Beim Konzernergebnis nach Steuern handelt es sich um ein Gesamtziel für alle 6.1. Vorstandsmitglieder. Das Konzernergebnis nach Steuern wird um außergewöhnliche positive
oder negative Einflüsse bereinigt, wenn eine Berücksichtigung nach pflichtgemäßem Ermessen
des Präsidial- und Personalausschusses unbillig für die Gesellschaft oder das
Vorstandsmitglied wäre (z.B. im Fall des Erwerbs oder der Veräußerung von Unternehmen oder
Unternehmensbestandteilen oder bilanziellen Sondereffekten, die nicht auf der operativen
Geschäftstätigkeit beruhen). Entspricht das Konzernergebnis nach Steuern dem für das
Bezugsjahr geplanten Konzernergebnis nach Steuern (gemäß Aufsichtsratsbeschluss), sind die
vollen 60 Prozentpunkte des Ziel-STI erreicht. Über- oder Unterschreitungen des
Plan-Konzernergebnisses führen zu einem prozentualen Aufschlag oder Abschlag auf das
Ziel-STI. Die relevante Über- oder Unterschreitung sowie die zugeordneten prozentualen Auf-
und Abschläge werden vom Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr überprüft, unter
Berücksichtigung der Entwicklung des Konzernergebnisses angepasst und beispielhaft wie in
nachfolgender Tabelle festgelegt:
Über-/Unterschreitung Anteil am Ziel STI b) des Plan-Konzernergebnisses nach (Prozentpunkte) Steuern ./. 30 Mio. EUR oder weniger 0 % ./. 20 Mio. EUR 10 % Plan-Konzernergebnis erreicht 60 % + 20 Mio. EUR 80 % + 40 Mio. EUR 90 % + 80 Mio. EUR oder mehr Maximal 100 %
Im Fall von wesentlichen Änderungen legt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem nach
Maßgabe von Ziffer 1.3 der Hauptversammlung vor.
Für Vorstandsmitglieder, die zusätzlich zur Vorstandstätigkeit eine Geschäftsführung in
Drittanstellung bei einer Teilkonzernmuttergesellschaft unter der BAUER Aktiengesellschaft
wahrnehmen kann der Aufsichtsrat den Anteil des Konzernergebnisses nach Steuern am Ziel STI
auch anteilig auf das zugehörige Teilkonzernergebnis beziehen und den Anteil am Ziel STI im
Einklang mit der vorstehend beschriebenen Systematik ermitteln.
Individuelle Ziele
Die individuellen Ziele für das Bezugsjahr werden durch den Präsidial- und
Personalausschuss nach Vorbesprechung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem
jeweiligen Vorstandsmitglied zu Beginn des Bezugsjahres festgelegt. Dabei soll zumindest
ein individuelles Ziel für alle Vorstandsmitglieder gleich sein. Die individuellen Ziele
sollen auch soziale und ökologische Ziele enthalten.
c)
Die Zielerreichung wird zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsmitglied
vorbesprochen und vom Präsidial- und Personalausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen
festgelegt.
Die auf individuelle Ziele allokierten 30 Prozentpunkte des Ziel-STI werden so verteilt,
dass im Regelfall der Ziel-Wert von 30 Prozentpunkten erreicht werden kann und in
Ausnahmefällen bei besonders guter Leistung und Erreichung aller individuellen Ziele
maximal 40 Prozentpunkte des Ziel-STI verdient werden können.
Auszahlungszeitpunkt 6.2.
Der STI wird nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses und Beschlussfassung des Aufsichtsrats
über die Festlegung der variablen Vergütung im nachfolgenden Geschäftsjahr in Geld ausgezahlt.
7. Langfristige variable Barvergütung (LTI Bar) Erfolgsziele und Bemessungskriterien Der Ziel LTI Bar beträgt 25,05 % der vom Aufsichtsrat für das jeweilige Vorstandsmitglied festgelegten variablen Zielvergütung für das Bezugsjahr (siehe Tabelle in Ziffer ?3.1). Der LTI Bar ist in jedem Fall auf einen Maximalbetrag in Höhe von 120% des Ziel-LTI Bar begrenzt. Die Erfolgsziele für den LTI Bar und deren Gewichtung werden durch den Präsidial- und Personalausschuss nach Vorbesprechung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu Beginn des Bezugsjahres anhand einer Kriterienbewertungsmatrix festgelegt. Die Leistungskriterien sollen die Bereiche Markt, Mitarbeiter, Unternehmenskultur, Finanzen, Ergebnisentwicklung, Bilanz, Organisation, Prozesse, Strategie, IT, Rechnungswesen und Stakeholder umfassen und sind auf das jeweilige Vorstandsmitglied anzupassen soweit es sich um individuelle Zielsetzungen handelt. Die Leistungskriterien sollen auch ökologische und soziale Aspekte in den Blick nehmen. Die Kriterienbewertungsmatrix soll grundsätzlich fortgeschrieben werden, wobei der Aufsichtsrat diese nach pflichtgemäßem Ermessen für jedes 7.1. Bezugsjahr anpassen kann. Die Zielerreichung wird zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsmitglied vorbesprochen und vom Präsidial- und Personalausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Der konkrete Auszahlungsbetrag des Ziel-LTI Bar ermittelt sich aus der nachhaltigen Erreichung der Erfolgsziele über einen rückblickenden Bemessungszeitraum von vier Jahren, der das Bezugsjahr und die drei vorhergehenden Geschäftsjahre umfasst. Hierzu wird für jedes Erfolgsziel der Zielerreichungswert mit Punkten von -2 bis +4 bewertet und mit dem vom Präsidial- und Personalausschuss festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert. Die bei einer Bewertung aller Einzelkriterien mit +4 maximal erreichbare Punktzahl entspricht 120 % des Ziel-LTI Bar. Die individuelle Zielerreichung für den LTI Bar wird anteilig linear auf Basis der tatsächlich erreichten Punktzahl ermittelt. Im Fall von wesentlichen Änderungen der Erfolgsziele der Kriterienbewertungsmatrix legt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem nach Maßgabe von Ziffer 1.3 der Hauptversammlung vor. Auszahlungszeitpunkt 7.2. Der LTI Bar wird nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses und Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Festlegung der variablen Vergütung nach Ablauf des Bezugsjahres in Geld ausgezahlt. 8. Langfristige variable aktienbasierte Vergütung (LTI Aktien) Ermittlung des Anlagebetrages Der Ziel LTI Aktien beträgt 25,05 % der vom Aufsichtsrat für das jeweilige Vorstandsmitglied festgelegten variablen Zielvergütung für das Bezugsjahr (siehe Tabelle in Ziffer ?3.1). Der konkrete in Form von 8.1. Aktien der Gesellschaft anzulegende Betrag ("Anlagebetrag") ergibt sich aus der Multiplikation des Ziel-LTI Aktien mit einem prozentualen Erfolgsfaktor, der sich aus dem Durchschnitt der prozentualen Zielerreichung des STI (bis maximal 154 %) und des LTI Bar (bis max. 120 %) für das Bezugsjahr ermittelt. Der Anlagebetrag unter dem LTI Aktien ist somit in jedem Fall auf einen Maximalbetrag in Höhe von 137 % des Ziel-LTI Aktien begrenzt. Anlage in Aktien Die Auszahlung des Nettobetrages erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses mit dem Mai-Gehalt Anfang Juni. Das Vorstandsmitglied verpflichtet sich, den ihm zufließenden Nettobetrag aus dem 8.2. Anlagebetrag unter dem LTI Aktien in Form von Aktien der Gesellschaft anzulegen und erteilt der Gesellschaft und dem von der Gesellschaft ausgewählten depotführenden Institut gemäß gesonderter Vereinbarung einen unwiderruflichen Kaufauftrag, der unverzüglich nach Zufluss des Nettobetrags zum einheitlichen Durchschnittskurs für alle Vorstandsmitglieder ausgeführt wird. Im Übrigen werden Spitzenbeträge in bar ausgezahlt. Haltefrist Die auf dem Depot eingebuchten Aktien unterliegen einer Haltefrist von vier Jahren beginnend mit Ablauf 8.3. des Bezugsjahres während derer über die Aktien nicht verfügt werden darf. Nach Ablauf der Haltefrist ist das Vorstandsmitglied berechtigt, über die Aktien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Verbots des Insiderhandels, und der entsprechenden jeweils geltenden Richtlinien der Gesellschaft zu verfügen. 9. Beendigung des Dienstverhältnisses 9.1. Ansprüche bei Ausscheiden
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May 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)