und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen (zusammen der 'JOST Konzern') ab. Die jeweilige betragsmäßige Höhe von STI und LTI ergibt sich aus dem vom Aufsichtsrat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr festzusetzenden 'Gesamtbonus', dessen Höhe von einer finanziellen Komponente und einer nicht-finanziellen Komponente abhängt. Vor dem Hintergrund einer auf eine nachhaltige, erfolgreiche und an den Interessen der Stakeholder ausgerichteten Unternehmensentwicklung sowie mit dem Ziel einer der Lage der Gesellschaft angemessenen Vergütung der Vorstandsmitglieder vereinbart der Aufsichtsrat die relativen Anteile von finanzieller Komponente und nicht-finanzieller Komponente im Vorstandsdienstvertrag mit jedem Vorstandsmitglied, weshalb auch deren relativer Anteil für die Bemessung des 'Gesamtbonus' unterschiedlich ausfallen kann. Dementsprechend werden für die Bestimmung der Höhe der beiden Komponenten und das sich hieraus ergebende relative Verhältnis der Komponenten prozentuale Bandbreite angegeben. Der 'Gesamtbonus' ist die Ausgangsrechengröße für STI und LTI und errechnet sich als Summe der finanziellen und nicht-finanziellen Komponente wie folgt: 0,25% bis 0,65% des bereinigten Finanzielle konsolidierten EBITDA des JOST Konzerns, Komponente: abhängig von der Erreichung des vom Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden Geschäftsjahrs definierten EBITDA-Ziels (EBITDA-Ziel); 0,03% bis 0,28% des bereinigten konsolidierten EBITDA des JOST Konzerns, abhängig von der Erreichung des vom Nicht-finanzielle Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden Komponente: Geschäftsjahrs festgelegten Ziele aus dem Bereich Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Aufsichtsstrukturen (Governance) (sog. ESG-Ziele).
Das Verhältnis von Finanzieller Komponente zu Nicht-finanzieller
Komponente soll sich in einer Bandbreit von 70-90% zu 10-30% bewegen.
Die Ziel-Gesamtvergütung entspricht der Summe aus Festvergütung und dem
'Gesamtbonus' für ein Geschäftsjahr bei jeweils 100%-Zielerreichung des
EBITDA-Ziels und der ESG-Ziele und wird vor Beginn eines jeden Geschäftsjahrs
vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Höhe des 'Gesamtbonus' bei
100%-Zielerreichung sowie die relativen Anteile von Finanzieller Komponente
und Nicht-finanzieller Komponente sollen in den Vorstandsdienstverträgen so
gewählt werden, dass während der Laufzeit der jeweiligen Verträge die
Vergütungsbestandteile sich - bezogen auf die Ziel-Gesamtvergütung -
voraussichtlich in der Regel in folgenden Bandbreiten bewegen werden:
* Festvergütung: 33% bis 60%; * STI: 20% bis 30%; * LTI: 25% bis 40%.
Maßgeblich ist eine aufwandsbezogene Betrachtung.
Die für die Ermittlung des 'Gesamtbonus' heranzuziehenden Zielgrößen
werden vom Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr vor dessen Beginn und nach
vorheriger Konsultation des Vorstands sowie unter Berücksichtigung der
langfristigen Planung des Vorstands, der gesamtwirtschaftlichen Lage der
Gesellschaft sowie des Marktumfelds und insbesondere der strategischen Ziele
der Gesellschaft (einschließlich ihrer Nachhaltigkeitsstrategie) für den
Vorstand festgelegt.
Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahrs legt der Aufsichtsrat für das
bereinigte konsolidierte EBITDA des JOST Konzerns für den Vorstand einen
Zielwert fest. Dieser Zielwert stellt das EBITDA-Ziel dar, von dessen
Erreichung die Finanzielle Komponente der 'Gesamtvergütung' abhängt.
Zu den sog. ESG-Zielen, aus denen der Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden
Geschäftsjahrs wählen kann und von denen die Nicht-finanzielle Komponente der
'Gesamtvergütung' abhängt, gehören Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft,
nachhaltige Lieferketten, gute Arbeitsbedingungen, Produktqualität &
Kundenzufriedenheit, gute Unternehmensführung sowie Innovation &
Digitalisierung. Aus diesem Katalog kann der Aufsichtsrat bis zu drei
ESG-Ziele für den Vorstand auswählen und näher definieren. Diese können etwa
konkrete Vorgaben für CO2-Emissionen oder Recycling-Quoten beinhalten. Dem
Aufsichtsrat steht es offen, sich auf ein ESG-Ziel zu fokussieren; es steht
ihm ferner frei, vor Beginn eines Geschäftsjahrs weitere ESG-Ziele zu
definieren, aus denen er auswählen kann.
Sowohl für das EBITDA-Ziel als auch für die ESG-Ziele gilt als Untergrenze
eine Zielerreichung von 80%. Sofern der vom Aufsichtsrat festgestellte
Zielerreichungsgrad in einem Geschäftsjahr sowohl hinsichtlich des
EBITDA-Ziels als auch hinsichtlich der gewählten ESG-Ziele weniger als 80%
beträgt, besteht kein - auch kein anteiliger - Anspruch auf eine variable
Vergütung.
Der 'Gesamtbonus' beträgt maximal das Zweifache des Jahresfestgehalts
(Cap).
Aus dem 'Gesamtbonus' leitet sich in Höhe von 45% das STI und in Höhe von
55% das LTI ab. Im Einklang mit G.6 DCGK übersteigt damit der LTI den Anteil
des STI.
i. Kurzfristig orientierter Vergütungsbestandteil (STI) Das STI beträgt 45% des vom Aufsichtsrat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr festzusetzenden 'Gesamtbonus' und wird vollständig in bar gewährt. Nach Ablauf des Geschäftsjahrs wird für den Vorstand die tatsächliche Zielerreichung des STI vom Aufsichtsrat festgestellt. Das STI wird zwei Wochen nach Feststellung des konsolidierten und testierten Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr der JOST Gruppe fällig. ii. Langfristig orientierter Vergütungsbestandteil (LTI) Das LTI beträgt 55% des vom Aufsichtsrat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr festzusetzenden 'Gesamtbonus'. Es bildet den sich im Aktienkurs der Gesellschaft widerspiegelnden langfristigen Erfolg des JOST Konzerns über einen Zeitraum von vier Jahren ab und wird in bar gewährt.
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March 26, 2021 10:07 ET (14:07 GMT)