und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen (zusammen der 'JOST 
                                          Konzern') ab. 
                                          Die jeweilige betragsmäßige Höhe von STI und LTI ergibt sich aus dem vom 
                                          Aufsichtsrat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr festzusetzenden 
                                          'Gesamtbonus', dessen Höhe von einer finanziellen Komponente und einer 
                                          nicht-finanziellen Komponente abhängt. Vor dem Hintergrund einer auf eine 
                                          nachhaltige, erfolgreiche und an den Interessen der Stakeholder 
                                          ausgerichteten Unternehmensentwicklung sowie mit dem Ziel einer der Lage der 
                                          Gesellschaft angemessenen Vergütung der Vorstandsmitglieder vereinbart der 
                                          Aufsichtsrat die relativen Anteile von finanzieller Komponente und 
                                          nicht-finanzieller Komponente im Vorstandsdienstvertrag mit jedem 
                                          Vorstandsmitglied, weshalb auch deren relativer Anteil für die Bemessung des 
                                          'Gesamtbonus' unterschiedlich ausfallen kann. Dementsprechend werden für die 
                                          Bestimmung der Höhe der beiden Komponenten und das sich hieraus ergebende 
                                          relative Verhältnis der Komponenten prozentuale Bandbreite angegeben. 
                                          Der 'Gesamtbonus' ist die Ausgangsrechengröße für STI und LTI und errechnet 
                                          sich als Summe der finanziellen und nicht-finanziellen Komponente wie folgt: 
                                                                          0,25% bis 0,65% des bereinigten 
                                                        Finanzielle       konsolidierten EBITDA des JOST Konzerns, 
                                                        Komponente:       abhängig von der Erreichung des vom 
                                                                          Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden 
                                                                          Geschäftsjahrs definierten EBITDA-Ziels 
                                                                          (EBITDA-Ziel); 
                                                                          0,03% bis 0,28% des bereinigten 
                                                                          konsolidierten EBITDA des JOST Konzerns, 
                                                                          abhängig von der Erreichung des vom 
                                                        Nicht-finanzielle Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden 
                                                        Komponente:       Geschäftsjahrs festgelegten Ziele aus dem 
                                                                          Bereich Umwelt (Environment), Soziales 
                                                                          (Social) und Aufsichtsstrukturen (Governance) 
                                                                          (sog. ESG-Ziele). 

Das Verhältnis von Finanzieller Komponente zu Nicht-finanzieller

Komponente soll sich in einer Bandbreit von 70-90% zu 10-30% bewegen.

Die Ziel-Gesamtvergütung entspricht der Summe aus Festvergütung und dem

'Gesamtbonus' für ein Geschäftsjahr bei jeweils 100%-Zielerreichung des

EBITDA-Ziels und der ESG-Ziele und wird vor Beginn eines jeden Geschäftsjahrs

vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Höhe des 'Gesamtbonus' bei

100%-Zielerreichung sowie die relativen Anteile von Finanzieller Komponente

und Nicht-finanzieller Komponente sollen in den Vorstandsdienstverträgen so

gewählt werden, dass während der Laufzeit der jeweiligen Verträge die

Vergütungsbestandteile sich - bezogen auf die Ziel-Gesamtvergütung -

voraussichtlich in der Regel in folgenden Bandbreiten bewegen werden:


                                                        *             Festvergütung: 33% bis 60%; 
                                                        *             STI: 20% bis 30%; 
                                                        *             LTI: 25% bis 40%. 

Maßgeblich ist eine aufwandsbezogene Betrachtung.

Die für die Ermittlung des 'Gesamtbonus' heranzuziehenden Zielgrößen

werden vom Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr vor dessen Beginn und nach

vorheriger Konsultation des Vorstands sowie unter Berücksichtigung der

langfristigen Planung des Vorstands, der gesamtwirtschaftlichen Lage der

Gesellschaft sowie des Marktumfelds und insbesondere der strategischen Ziele

der Gesellschaft (einschließlich ihrer Nachhaltigkeitsstrategie) für den

Vorstand festgelegt.

Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahrs legt der Aufsichtsrat für das

bereinigte konsolidierte EBITDA des JOST Konzerns für den Vorstand einen

Zielwert fest. Dieser Zielwert stellt das EBITDA-Ziel dar, von dessen

Erreichung die Finanzielle Komponente der 'Gesamtvergütung' abhängt.

Zu den sog. ESG-Zielen, aus denen der Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden

Geschäftsjahrs wählen kann und von denen die Nicht-finanzielle Komponente der

'Gesamtvergütung' abhängt, gehören Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft,

nachhaltige Lieferketten, gute Arbeitsbedingungen, Produktqualität &

Kundenzufriedenheit, gute Unternehmensführung sowie Innovation &

Digitalisierung. Aus diesem Katalog kann der Aufsichtsrat bis zu drei

ESG-Ziele für den Vorstand auswählen und näher definieren. Diese können etwa

konkrete Vorgaben für CO2-Emissionen oder Recycling-Quoten beinhalten. Dem

Aufsichtsrat steht es offen, sich auf ein ESG-Ziel zu fokussieren; es steht

ihm ferner frei, vor Beginn eines Geschäftsjahrs weitere ESG-Ziele zu

definieren, aus denen er auswählen kann.

Sowohl für das EBITDA-Ziel als auch für die ESG-Ziele gilt als Untergrenze

eine Zielerreichung von 80%. Sofern der vom Aufsichtsrat festgestellte

Zielerreichungsgrad in einem Geschäftsjahr sowohl hinsichtlich des

EBITDA-Ziels als auch hinsichtlich der gewählten ESG-Ziele weniger als 80%

beträgt, besteht kein - auch kein anteiliger - Anspruch auf eine variable

Vergütung.

Der 'Gesamtbonus' beträgt maximal das Zweifache des Jahresfestgehalts

(Cap).

Aus dem 'Gesamtbonus' leitet sich in Höhe von 45% das STI und in Höhe von

55% das LTI ab. Im Einklang mit G.6 DCGK übersteigt damit der LTI den Anteil

des STI.


                            i. Kurzfristig orientierter Vergütungsbestandteil (STI) 
                            Das STI beträgt 45% des vom Aufsichtsrat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr 
                            festzusetzenden 'Gesamtbonus' und wird vollständig in bar gewährt. 
                            Nach Ablauf des Geschäftsjahrs wird für den Vorstand die tatsächliche Zielerreichung des 
                            STI vom Aufsichtsrat festgestellt. Das STI wird zwei Wochen nach Feststellung des 
                            konsolidierten und testierten Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr der JOST 
                            Gruppe fällig. 
                            ii. Langfristig orientierter Vergütungsbestandteil (LTI) 
                            Das LTI beträgt 55% des vom Aufsichtsrat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr 
                            festzusetzenden 'Gesamtbonus'. Es bildet den sich im Aktienkurs der Gesellschaft 
                            widerspiegelnden langfristigen Erfolg des JOST Konzerns über einen Zeitraum von vier Jahren 
                            ab und wird in bar gewährt. 

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March 26, 2021 10:07 ET (14:07 GMT)