ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht 
              ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 
              erheben. 
              Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung 
              zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. 
              Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
              Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 22 Abs. 1 
              der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres 
              Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
              des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 2. Juni 2021, 00.00 Uhr (MESZ), ("Nachweisstichtag") 
              beziehen. Erforderlich ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 
              AktG. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 
              des 16. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen. 
              GRAMMER AG 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 89 30903-74675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
              Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wir empfehlen 
              unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und 
              fristgemäß eingehenden Nachweis des Letztintermediärs nach § 67c Abs. 3 AktG bei der Gesellschaft 
2.            sicherzustellen. 
              Bedeutung des Nachweisstichtags 
              Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
              des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die 
              Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
              Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
              Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung 
              des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
              ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von 
              Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
              Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
              Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der virtuellen 
              Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch 
              keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
              Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
              Aktionären Anmeldebestätigungen sowie Informationen über den elektronischen Zugang für die virtuelle 
              Hauptversammlung übersandt. 
              Bevollmächtigung 
                            Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
                            Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
                            z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
                            andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße 
                            Anmeldung sowie der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
                            mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine 
                            oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
                            Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das 
                            Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch 
                            Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die 
                            Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
                            Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
                            Die Aktionäre, die einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung 
                            oder eine der in § 135 AktG genannten gleichgestellten Institutionen oder Person mit der 
                            Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen 
                            die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
                            Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. 
                            Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
              (a)           Form der Vollmacht abzustimmen. 
                            Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. der Widerruf der 
                            Bevollmächtigung kann an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
                            werden: 
                            GRAMMER AG 
                            c/o Computershare Operations Center 
                            80249 München 
                            Telefax: +49 89 30903-74675 
                            E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
                            Die elektronische Übermittlung kann ferner über das GRAMMER AktionärsPortal, erreichbar 
                            über die Internetseite der Gesellschaft unter 
                            https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html 3. 

erfolgen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen

Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht,

ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der

Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den

Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zugesandt wird. Ein Formular steht auch auf

der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html

zum Download zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung der

Stimmrechtsvertreter eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach

den vorstehenden Bestimmungen erforderlich sind. Die Vollmacht und die Weisungen an die

Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung sollen bis zum 22. Juni 2021, 24.00

Uhr (MESZ), an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

(b) GRAMMER AG

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: +49 89 30903-74675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Außerdem steht auch hier das GRAMMER AktionärsPortal erreichbar über die Internetseite

der Gesellschaft unter

https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html

zur Verfügung, über das die Erteilung, der Widerruf sowie Änderungen hinsichtlich der

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor und

während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen möglich sind.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zur

Einreichung von Fragen oder zum Stellen von Anträgen entgegen.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der

Briefwahl kann schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)