der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine Festvergütung zuzüglich eines

Sitzungsgeldes sowie Aufwendungsersatz. Die Höhe der festen Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

bemisst sich nach den Positionen des jeweiligen Aufsichtsrats im Aufsichtsrat und der Mitgliedschaft in

seinen Ausschüssen. Die in § 13 der Satzung der Gesellschaft festgelegte Vergütung für die

Aufsichtsratsmitglieder ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor angemessen und

soll unverändert bleiben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in §

13 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung der Gesellschaft festgelegt ist, zu bestätigen.


              Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 
              Bei den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten bestehen folgende Mitgliedschaften in 
              anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen 
              Kontrollgremien: 
                            Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. Thomas Bauer ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu 
                            bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
                            Wirtschaftsunternehmen: 
                                          BAUER Egypt S.A.E., Kairo, Ägypten, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
                                          DEUSA International GmbH, Bleicherode, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
                                          Maurer SE, München, einfaches Mitglied des Verwaltungsrats 

Frau Sabine Doblinger ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden

Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen:

-


                                          Bayerische Gewerbebau AG, Grasbrunn, einfaches Mitglied des Aufsichtsrats 

Herr Gerardus N. G. Wirken ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden

Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen:


                                          Winters Bouw- en Ontwikkeling B.V., Breda/Niederlande, Vorsitzender des 
                                          Aufsichtsrats 

Dipl.-Ing. Klaus Pöllath, Frau Dipl.-Ing. (FH) Elisabeth Teschemacher und Frau

- Dipl.-Kffr. Andrea Teutenberg sind jeweils keine Mitglieder in anderen gesetzlich zu

bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat verfügen nach Einschätzung des Aufsichtsrats

insbesondere Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. Thomas Bauer, Frau Andrea Teutenberg und Herr Gerardus N. G. Wirken

über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5

AktG. II. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex soll dem Aufsichtsrat auf

Anteilseignerseite eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; dabei soll die

Eigentümerstruktur berücksichtigt werden. Ein Aufsichtsratsmitglied ist hiernach als unabhängig

anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem

kontrollierenden Aktionär ist. Es bestehen hinsichtlich der vorgeschlagenen Kandidaten folgende

persönliche oder geschäftliche Beziehungen, die bei der Wahlentscheidung nach Einschätzung des

Aufsichtsrats zu berücksichtigen sind:


                            Ausgenommen Frau Sabine Doblinger und Dipl.-Ing. Klaus Pöllath sind alle vorgeschlagenen 
              -             Kandidaten aktuell Mitglied im Aufsichtsrat der BAUER Aktiengesellschaft. 
                            Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. Thomas Bauer erbringt seit seinem Ausscheiden als Vorstand aus der 
                            Gesellschaft Ende Oktober 2018 selbständige Dienstleistungen an die Gesellschaft und deren 
                            verbundenen Unternehmen, denen der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Weiter ist Herr Prof. 
                            Dr.-Ing. E.h. Thomas Bauer wesentlich beteiligter Aktionär der Gesellschaft und Mitglied im 
                            Stimmenpool der Familienaktionäre, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
                            43,81 % der Stimmrechte an der BAUER Aktiengesellschaft halten und deren Mitglieder mit dem 
              -             vorgeschlagenen Kandidaten verwandt sind. Der vorgeschlagene Kandidat ist zudem der Vater 
                            des Vorstandsmitglieds Florian Bauer und der Bruder der zur Wahl in den Aufsichtsrat der 
                            Gesellschaft vorgeschlagenen Kandidatin Frau Elisabeth Teschemacher, welche beide ebenso 
                            Mitglied im vorbenannten Stimmenpool der Familienaktionäre sind. Frau Elisabeth 
                            Teschemacher ist darüber hinaus bereits seit Juli 2004 und damit seit mehr als 12 Jahren im 
                            Aufsichtsrat der Gesellschaft. 
                            Frau Sabine Doblinger ist die Ehefrau von Herrn Alfons Doblinger, der nach der letzten 
              -             Stimmrechtsmitteilung vor Einberufung dieser Hauptversammlung unter Zurechnung durch die 
                            Doblinger Beteiligung GmbH 19,84 % der Stimmrechte an der BAUER Aktiengesellschaft hält. 
              -             Herr Gerardus N.G. Wirken gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit Juli 2000 und damit 
                            seit mehr als 12 Jahren an. 

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger

Mitglieder angehört und die Angehörigkeit von zwei Mitgliedern der Familie Bauer aufgrund der Prägung der

Firmenkultur durch die Familie Bauer empfehlenswert und wichtig ist und auch den für die Zusammensetzung

des Aufsichtsrats beschlossenen Zielsetzungen des Aufsichtsrats entspricht.

Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten sind dem auf der Internetseite der

Gesellschaft unter


              www.bauer.de/hauptversammlung 

eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.


III.          System zur Vergütung für die Vorstandsmitglieder (Tagesordnungspunkt 6) 

Das nachfolgende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde vom Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Präsidial- und Personalausschuss in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG beschlossen. Bei der Entwicklung des Vergütungssystems wurde der Aufsichtsrat von einem unabhängigen Vergütungsexperten beraten.


1.            Corporate Governance 
              Zuständigkeit 
              Das Vergütungssystem für den Vorstand der Gesellschaft wird durch den Aufsichtsrat beschlossen. Der 
              Aufsichtsrat legt die Vergütung der Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit dem der Hauptversammlung 
              jeweils zur Billigung vorgelegten Vergütungssystem fest. Der Präsidial- und Personalausschuss des 
1.1.          Aufsichtsrats der Gesellschaft bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Festlegung der 
              Vergütung vor. Über etwaige Anpassungen des Festgehalts wird dabei nach Maßgabe von Ziffer 4 entschieden. 
              Die variable Vergütung wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres in Abhängigkeit von der 
              gemäß Ziffern 6, 7 und 8 durch den Präsidial- und Personalausschuss ermittelten Zielerreichung 
              festgelegt. Die Ermittlung der Zielerreichung erfolgt dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar und 
              wird entsprechend dokumentiert. 
              Regelmäßige Überprüfung 
              Der Präsidial- und Personalausschuss überprüft das Vergütungssystem zumindest einmal jährlich auf seine 
              fortdauernde Angemessenheit und Geeignetheit und die Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen 
1.2.          Vorgaben für die Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat beschließt auf Grundlage der Überprüfung und 
              etwaiger Empfehlungen des Präsidial- und Personalausschusses über Änderungen des Vergütungssystems. 
              Änderungen des Vergütungssystems treten, soweit nicht anderweitig vom Aufsichtsrat bestimmt, mit Wirkung 
              für das Jahr der Beschlussfassung des Aufsichtsrats in Kraft. 
              Votum der Hauptversammlung 
              Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt nach jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle 
              vier Jahre, im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben (§ 120a AktG) über die Billigung des vom 
1.3.          Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems. Der Beschluss der Hauptversammlung über die Billigung des 
              Vergütungssystems begründet weder Rechte noch Pflichten und ist nicht anfechtbar. Billigt die 

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May 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)