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen im

Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung

ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmacht- und

Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären, die das

Einladungsschreiben auf dem Postweg erhalten, mit diesem übersandt. Das Formular ist auch auf dem

HV-Ticket abgedruckt und kann außerdem auf der Webseite der Gesellschaft unter

https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen

abgerufen oder in elektronischer Form über den passwortgeschützten Internetservice ausgefüllt und

übermittelt werden. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

müssen der Gesellschaft in Textform übermittelt werden, soweit die Übermittlung nicht über den

passwortgeschützten Internetservice erfolgt.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der

Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, können die Vollmachten nebst Weisungen unbeschadet der

rechtzeitigen Anmeldung nach den vorgenannten Bestimmungen spätestens bis Dienstag, den 9. März 2021, 18

Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse


              B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG 
3.            c/o Better Orange IR & HV AG 
              Haidelweg 48 
              81241 München 
              Telefax: +49 (89) 889 690 633 
              E-Mail: BRAIN@better-orange.de 

oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices bis zum Beginn der Abstimmung

während der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft unter

https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen

übermitteln.

Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmacht und Weisungen, die auf diesen

Wegen erfolgen sollen.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung werden den

Aktionären zusammen mit der Einladung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Webseite

der Gesellschaft unter

https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen

einsehbar.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Den Aktionären ist gemäß § 19 Absatz (3) der Satzung die Möglichkeit eröffnet, in der nachfolgend

beschriebenen Weise ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung

teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung

des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner

ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Bitte beachten Sie, dass die

Abgabe von Stimmen im Wege der Briefwahl auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekanntgemachten

Beschlussvorschläge des Vorstands und / oder des Aufsichtsrats sowie auf etwaige Beschlussvorschläge von

Aktionären, die im Zuge einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz (2) AktG bekannt

gemacht wurden, beschränkt sind.

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation

und muss unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis

Dienstag, den 9. März 2021, 18 Uhr (Eingang), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die ihre

Stimme durch Briefwahl abgeben wollen, werden gebeten, für die Briefwahl entweder das ihnen mit der

Einladung auf dem Postweg übersandte Formular, das Formular auf der Eintrittskarte oder das auf der

Webseite der Gesellschaft unter

https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen

abrufbare Formular zu verwenden und vollständig ausgefüllt per Post an folgende Adresse zu übermitteln


              B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG 
4.            c/o Better Orange IR & HV AG 
              Haidelweg 48 
              81241 München 

oder ihre Briefwahlstimme elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices auf der

Webseite der Gesellschaft unter

https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen

bis zum Beginn der Abstimmung während der Hauptversammlung abzugeben. Die Änderung oder der Widerruf

bereits erteilter Briefwahlstimmen ist bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich.

Weitere Einzelheiten zur Briefwahl ergeben sich aus dem mit der Einladung auf dem Postweg übersandten

Formular. Die Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen

abrufbar.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, sonstige von § 135 AktG erfasste

Intermediäre und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der

Briefwahl bedienen.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz (2) AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag

von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Absatz (2) AktG verlangen, dass Gegenstände auf die

Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit

mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsantrags bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien

sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; bei der

Berechnung der vorgenannten 90-Tage-Frist ist der Tag des Zugangs des Ergänzungsantrags bei der

Gesellschaft nicht mitzurechnen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage

beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens

30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht

mitzurechnen sind, also spätestens am


              Sonntag, dem 7. Februar 2021, bis 24:00 Uhr 

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January 27, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)