Erwerb eigener Aktien oder die Leistung einer Barauszahlung aufwenden und ist zugleich gegenüber einer

mit einer Aktienkurssteigerung verbundenen Wertsteigerung der Aktienoptionen abgesichert. Der Einsatz

neuer Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 zur Bedienung der unter dem Aktienoptionsprogramm 2021

ausgegebenen Aktienoptionen reduziert damit die Risiken, die für die Gesellschaft durch Marktbewegungen

entstehen können und ermöglicht im Interesse der Gesellschaft eine liquiditätsschonende Bedienung dieser

Aktienoptionen.

Um den Bezugsberechtigten einen längerfristigen Anreiz zu geben, den Unternehmenswert im Interesse

aller Aktionäre zu steigern, sieht das Aktienoptionsprogramm 2021 im Einklang mit § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG

eine Wartezeit bis zur erstmaligen Ausübung der Aktienoptionen von mindestens vier Jahren vor. Daneben

ist sowohl die Gewährung als auch die Ausübung von Aktienoptionen nur in einem bestimmten Ausgabe- und

Ausübungszeitraum sowie unter Berücksichtigung von Ausübungssperrfristen zulässig, um die Ausnutzung von

etwaigen vorhandenen Insiderkenntnissen auszuschließen.

Ferner kann das Optionsrecht nur ausgeübt werden, wenn das Erfolgsziel erreicht ist. Das Erfolgsziel

ist erreicht, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (compound annual growth rate, CAGR) des

Konzernumsatzes der Gesellschaft im Referenzzeitraum mindestens 20% beträgt. Der Referenzzeitraum umfasst

die 20 Berichtsquartale der Gesellschaft (dies entspricht einem Zeitraum von fünf Jahren) beginnend mit

dem vierten Quartal, das vor dem Quartal liegt, in das der Ausgabetag fällt. Aus Sicht des Vorstands und

des Aufsichtsrats stellt die Wahl dieses Erfolgsziels einen Ausgleich zwischen den Interessen der

Aktionäre an einem ehrgeizigen Erfolgsziel zum Ausgleich der mit der Ausübung der Aktienoptionen

verbundenen anteilsmäßigen Verwässerung ihres Aktienbesitzes und dem Interesse der Gesellschaft und ihrer

Konzerngesellschaften an einer möglichst wirksamen Bindung und hohen Motivation ihrer Führungskräfte und

Arbeitnehmer dar.

Der Ausübungspreis je Aktie beim Aktienoptionsprogramm 2021 entspricht dem arithmetischen Mittelwert

der Schlusskurse der Aktien der InVision Aktiengesellschaft im Xetra-Handelssystem der Deutsche Börse AG

(oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den 60 Handelstagen vor dem Ausgabetag der Aktienoptionen.

Damit ist gewährleistet, dass punktuelle Kursausschläge in positiver wie in negativer Hinsicht den

Ausübungspreis nicht unangemessen beeinflussen.

Um die Flexibilität für die Gesellschaft bei der Bedienung der Aktienoptionen zu erhöhen, sieht der

Ermächtigungsbeschluss vor, dass zur Bedienung der Aktienoptionen wahlweise statt neuer Aktien aus dem

Bedingten Kapital 2021 eine Barzahlung oder eigene Aktien gewährt werden können und der Gesellschaft

insoweit ein Ersetzungsrecht zusteht.

Im Falle außerordentlicher Entwicklungen sind der Vorstand der Gesellschaft und, soweit Aktienoptionen

an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gewährt wurden, der Aufsichtsrat nach ihrem Ermessen

berechtigt, die Ausübbarkeit von Aktienoptionen zu begrenzen.

Führt die Gesellschaft innerhalb der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms Kapitalmaßnahmen durch,

ermächtigt der Hauptversammlungsbeschluss den Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen

sind, den Aufsichtsrat, die Bezugsberechtigten wirtschaftlich gleichzustellen, um insoweit einer

Verwässerung entgegenzuwirken.

Die Aktienoptionen werden als nicht übertragbare Bezugsrechte gewährt. Sie sind mit Ausnahme des

Erbfalls weder übertragbar noch veräußerbar, verpfändbar oder anderweitig belastbar. Hierdurch sollen die

mit dem Aktienoptionsprogramm 2021 verfolgten persönlichen Anreizwirkungen sichergestellt werden.

Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum

Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des

Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.

Auf die im Rahmen des Bedingten Kapitals 2021 ausgegebenen Bezugsaktien haben die Aktionäre kein

gesetzliches Bezugsrecht. Andernfalls würde der vorgesehene Zweck des Bedingten Kapitals 2021, die

Bedienung der unter dem Aktienoptionsprogramm 2021 ausgegebenen Aktienoptionen zu ermöglichen, verfehlt.

Weitere Einzelheiten der Gewährung und Erfüllung von Aktienoptionen, für die Ausgabe der Aktien aus

dem Bedingten Kapital 2021 sowie die weiteren Planbedingungen werden durch den Aufsichtsrat und den

Vorstand der Gesellschaft festgesetzt. Diese Regelung soll die Flexibilität im Rahmen des

Aktienoptionsprogramms 2021 sicherstellen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass das Aktienoptionsprogramm 2021 als

langfristiges erfolgsbezogenes Vergütungselement, dessen Wertentwicklung sowohl von der Erreichung

langfristiger Wachstumsziele als auch von der Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft abhängt, im

Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Es ist geeignet, einen nachhaltigen Leistungsanreiz

für die Führungskräfte und Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften zu setzen und zu

einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beizutragen. Aus den vorstehend dargelegten Gründen

hält der Vorstand den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10 der vorliegenden Einberufung der

Hauptversammlung unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre daher

insgesamt für sachgerecht und angemessen.

Zur Unterlegung des Aktienoptionsprogramms 2021 soll - wie weiter oben bereits ausgeführt - ein neues

Bedingten Kapitals 2021 in Höhe von 10% des Grundkapitals geschaffen werden. Um die gesetzliche

Obergrenze für Bedingte Kapitalia in Höhe von insgesamt 50% (vgl. § 192 Abs. 3 Satz 2 AktG) nicht zu

überschreiten, ist es vor dem Hintergrund des aktuellen Grundkapitals (EUR 2.235.000,00) erforderlich,

das Bedingte Kapital 2020, welches bislang eine Höhe von 50% des Grundkapitals aufweist (EUR 1.117.500),

entsprechend herabzusetzen.

Das Bedingte Kapital 2020 geht auf einen Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020

(Tagesordnungspunkt 8) zurück und dient der Ausgabe von Aktien an die Gläubiger von Wandel- oder

Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der ebenfalls am 29. Mai 2020 beschlossenen Ermächtigung des

Vorstandes zur Ausgabe von auf den Inhaber und/oder Namen lautenden Wandel- und/oder

Optionsschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu EUR 39.112.500,00 begeben werden können.

Die Ermächtigung hat eine Laufzeit bis zum 28. Mai 2025. Der Vorstand hat bis zum Zeitpunkt der

Beschlussfassung von dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht.

Die vorgeschlagene Herabsetzung des Bedingten Kapital 2020 lässt die Ermächtigung zur Ausgabe von

Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen vom 29. Mai 2020, zu deren Unterlegung das Bedingte Kapital

2020 dient, inhaltlich, d.h. insbesondere hinsichtlich Volumen, Anzahl der Wandlungs- bzw. Optionsrechte

und Laufzeit, unberührt. Lediglich die Möglichkeit, aufgrund der Ermächtigung ausgegebene Wandel- oder

Optionsrechte aus bedingtem Kapital bedienen zu können, soll durch die Herabsetzung des Bedingten

Kapitals 2020 moderat eingeschränkt werden. Die ausweislich der Ermächtigung vom 29. Mai 2020 eröffnete

Möglichkeit, zur Bedienung ganz oder teilweise auch eigene Aktien heranzuziehen oder den Gegenwert in bar

auszugleichen, bleibt fortbestehen.

Der genaue Inhalt des Ermächtigungsbeschlusses vom 29. Mai 2020 ergibt sich aus dem

Ermächtigungsbeschluss vom 29. Mai 2020 und ist im dazugehörigen Bericht des Vorstands erläutert. Der

Ermächtigungsbeschluss vom 29. Mai 2020 nebst dem Bericht des Vorstands liegt als Bestandteil der

notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 beim Handelsregister in Düsseldorf

zur Einsicht aus. Der Ermächtigungsbeschluss und der zugehörige Bericht können zudem im Internet unter


              www.ivx.com/investors/shareholder-meetings 

abgerufen werden. Der Inhalt des Ermächtigungsbeschlusses sowie der Inhalt des dazugehörigen Berichts

des Vorstands ergeben sich zudem aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020

(Tagesordnungspunkt 8), die im Bundesanzeiger am 17. April 2020 veröffentlicht wurde.

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August 30, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)