des Genehmigten Kapitals 2017/I noch - falls dieser Betrag geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung des

Genehmigten Kapitals 2017/I überschreiten durfte. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals war der

anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen,


                            der auf Aktien entfiel, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017/I aufgrund 
                            einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 
              (a)           71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines 
                            Bezugsrechts veräußert wurden; 
                            der auf Aktien entfiel, die zur Bedienung von Bezugsrechten oder in Erfüllung von 
                            Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder -pflichten aus Wandel- und/oder 
                            Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
              (b)           Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen 'Schuldverschreibungen') ausgegeben wurden, 
                            sofern die entsprechenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten 
                            Kapitals 2017/I in entsprechender Anwendung des Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 
                            Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; sowie 
                            der auf Aktien entfiel, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017/I auf der 
              (c)           Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in 
                            entsprechender Anwendung von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
                            ausgegeben wurden. 

Im August 2020 übten vier (4) Begünstigte (ein aktives Vorstandsmitglied und aktive und ehemalige

Mitarbeiter der HelloFresh-Gruppe) insgesamt 126.502 Call-Optionen (wie nachstehend definiert) aus. Diese 7. Call-Optionen (wie nachstehend definiert) wurden den Berechtigten von der Rechtsvorgängerin der

Gesellschaft bzw. von auf die Rechtsvorgängerin verschmolzenen ehemaligen Tochterunternehmen vor dem

Börsengang der Gesellschaft gewährt. Die Optionen berechtigen die Begünstigten bei Ausübung insbesondere

zum Erwerb von Aktien an der Gesellschaft zu einem festgelegten Ausübungspreis (die 'Call-Optionen').

Zudem wurden bestimmten aktiven und früheren Vorständen, Geschäftsführern und Mitarbeitern der

HelloFresh-Gruppe virtuelle Restricted Stock Units unter dem Restricted Stock Unit Programm der

Gesellschaft ('RSUP 2018') gewährt. Nach dem RSUP 2018 ist die Gesellschaft bzw. die betreffende

Tochtergesellschaft der Gesellschaft verpflichtet, pro fälliger virtueller Restricted Stock Unit einen

Geldbetrag in Höhe des durchschnittlichen Xetra-Schlusskurses der letzten zehn Handelstage nach der

Veröffentlichung des relevanten Halbjahres- oder Jahresabschlusses an den jeweiligen RSU-Berechtigten zu

zahlen. Insgesamt hatten 48 Berechtigte im Rahmen des RSUP 2018 Ansprüche auf Zahlung eines Gesamtbetrags

von EUR 5.436.925,74 gegen die Gesellschaft bzw. die betreffende Tochtergesellschaft.

Die Gesellschaft beschloss im Einvernehmen mit den Inhabern der Call-Optionen, die betroffenen

Erwerbsrechte der Inhaber der Call-Optionen anstelle einer Lieferung von Aktien der Gesellschaft mit den

Erlösen eines organisierten Verkaufsprozesses bezüglich neu auszugebender Aktien der Gesellschaft und die

Zahlungsansprüche der RSU-Berechtigten ebenfalls mit den Erlösen eines organisierten Verkaufsprozesses

bezüglich neu auszugebender Aktien der Gesellschaft (der 'Organisierte Prozess') zu bedienen. Um die für

den Organisierten Prozess erforderlichen Aktien zu schaffen, wurde das Grundkapital der Gesellschaft

durch Beschluss des Vorstandes vom 25. August 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag unter

teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I durch Ausgabe von 254.914 Aktien um EUR 254.914,00

auf EUR 173.864.414,00 erhöht. Dabei wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die Erhöhung des

Grundkapitals wurde am 26. August 2020 in das Handelsregister eingetragen.

Diese Kapitalerhöhung um insgesamt EUR 254.914,00 diente der Erfüllung fälliger Ansprüche im

Zusammenhang mit der Ausübung von Call-Optionen bzw. fälliger virtueller Restricted Stock Units.

Diese Kapitalerhöhung führte zu einer Erhöhung des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Genehmigtem

Kapitals 2017/I bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft um 0,2 %. Gegenüber dem zum Zeitpunkt der

Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I bestehenden Grundkapitals war die Erhöhung aufgrund der seit

dem Wirksamwerden der Ermächtigung durchgeführten Kapitalerhöhungen geringer. Damit wurde die im

Genehmigten Kapital 2017/I vorgesehene Begrenzung des Umfangs der Kapitalerhöhung unter Ausschluss des

Bezugsrechts gegen Bareinlagen (einschließlich in anderen Berichten dargestellter, anzurechnender

Aktienausgaben, -veräußerungen oder -übertragungen) auf 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft

eingehalten.

Die Aktien wurden jeweils mit einem Abschlag von 3,0 % (bzw. 2,0 % für die zur Bedienung von

Zahlungsansprüchen aus dem RSUP 2018 ausgegebenen neuen Aktien) gegenüber dem Xetra-Schlusskurs am Tag

des Beschlusses über die Aktienausgabe ausgegeben. Im Einklang mit der Gesetzesbegründung zu § 186 Abs. 3

Satz 4 AktG wurde somit der Börsenkurs nicht wesentlich unterschritten.

Aus den vorstehenden Erwägungen war der unter Beachtung der Vorgaben des Genehmigten Kapitals 2017/I

bei dessen Ausnutzung vorgenommene Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung insgesamt

sachlich gerechtfertigt und wurden die gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen eingehalten.

Bericht des Vorstandes über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren

Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 war der Vorstand ermächtigt, mit

Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29. Juni 2025 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

(Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in Verbindung mit § 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu

insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum

Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der

Vorstand war ferner ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die

aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse

oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch unter anderem in folgender Weise zu verwenden: (i) Die

eigenen Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr

verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitgliedern der Gesellschaft bzw. von mit der

Gesellschaft verbundenen Unternehmen bzw. deren Investmentvehikeln, Inhabern von Erwerbsrechten

insbesondere aus (von den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft) ausgegebenen Call-Optionen oder Inhabern

von virtuellen Optionen, die von der Gesellschaft, den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft oder deren

Tochtergesellschaften ausgegeben werden oder wurden, zum Erwerb angeboten und übertragen werden. (ii) Die

eigenen Aktien können ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegen Barzahlung an Dritte veräußert

werden, wenn der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft veräußert werden, den Börsenpreis einer Aktie

der Gesellschaft zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet (Artikel 5 SE-VO in Verbindung

mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). In den Fällen (i) und (ii) wurde das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit 8. jeweils von der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Bisher wurden von der Gesellschaft im Rahmen dieser Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni

2020 keine eigenen Aktien erworben. Es wurden jedoch seit dem 30. Juni 2020 insgesamt 43.900 bereits von

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April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)