10. März 2021, 24.00 Uhr MEZ, per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) unter

einer der folgenden Adressen zugehen:


                            Jumia Technologies AG 
                            c/o Link Market Services GmbH 
                            Landshuter Allee 10 
                            80637 München 
                            Deutschland 
                            E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten

gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Virtuellen Außerordentlichen Hauptversammlung bis zum Beginn

der Abstimmungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse erfolgen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als

weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,

weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu

beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben

können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im

Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso

wenig können die Stimmrechtsvertreter Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen

Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der

Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, das die ordnungsgemäß

angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Stimmrechtskarte für die Hauptversammlung erhalten. Das

entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter


                            https://investor.jumia.com/ (Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Extraordinary General Meeting 
                            March 2021 / Außerordentliche Hauptversammlung März 2021') 7. 

zum Download bereit.

Die Bevollmächtigung, ihr Widerruf und die Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens

am Mittwoch, den 10. März 2021, 24:00 Uhr MEZ, per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation

(per E-Mail) unter einer der folgenden Adressen zugehen:


                            Jumia Technologies AG 
                            c/o Link Market Services GmbH 
                            Landshuter Allee 10 
                            80637 München 
                            Deutschland 
                            E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf sowie die Erteilung, der

Widerruf oder die Änderung von Weisungen können am Tag der Virtuellen Außerordentlichen Hauptversammlung

bis zum Beginn der Abstimmungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse erfolgen.

Weitere Rechte der Aktionäre


                            Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz, Art. 
                            2 § 1 Abs. 3 Satz 4 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes 
                            Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen 
                            den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies 
                            entspricht 500.000 Aktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
                            gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
                            Beschlussvorlage beiliegen. 
                            Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
                            Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Virtuellen Außerordentlichen Hauptversammlung 
                            zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Virtuellen Außerordentlichen Hauptversammlung 
                            sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Mittwoch, der 24. 
                            Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
                            berücksichtigt. 
                            Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
                            Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie 
                            die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 
                            70 Aktiengesetz für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Eine Verlegung 
                            des vorgenannten Stichtags von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen 
                            zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 
                            193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. 
              a) 
                            Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln: 
                                          Jumia Technologies AG 
                                          Extraordinary General Meeting March 2021 
                                          Skalitzer Straße 104 
                                          10997 Berlin 
                                          Deutschland 

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des

Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der

Gesellschaft unter


                                          https://investor.jumia.com/ (Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Extraordinary 
                                          General Meeting March 2021 / Außerordentliche Hauptversammlung März 2021') 

bekanntgemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Aktiengesetz

mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 § 127 Aktiengesetz

Jeder Aktionär hat das Recht, einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/

oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens

14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der

Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Mittwoch, den 24. Februar

2021, 24:00 Uhr MEZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie

einer etwaigen Begründung und/oder Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die

Internetseite der Gesellschaft unter


                                          https://investor.jumia.com/ (Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Extraordinary 
                                          General Meeting March 2021 / Außerordentliche Hauptversammlung März 2021') 

zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz).

In § 126 Abs. 2 Aktiengesetz nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein

Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht

werden müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter


                                          https://investor.jumia.com/ (Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Extraordinary 
                                          General Meeting March 2021 / Außerordentliche Hauptversammlung März 2021') 

beschrieben. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht

zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

b) Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst etwaiger Begründung sind ausschließlich

folgende Adressen maßgeblich:


                                          Jumia Technologies AG 
                                          Extraordinary General Meeting March 2021 
                                          Skalitzer Straße 104 
                                          10997 Berlin 
                                          Deutschland 
                                          E-Mail: egm2021@jumia.com 

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February 16, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)