durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine

Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der

Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder

im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen

von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennimmt und - mit Ausnahme

der Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnimmt.

Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die

Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung der Eingabemaske über das

Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://ir.compleo-cs.com/hauptversammlung

zu erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Das

Vollmachts- und Weisungsformular für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die entsprechenden

Erläuterungen sind auf der Stimmrechtskarte, die den Aktionären nach form- und fristgerechtem Eingang der

Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft übermittelt wird, abgedruckt. Diese

Unterlagen stehen außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.compleo-cs.com/hauptversammlung

zum Download bereit.

Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung

von Weisungen und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen

Gründen bis spätestens zum 14. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:


                            Compleo Charging Solutions AG 
                            c/o Link Market Services GmbH 
                            Landshuter Allee 10 
                            80637 München 
                            oder 
                            Telefax: +49 (0)89/21027-289 
                            oder 
                            E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 

Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte nebst Weisungen an den von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske in

dem Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://ir.compleo-cs.com/hauptversammlung

bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juni 2021 möglich. Bis zum

Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juni 2021 ist auch ein Widerruf oder

eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über das Aktionärsportal der

Gesellschaft erteilten Vollmacht mit Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

möglich.

Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht oder

Weisung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen

Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen für ein und dieselbe Aktie am selben Tag ein oder

ist sonst bei voneinander abweichenden Erklärungen im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf

einer Vollmacht oder Weisung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die

Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen

jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich

behandelt: (1) Aktionärsportal, (2) E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.

Soweit der von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird,

müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Auch bei

Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind Anmeldung und Nachweis des

Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, und ihre

Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2

Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz).

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 2. Halbsatz COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit

Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen entschieden, dass Fragen bis

spätestens zum 13. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), über die dafür vorgesehene Eingabemaske im

Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://ir.compleo-cs.com/hauptversammlung

einzureichen sind. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Der

Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen und deren

Beantwortung können insbesondere zusammengefasst werden, wenn dies dem Vorstand sinnvoll erscheint.

Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131

AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Angaben zu weiteren Rechten der Aktionäre


                            Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
                            Die Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
                            am Grundkapital (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
                            verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem 
                            neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
                            ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft gemäß 
                            § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis 
                            zum 15. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
                            werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an: 
                                          Compleo Charging Solutions AG 
                                          Der Vorstand 
                                          c/o Link Market Services GmbH 
                                          Landshuter Allee 10 
                                          80637 München 

Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des

a) Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung

des Vorstands über den Antrag halten. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht

mitzurechnen.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des

Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung

zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der

gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der

Compleo Charging Solutions AG unter

https://ir.compleo-cs.com/hauptversammlung

veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter,

zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als sei er

in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß

zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes

ordnungsgemäß erbracht hat.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2

Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats

zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen und Vorschläge zur Wahl des

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May 07, 2021 09:47 ET (13:47 GMT)