Ein Drittel der jeweils gewährten Optionen kann frühestens vier Jahre ('vierjährige Wartefrist') nach dem (1.4) Ausgabetag ausgeübt werden, ein weiteres Drittel kann frühestens fünf Jahre und das verbleibende Drittel frühestens sechs Jahre nach dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Jede Option hat eine Laufzeit von maximal acht Jahren. Nach Ablauf der Laufzeit verfallen die noch nicht ausgeübten Optionen ersatzlos. Nichtübertragbarkeit und Verfall von Optionen Die Optionen werden als nicht übertragbare Optionen gewährt. Die Optionen sind mit Ausnahme des Erbfalls weder übertragbar noch veräußerbar, verpfändbar noch anderweitig belastbar. (1.5) Das Recht zur Ausübung der Optionen endet spätestens acht Jahre nach dem jeweiligen Ausgabetag. Soweit die Optionen bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt worden sind, verfallen sie ersatzlos. Für den Fall, dass das Anstellungsverhältnis durch Todesfall, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Pensionierung, Kündigung oder anderweitig nicht kündigungsbedingt beendet wird, können Sonderregelungen für den Verfall der Optionen in den Optionsbedingungen vorgesehen werden. Regelung weiterer Einzelheiten Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage der weiteren Entwicklung der Gesellschaft und deren Wachstums die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem (1.6) bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsplans 2021, insbesondere die Optionsbedingungen für die berechtigten Personen, festzulegen. Zu den weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, Bestimmungen über Steuern und Kosten, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Optionen, Regelungen bezüglich des Verfalls von Optionen im Falle der Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie weitere Verfahrensregelungen. Bedingte Kapitalerhöhung Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 130.000,00 durch Ausgabe von bis zu 130.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung des (2) Vorstands vom 23.09.2021 bis zum 30.09.2026 gewährt werden. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Vorzugsaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung keine eigenen Aktien gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital erfolgt zu den eingangs bezeichneten Konditionen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung der Optionen entstehen, am Gewinn teil. Satzungsänderung, neuer § 4 Abs. 9 'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 130.000 durch Ausgabe von bis zu 130.000 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der (3) Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23.9.2021 bis zum 30.09.2026 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Vorzugsaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionen entstehen, am Gewinn teil.' Ermächtigung zur Änderung der Fassung der Satzung (4) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 10 Ziff. 4 der Satzung 1. alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am Donnerstag, den 16.09.2021, zur Hauptversammlung angemeldet haben. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber das 'Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie' (BGBl. I 2020, S. 570) erlassen und in § 1 unter anderem für die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft wie der Fraundorfer Aeronautics AG vorübergehende Erleichterungen vorgesehen. Dementsprechend hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, Aktionären und Organen der Fraundorfer Aeronautics das Wahlrecht zwischen physischer und - elektronischer Teilnahme einzuräumen; - für den Fall der elektronischen Teilnahme die elektronische Stimmabgabe zuzulassen.
Das bedeutet für die diesjährige Hauptversammlung insbesondere Folgendes: 2.
Ort der Versammlung i.S.d. AktG sind die Geschäftsräume der Fraundorfer Aeronautics AG am * Flughafen Genderkingen, Forstmahd 3, Hangar 2, 86682 Genderkingen Für die nicht am Ort der Versammlung anwesenden Aktionäre und Organe der Gesellschaft wird die Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton über den Internetservice der Gesellschaft * unter Nutzung von Zoom Video Call übertragen werden; die Zugangsdaten werden den Aktionären auf entsprechende Anforderung hin mitgeteilt. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Wege der Briefwahl elektronisch ausüben. Auf elektronischem Weg besteht bis zur förmlichen * Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Fragenbeantwortung am Tag der Hauptversammlung die Möglichkeit zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl und zur elektronischen Beauftragung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Aktionäre können nach § 10 Abs. 6 der Satzung ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht ist in 3. Textform unter der oben genannten Adresse zu erteilen. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst
anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Vorschrift des § 135 AktG bleibt unberührt.
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und /oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind bis zum
08.09.2021 ausschließlich zu richten an: Fraundorfer Aeronautics GA, Flugplatz Donauwörth-Genderkingen,
Forstmahd 3, Hangar 2, 86633 Genderkingen,
office@fraundorfer.aero
Wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 EUR erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, 4. dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, muss das Verlangen samt Begründung oder
Beschlussvorlage der Gesellschaft bis zum 08.09.2021 unter der zuvor genannten Adresse zugehen. Alle
eingegangenen Anträge (einschließlich Gegenanträge) oder Wahlvorschläge von Aktionären werden den anderen
Aktionären nach den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich im Internet unter
www.fraundorfer.aero
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht
berücksichtigt.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter nach § 131 AktG vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
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August 31, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)