hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken sowie der steigende Bedarf nach effizienten und 
              ressourcenschonenden Produktionsverfahren. 
              GEAs erklärtes Ziel ist es, der weltweit führende Technologiekonzern zu sein und innovative Lösungen für 
              nachhaltige Prozesse anzubieten, die das tägliche Leben verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen 
              im Rahmen der Strategie sechs Handlungsfelder im Fokus: 
              *             Klarer Fokus auf Technologie- und Marktführerschaft 
                            Weiterer Ausbau von Nahrungsmittelverarbeitung und Lösungen für anspruchsvolle 
              *             Produktionsprozesse 
              *             Noch mehr Globalität durch Kundennähe 
              *             Portfoliomanagement als Werkzeug, um Stärken wirksam einzusetzen und Ressourcen zu nutzen 
              *             Stärkung der Organisation und Möglichkeiten zur Unterstützung der strategischen Ziele 
              *             Nachhaltige Wertschöpfung vorantreiben 

Vor diesem Hintergrund stellt das Vergütungssystem für den Vorstand ein wichtiges Instrument dar,

Anreize für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung von GEA zum weltweit führenden

Technologiekonzern zu setzen. 1.

Das Vergütungssystem für den Vorstand von GEA orientiert sich daher an folgenden Leitgedanken:


                            Strategiebezug: Die erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten dienen der Förderung der 
              *             wesentlichen Ziele der Unternehmensstrategie, insbesondere einem kontinuierlichen, 
                            nachhaltigen und profitablen Wachstum. 
                            Pay for Performance: Der Pay for Performance-Gedanke wird durch die Verknüpfung der 
              *             Vergütung mit der Erreichung vorab definierter und ambitionierter Leistungskriterien 
                            verankert. Zudem sind Malus- und Clawback-Regelungen vorgesehen. 
                            Nachhaltigkeit und Langfristigkeit: Die Förderung der nachhaltigen und langfristigen 
                            Entwicklung wird durch nachhaltigkeitsbezogene und langfristig orientierte 
              *             Leistungskriterien mit signifikanter Gewichtung erreicht. Zudem wird der 
                            Nachhaltigkeitsaspekt durch die vergleichende Betrachtung mit DAX 50 ESG-Unternehmen 
                            betont. 
                            Langfristige Aktionärsinteressen: Einer nachhaltigen Wertentwicklung wird durch die 
              *             vierjährige Laufzeit und den starken Aktienbezug des Long-Term Incentive sowie durch die 
                            Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guideline) Rechnung getragen. 
                            Berücksichtigung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer: Bei der 
                            Festsetzung der Vergütung des Vorstands wird auch die Angemessenheit im Vergleich zum 
              *             oberen Führungskreis und der Belegschaft insgesamt geprüft. Zudem beeinflusst die 
                            Mitarbeiterzufriedenheit als Ausdruck der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der 
                            Mitarbeiter die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands. 
                            Sinnvolle Verzahnung mit Führungskräfte- und Mitarbeitervergütung: Bei der variablen 
              *             Vergütung wird darauf geachtet, eine einheitliche Steuerungs- und Anreizwirkung zwischen 
                            Vorstand, Führungskräften und Mitarbeitern zu erzielen. 
                            Regulatorische Konformität: Das Vergütungssystem für den Vorstand entspricht den Regularien 
              *             des Aktiengesetzes (AktG) und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate 
                            Governance Kodex (DCGK). 

Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems

Gemäß §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG beschließt der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Präsidialausschusses

ein klares und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Nach Beschlussfassung des

Aufsichtsrats wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Bei Nicht-Billigung

legt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung spätestens bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung ein 2. geprüftes Vergütungssystem zum Beschluss vor. Ebenso legt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem der

Hauptversammlung bei wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, zur Billigung vor.

Die allgemeinen Regeln des AktG und des DCGK für die Behandlung von Interessenkonflikten im

Aufsichtsrat und dem Präsidialausschuss werden auch beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur

Überprüfung des Vergütungssystems beachtet.

Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung und Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidialausschusses die Ziel-Gesamtvergütung der einzelnen

Vorstandsmitglieder fest. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig

überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen

Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die

Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des

Vergleichsumfelds (horizontaler Vergleich) und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft

gilt (vertikaler Vergleich). 3. Als Vergleichsgruppen für den horizontalen Vergleich werden sowohl die Unternehmen des MDAX als auch

eine Branchen-Vergleichsgruppe bestehend aus Engineering-Unternehmen aus der Automobil-, Maschinenbau-

und Luftfahrttechnikbranche sowie direkte Wettbewerber herangezogen.

Der vertikale Vergleich stützt sich auf die Relation der Vorstandsvergütung zur Vergütung der oberen

Führungskräfte und der Gesamtbelegschaft. Den Kreis der oberen Führungskräfte hat der Aufsichtsrat zu

diesem Zweck abgegrenzt und betrachtet die Management-Grade eins bis vier. Davon wird die Vergütung der

außertariflichen Mitarbeiter in Deutschland abgegrenzt. Für die Belegschaft wird sowohl eine Betrachtung

aller Mitarbeiter als auch eine zusätzliche Betrachtung der Tarifbeschäftigten vorgenommen. Dabei werden

sowohl der Status-Quo als auch die zeitliche Entwicklung der Vergütungsrelationen betrachtet.

Das Vergütungssystem des Vorstands im Überblick

4.1. Die Komponenten des Vergütungssystems

Die folgende Tabelle stellt die grundlegenden Komponenten des Vergütungssystems dar.


              Erfolgsunabhängige Komponenten 
                               *             Vertraglich vereinbartes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Monatsraten 
              Fixvergütung                   ausgezahlt wird 
                                             Im Wesentlichen Dienstwagen, Beiträge zur Unfallversicherung, im 
                               *             Einzelfall Erstattung von Reise-, Unterbringungs-, Umzugs- und 
              Nebenleistungen                Verpflegungskosten sowie Steuerberatungsleistungen und 
                                             Rechtsberatungskosten 
              Betriebliche     *             Beitragsorientierte Zusage, die Alters-, Hinterbliebenen- und 
              Altersversorgung               Invaliditätsleistungen umfasst 
              (bAV) 
              Erfolgsabhängige Komponenten 
              Tantieme 
              Plantyp             *              Zielbonus 
                                  *             50 % EBITDA 
                                  *             50 % ROCE 
              Leistungskriterien 
                                  *             Kriterienbasierter Modifier (Spanne 0,8 - 1,2) zur Berücksichtigung der 
                                                individuellen und kollektiven Leistung des Vorstands 
              Begrenzung / Cap    *             200 % des Zielbetrags 
              Auszahlung          *             Nach Abschluss des Geschäftsjahrs in bar 

Long-Term Incentive

(LTI)


              Plantyp             *             Performance Share Plan 
              Performance-Periode *              Vier Jahre 
                                                60 % relativer Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zu den 
                                  *             Unternehmen des DAX 50 ESG 
              Leistungskriterien 
                                  *             40 % strategische Ziele (i.d.R. ESG-Ziele) 
              Begrenzung / Cap    *             200 % des Zielbetrags 
              Auszahlung          *             Nach der vierjährigen Performance-Periode in bar 
              Weitere vertragliche Regelungen 
              Maximalvergütung gemäß § 

AktG

Aktienhalteverpflichtung

Guideline)

Malus / Clawback

Abfindungscap

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March 22, 2021 10:06 ET (14:06 GMT)