Aktienvergütung werden an jedem Unverfallbarkeitsdatum Einkommenssteuern fällig.

Beispiel: 500 RSUs werden im November 2020 gewährt

* Jahr 1 (2021): 125 RSUs werden in Aktien von TE Connectivity Ltd. umgewandelt

* Jahr 2 (2022): 125 RSUs werden in Aktien der TE Connectivity Ltd. umgewandelt

b)

* Jahr 3 (2023): 125 RSUs werden in Aktien der TE Connectivity Ltd. umgewandelt

* Jahr 4 (2024): 125 RSUs werden in Aktien der TE Connectivity Ltd. umgewandelt

Die RSU unterliegen einer vierjährigen Vesting-Periode. Innerhalb der vierjährigen

Vesting-Periode verdienen sich die Vorstandsmitglieder für jedes volle Jahr, das sie seit

der Ausgabe der RSU Mitglied des Vorstands der Gesellschaft sind, ein Viertel der initial

zugeteilten RSU.

Damit das Vorstandsmitglied die Aktien an jedem Ausübungsdatum erhalten kann, muss das

Vorstandsmitglied einen bestehenden Dienstvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen haben.

Nachdem eine RSU unverfallbar geworden ist und in Aktien der TE Connectivity Ltd.

umgewandelt wurde, wird das Vorstandsmitglied Eigentümer dieser Aktien und kann sie während

eines offenen Handelsfensters verkaufen.

Durch die anteilige Ausgestaltung der Jahreserfolgsvergütung mit einer insgesamt

vierjährigen Nachhaltigkeitskomponente werden erhebliche Anreize für eine nachhaltig

positive Unternehmensentwicklung gesetzt, so dass insgesamt eine ausgewogene Mischung kurz-

und langfristiger Vergütungskomponenten erreicht wird.

Der Wert der RSU wird für die Zwecke der Maximalvergütung zum Zeitpunkt der Gewährung

unter Berücksichtigung der in den Bedingungen und der erwarteten Entwicklung bis zum Ablauf

der Vesting-Periode bemessen. Dabei wird ein maximaler Anstieg bis zum Ende der

Vesting-Periode um 200% im Vergleich zum Zeitpunkt der Gewährung zu Grunde gelegt.

Maximalvergütung

Der Aufsichtsrat setzt für jedes Vorstandsmitglied eine Ziel-Gesamt- und Maximalvergütung fest.

Hierbei kommt es nicht darauf an, wann das entsprechende Vergütungselement ausbezahlt, sondern für

welches Geschäftsjahr es gewährt wird. Die Ziel-Gesamterreichung entspricht einer Zielerreichung von

100%. Die Höhe der Maximalvergütung prüft der Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit. Diese

Angemessenheitsprüfung erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich und beinhaltet

sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal

ermittelten Höhe. Der Aufsichtsrat bezieht zudem auch die Bezüge, welche Vorstandsmitglieder von

Konzerngesellschaften erhalten, in die Berechnung der Maximalvergütung ein.

Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr - unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu

einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung der jeweiligen Höchstgrenzen für die

kurzfristige und langfristige variable Vergütung - beträgt für alle Vorstandsmitglieder jeweils EUR

580.000,00.

Die Maximalvergütung stellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete

Vergütungshöhe dar, sondern lediglich eine absolute Höchstgrenze, die allenfalls bei optimaler 3. Zielerreichung erreicht werden kann.

Der Anteil der festen Vergütung an der Maximalvergütung (Jahresfixgehalt und sonstige Bezüge) beträgt

bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei

den Vorstandsmitgliedern rund 35 %.

Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (AIP) an der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen

der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei den

Vorstandsmitgliedern rund 30 %.

Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) an der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen

der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei den

Vorstandsmitgliedern rund 35 %.

Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden

Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des

Vorstands in Ausnahmefällen erhöhen, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für

anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur First Sensor AG weggefallene Leistungen

aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden.

Vergleich anhand einer Peergroup

Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Aufsichtsrat das

Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises, auch in der zeitlichen

Entwicklung. Der oberste Führungskreis sind die 'Directors' der verschiedenen Bereiche. Ferner 4. berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der First

Sensor AG im Zeitverlauf.

Im Falle wesentlicher Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands

der First Sensor AG und der Vergütung der vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die

Ursachen für die Verschiebung.


              Laufzeiten und Beendigungsmöglichkeiten bei Vorstandsdienstverträgen 
              Die Vorstandsdienstverträge haben jeweils eine Laufzeit von maximal drei Jahren. Eine ordentliche 
B.            Kündigung von Vorstandsdienstverträgen ist ausgeschlossen. Der Dienstvertrag endet bei einer Abberufung 
              als Vorstandsmitglied mit Ablauf der (hypothetischen) gesetzlichen Kündigungsfrist aus § 622 BGB. Eine 
              außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wobei eine Abberufung des Vorstandsmitglieds 
              gem. § 84 Abs. 3 AktG als wichtiger Grund gilt. 
              Abfindung bei vorzeitiger Beendigung der Anstellung & Anrechnungen 
              Endet die Anstellung der Vorstandsmitglieder ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes, hat das 
              jeweilige Vorstandsmitglied Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung in Höhe des Jahresfixgehalts für die 
              restliche Vertragsdauer, maximal jedoch in Höhe von EUR 500.000,00. Im Falle eines nachvertraglichen 
              Wettbewerbsverbots wird die Abfindungszahlung nicht auf die Karenzentschädigung angerechnet. Die 
C.            Abfindungszahlung und die Karenzentschädigung sind insgesamt auf zwei Jahresfixgehälter beschränkt 
              (Abfindungs-Cap). 
              Bei Beendigung eines Vorstandsvertrags soll die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, 
              die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und 
              Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern 
              erfolgen. 
              Verfahren zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems 
              Das Vergütungssystem für Vorstände der First Sensor AG wird vom gesamten Aufsichtsrat verabschiedet, 
              wobei der Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats eine vorbereitende Funktion einnimmt. 
              Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss erarbeitet die Details des Vergütungssystems und unterbreitet 
              dem Aufsichtsratsplenum einen Vorschlag als Beschlussvorlage. 
              Das Vergütungssystem für Vorstände der First Sensor AG wird bei neu abzuschließenden 
              Vorstandsdienstverträgen oder bei etwaigen Verlängerungen oder Änderungen von bestehenden 
              Vorstandsdienstverträgen herangezogen. Bei der Verhandlung und dem Abschluss von neu abzuschließenden 
              Vorstandsdienstverträgen oder Verlängerungen und Änderungen sind die Vorgaben dieses Vergütungssystems 
D.            vom Aufsichtsrat zu beachten; dies gilt insbesondere für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der seitens 
              der Gesellschaft zeichnungsbefugt beim Abschluss von Vorstandsdienstverträgen ist, sofern er durch den 
              Aufsichtsrat dazu ermächtigt wurde. 
              Das Vergütungssystem für Vorstände der First Sensor AG wird durch den Nominierungs- und 
              Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats laufend überprüft, insbesondere im Rahmen von Vertragsverhandlungen 
              mit bestehenden oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands. Eine förmliche und kalendarisch regelmäßige 

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May 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)