10. März 2021, 24.00 Uhr MEZ, per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) unter
einer der folgenden Adressen zugehen:
Jumia Technologies AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten
gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Virtuellen Außerordentlichen Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse erfolgen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu
beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben
können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso
wenig können die Stimmrechtsvertreter Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.
Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der
Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, das die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Stimmrechtskarte für die Hauptversammlung erhalten. Das
entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investor.jumia.com/ (Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Extraordinary General Meeting March 2021 / Außerordentliche Hauptversammlung März 2021') 7.
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung, ihr Widerruf und die Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens
am Mittwoch, den 10. März 2021, 24:00 Uhr MEZ, per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation
(per E-Mail) unter einer der folgenden Adressen zugehen:
Jumia Technologies AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf sowie die Erteilung, der
Widerruf oder die Änderung von Weisungen können am Tag der Virtuellen Außerordentlichen Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse erfolgen.
Weitere Rechte der Aktionäre
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz, Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Virtuellen Außerordentlichen Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Virtuellen Außerordentlichen Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Mittwoch, der 24. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 Aktiengesetz für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Eine Verlegung des vorgenannten Stichtags von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. a) Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln: Jumia Technologies AG Extraordinary General Meeting March 2021 Skalitzer Straße 104 10997 Berlin Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://investor.jumia.com/ (Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Extraordinary General Meeting March 2021 / Außerordentliche Hauptversammlung März 2021')
bekanntgemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Aktiengesetz
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 § 127 Aktiengesetz
Jeder Aktionär hat das Recht, einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/
oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Mittwoch, den 24. Februar
2021, 24:00 Uhr MEZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie
einer etwaigen Begründung und/oder Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://investor.jumia.com/ (Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Extraordinary General Meeting March 2021 / Außerordentliche Hauptversammlung März 2021')
zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz).
In § 126 Abs. 2 Aktiengesetz nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein
Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht
werden müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investor.jumia.com/ (Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Extraordinary General Meeting March 2021 / Außerordentliche Hauptversammlung März 2021')
beschrieben. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
b) Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst etwaiger Begründung sind ausschließlich
folgende Adressen maßgeblich:
Jumia Technologies AG Extraordinary General Meeting March 2021 Skalitzer Straße 104 10997 Berlin Deutschland E-Mail: egm2021@jumia.com
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 16, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)