Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG das in den

untenstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 unter Abschnitt III. 'Beschreibung des Vergütungssystems

für die Vorstandsmitglieder (Tagesordnungspunkt 7)' wiedergegebene System zur Vergütung der Mitglieder

des Vorstands beschlossen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das unter Abschnitt III. dargestellte Vergütungssystem für die

Mitglieder des Vorstands der Gateway Real Estate AG zu billigen.

Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Nach § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten

Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, wobei ein

die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Die erstmalige Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3

AktG hat gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 EGAktG bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die

auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll gemäß § 13 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft

durch die Hauptversammlung festgesetzt werden. Die Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den

Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen.

Zuletzt hat die Hauptversammlung vom 21. August 2019 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

beschlossen. Unter Tagesordnungspunkt 9 hat die Hauptversammlung vom 21. August 2019 folgenden Beschluss

gefasst:


8.                          'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes Geschäftsjahr eine feste Vergütung von 
                            EUR 20.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für jedes Geschäftsjahr eine feste 
                            Vergütung von EUR 40.000,00 und sein Stellvertreter eine feste Vergütung von EUR 30.000,00. 
                            Diese Regelung gilt erstmals für das gesamte Geschäftsjahr 2019.' 

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender Überprüfung zum Ergebnis gelangt, dass die Vergütung

für die Mitglieder des Aufsichtsrats weiterhin in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der

Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft steht.

Das der Aufsichtsratsvergütung zugrundeliegende Vergütungssystem mit den Angaben gemäß §§ 113 Abs. 3

Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG wird in den untenstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 8 unter Abschnitt

IV. 'Beschreibung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder (Tagesordnungspunkt 8)'

wiedergegeben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die bestehenden Vergütungsregelungen für die Mitglieder

des Aufsichtsrats der Gateway Real Estate AG und das unter Abschnitt IV. dargestellte Vergütungssystem

für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen. Weitere Angaben über die zur Wahl stehenden Aufsichtsratskandidaten (Tagesordnungspunkt 6)


              Norbert Ketterer 
              Norbert Ketterer ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich 
              zu bildenden Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften 
              Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: 
                            Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/ 
                            Verwaltungsräten: 
              (i)           *             CWI Immobilien AG, Leipzig (Mitglied des Aufsichtsrats); 
                            *             DEVELOPMENT PARTNER AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats). 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen:


                            *             ACRON AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                                          ACRON Fisherman's Wharf Hotel SF AG, Zug, Schweiz (Mitglied des 
a)                          *             Verwaltungsrats); 
                            *             Areal Hitzkirch Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             Areal Steinhausen Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             Areal Sursee Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
              (ii) 
                            *             Helvetic Private Investments AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             HK Real Estate AG, Wollerau, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             Ketom AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             NOKERA AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             SAYANO Family Office AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             SKE Immobilien Schweiz I AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             SN Beteiligungen Holding AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats). 

Thomas Kunze

Thomas Kunze ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich

zu bildenden Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften

Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:


                            Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/ 
                            Verwaltungsräten: 
                            *             CWI Immobilien AG, Leipzig (Mitglied des Aufsichtsrats); 
              (i) 
b)                          *             DEVELOPMENT PARTNER AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats); 
                            *             Peires AG, Leipzig (Mitglied des Aufsichtsrats). 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen:


                            *              Keine. 

Jan Hendrik Hedding

Jan Hendrik Hedding ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten

Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines

Wirtschaftsunternehmens:


                            Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/ 
                            Verwaltungsräten: 
                            *             Peires AG, Leipzig (Mitglied des Aufsichtsrats). 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen:


                            *             ACRON AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
c)                          *             Areal Herzogenbuchsee Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             Areal Will Zug AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             bloxxter AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             Hereco Holdings AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
              (ii) 
                            *             NOKERA Management AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             NOKERA Patents AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             NOKERA Procurement AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             NOKERA Renewable Energies AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             Real Estate Financing AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats); 
                            *             unicorn two AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats). 

Ferdinand von Rom

Ferdinand von Rom ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten

Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines

Wirtschaftsunternehmens:


                            Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/ 
                            Verwaltungsräten: 
                            *              Keine. 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen:


                            *              Keine. 

Leonard Fischer

Leonard Fischer ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 16, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)