Ein Drittel der jeweils gewährten Optionen kann frühestens vier Jahre ('vierjährige Wartefrist') nach dem 
(1.4)         Ausgabetag ausgeübt werden, ein weiteres Drittel kann frühestens fünf Jahre und das verbleibende Drittel 
              frühestens sechs Jahre nach dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Jede Option hat eine Laufzeit von 
              maximal acht Jahren. Nach Ablauf der Laufzeit verfallen die noch nicht ausgeübten Optionen ersatzlos. 
              Nichtübertragbarkeit und Verfall von Optionen 
              Die Optionen werden als nicht übertragbare Optionen gewährt. Die Optionen sind mit Ausnahme des Erbfalls 
              weder übertragbar noch veräußerbar, verpfändbar noch anderweitig belastbar. 
(1.5)         Das Recht zur Ausübung der Optionen endet spätestens acht Jahre nach dem jeweiligen Ausgabetag. Soweit 
              die Optionen bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt worden sind, verfallen sie ersatzlos. Für den Fall, 
              dass das Anstellungsverhältnis durch Todesfall, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Pensionierung, Kündigung 
              oder anderweitig nicht kündigungsbedingt beendet wird, können Sonderregelungen für den Verfall der 
              Optionen in den Optionsbedingungen vorgesehen werden. 
              Regelung weiterer Einzelheiten 
              Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage der weiteren Entwicklung 
              der Gesellschaft und deren Wachstums die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem 
(1.6)         bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsplans 2021, insbesondere die 
              Optionsbedingungen für die berechtigten Personen, festzulegen. Zu den weiteren Einzelheiten gehören 
              insbesondere Bestimmungen über den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, Bestimmungen über 
              Steuern und Kosten, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die 
              Ausübung der Optionen, Regelungen bezüglich des Verfalls von Optionen im Falle der Beendigung des 
              Anstellungsverhältnisses sowie weitere Verfahrensregelungen. 
              Bedingte Kapitalerhöhung 
              Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 130.000,00 durch Ausgabe von bis zu 130.000 auf den Inhaber 
              lautenden nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht. Die bedingte 
              Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung des 
(2)           Vorstands vom 23.09.2021 bis zum 30.09.2026 gewährt werden. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
              insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von 
              Vorzugsaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung keine eigenen Aktien 
              gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital erfolgt zu den eingangs bezeichneten 
              Konditionen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung der 
              Optionen entstehen, am Gewinn teil. 
              Satzungsänderung, neuer § 4 Abs. 9 
              'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 130.000 durch Ausgabe von bis zu 130.000 auf den Inhaber 
              lautende nennbetragslose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
              II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der 
(3)           Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23.9.2021 bis zum 30.09.2026 gewährt werden. Die bedingte 
              Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht 
              zum Bezug von Vorzugsaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der 
              Optionen keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem 
              sie durch Ausübung von Optionen entstehen, am Gewinn teil.' 
              Ermächtigung zur Änderung der Fassung der Satzung 
(4)           Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe von 
              Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung 
              vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. 
              Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 10 Ziff. 4 der Satzung 
1.            alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am 
              Donnerstag, den 16.09.2021, zur Hauptversammlung angemeldet haben. 
              Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber das 'Gesetz über Maßnahmen im 
              Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
              Auswirkungen der COVID-19-Pandemie' (BGBl. I 2020, S. 570) erlassen und in § 1 unter anderem für die 
              Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft wie der Fraundorfer Aeronautics AG vorübergehende 
              Erleichterungen vorgesehen. Dementsprechend hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
              entschieden, 
                            Aktionären und Organen der Fraundorfer Aeronautics das Wahlrecht zwischen physischer und 
              -             elektronischer Teilnahme einzuräumen; 
              -             für den Fall der elektronischen Teilnahme die elektronische Stimmabgabe zuzulassen. 

Das bedeutet für die diesjährige Hauptversammlung insbesondere Folgendes: 2.


                            Ort der Versammlung i.S.d. AktG sind die Geschäftsräume der Fraundorfer Aeronautics AG am 
              *             Flughafen Genderkingen, Forstmahd 3, Hangar 2, 86682 Genderkingen 
                            Für die nicht am Ort der Versammlung anwesenden Aktionäre und Organe der Gesellschaft wird 
                            die Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton über den Internetservice der Gesellschaft 
              *             unter Nutzung von Zoom Video Call übertragen werden; die Zugangsdaten werden den Aktionären 
                            auf entsprechende Anforderung hin mitgeteilt. 
                            Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Wege 
                            der Briefwahl elektronisch ausüben. Auf elektronischem Weg besteht bis zur förmlichen 
              *             Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im 
                            Anschluss an die Fragenbeantwortung am Tag der Hauptversammlung die Möglichkeit zur 
                            Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl und zur elektronischen 
                            Beauftragung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. 

Aktionäre können nach § 10 Abs. 6 der Satzung ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen

Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht ist in 3. Textform unter der oben genannten Adresse zu erteilen. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst

anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Vorschrift des § 135 AktG bleibt unberührt.

Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und /oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der

Tagesordnung samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind bis zum

08.09.2021 ausschließlich zu richten an: Fraundorfer Aeronautics GA, Flugplatz Donauwörth-Genderkingen,

Forstmahd 3, Hangar 2, 86633 Genderkingen,


              office@fraundorfer.aero 

Wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen

Betrag von 500.000,00 EUR erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, 4. dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, muss das Verlangen samt Begründung oder

Beschlussvorlage der Gesellschaft bis zum 08.09.2021 unter der zuvor genannten Adresse zugehen. Alle

eingegangenen Anträge (einschließlich Gegenanträge) oder Wahlvorschläge von Aktionären werden den anderen

Aktionären nach den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich im Internet unter


              www.fraundorfer.aero 

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht

berücksichtigt.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter nach § 131 AktG vom Vorstand

Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung

der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und

geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des

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August 31, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)