Zu Tagesordnungspunkt 11:
Der Bericht des Vorstandes gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 221 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG. 12.
Zu Tagesordnungspunkt 12:
Bericht des Vorstandes gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG.
Zudem:
Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/II unter Ausschluss des Bezugsrechts im Zusammenhang mit der Ausübung von Call-Optionen durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Bericht des Vorstandes über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I unter Ausschluss des Bezugsrechts im Zusammenhang mit der Bedienung von fälligen virtuellen Restricted Stock Units und Call-Optionen, die durch ein aktives Vorstandsmitglied und aktive und ehemalige Mitarbeiter der HelloFresh-Gruppe ausgeübt wurden Bericht des Vorstandes über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der virtuellen Hauptversammlung am Mittwoch, den 26.
Mai 2021, zugänglich sein. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit der Zugänglichmachung auf der
Internetseite der Gesellschaft Genüge getan.
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden
ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der oben genannten Internetadresse
bekannt gegeben. Dort finden sich auch Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die Stimmenzählung
gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung
verlangen kann.
Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ('
DSGVO'), der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist:
HelloFresh SE Saarbrücker Straße 37a 10405 Berlin Tel.: +49 (0) 160 9638 2504 E-Mail: cr@hellofresh.com
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Aktionäre (auch für Fragen zum Datenschutz) wie
folgt:
HelloFresh SE Datenschutzbeauftragter Saarbrücker Straße 37a 10405 Berlin E-Mail: datenschutz@hellofresh.de
Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden regelmäßig
folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
* Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, E-Mailadresse; Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Stimmrechtskarten, * einschließlich der Zugangsdaten zur virtuellen Hauptversammlung; Bei einem von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreter auch dessen * personenbezogene Daten (insbesondere dessen Name und Wohnort); Bei Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die * erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die von Aktionären oder ihren Vertretern angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Telefonnummern und E-Mailadressen); * Informationen zu Präsenz, Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären.
Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und Ergänzungsverlangen werden
diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem im Internet veröffentlicht unter:
13. https://ir.hellofreshgroup.com/hv
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das
Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern bis zu zwei Jahre nach der
Hauptversammlung (Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG) eingesehen werden.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
in Verbindung mit Artikel 53 SE-VO die Vorschriften des AktG, insbesondere §§ 118 ff. AktG, um die
Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung
ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Zudem erfolgt die Verarbeitung
personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses der
Gesellschaft an der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung einschließlich der Ermöglichung der
Ausübung von Aktionärsrechten sowie der Kommunikation mit den Aktionären.
Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Wege der
Auftragsverarbeitung eingesetzt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Die Gesellschaft beziehungsweise die damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen
Daten eines Aktionärs in der Regel über die Anmeldestelle von dem Intermediär, den der Aktionär mit der
Verwahrung seiner Aktien der Gesellschaft beauftragt hat (sogenannte Depotbank).
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig
bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu
einer weiteren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der
Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der
Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre mit Blick auf ihre personenbezogenen
Daten beziehungsweise deren Verarbeitung Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Berichtigung (Artikel 16
DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und auf
Widerspruch (Artikel 21 DSGVO). Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach
Artikel 20 DSGVO.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich geltend machen, indem sie den
oben genannten Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77
DSGVO zu.
Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 10969 Berlin Telefon: + 49 (0) 30 13889-0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de.
Berlin, im April 2021
HelloFresh SE
Der Vorstand -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)