ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen unter lit. d) und lit. e) der
Ermächtigung können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der KAP AG stehende Unternehmen oder auf
deren Rechnung oder auf Rechnung der KAP AG handelnde Dritte ausgenutzt werden. Zudem können erworbene
eigene Aktien auch auf abhängige oder im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen übertragen werden.
Schlussbestimmungen
Es ist vorgesehen, dass mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung die von der ordentlichen
Hauptversammlung am 7. Juli 2017 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8
AktG sowie zu deren Verwendung vollumfänglich aufgehoben und ersetzt wird.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts
in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des bei Ausnutzung der
betreffenden Ermächtigungen zu Lasten der Aktionäre möglichen Verwässerungseffekts für sachlich
gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand allein von den
Interessen der Aktionäre und der KAP AG leiten lassen. Der Vorstand wird der nächsten Hauptversammlung
über die Ausnutzung der Ermächtigung berichten.
Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat
Christoph Schoeller Geschäftsführender Gesellschafter der Schoeller GmbH Mitglied des Aufsichtsrats der KAP AG seit 12/2020; bestellt bis 2021
Persönliche Daten:
Geburtsjahr 1961 Geburtsort: Hamburg Nationalität Österreichisch
Beruflicher Werdegang:
Seit 1999 Geschäftsführender Gesellschafter Schoeller GmbH, Wien, Österreich Seit 1993 Geschäftsführender Gesellschafter Schoeller GmbH, Hamburg, Deutschland Senior Advisor 1993 CAT GmbH, Hamburg, Deutschland Seinerzeit führendes Beratungsunternehmen bei der Erstellung und Optimierung von Geschäftsberichten. 1991 - 1993 Abteilungsleiter Forbes, München, Deutschland 1989 - 1991 Freelancer Research Forbes Magazin, New York, USA 1988 - 1989 Vermögensberater Wealth Management Bear Stearns, New York, USA 1985 - 1987 Börsenhändler/Vermögensberatung Georg Hauck & Sohn Bankiers KGaA, Frankfurt, Deutschland
Ausbildung:
1981 - 1985 BWL-Studium Kiel/München, währenddessen Ausbildung zum Bankkaufmann, Georg Hauck & Sohn Bankiers KGaA, Frankfurt, Deutschland
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Keine
Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 10 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat
Viktor Rehart Investment Professional, Senior Associate der Carlyle Group
Persönliche Daten:
Geburtsjahr 1994 Geburtsort Frankfurt Nationalität Deutsch
Beruflicher Werdegang:
Seit 2021 Investment Professional, Senior Associate Carlyle Group, London, UK 2018 - 2020 Investment Professional, Associate Carlyle Group, London, UK 2016 - 2018 Analyst, Investment Banking. Leveraged Finance und Diversified Industries M&A J.P. Morgan, London, UK
Ausbildung:
2014 - 2016 Msc Econometrics and Mathematical Economics London School of Economics, London, UK 2011 - 2014 BA Politics, Philosophy & Economics University of York, York, UK
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Mitglied des Aufsichtsrats, Trans Maldivian Airways (PVT) LTD II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR
1. 20.195.663,80 und ist eingeteilt in 7.767.563 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von je EUR 2,60, von denen grundsätzlich jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung 7.767.563 (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 WpHG). Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVMG (Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I
2020, S. 570) in der Änderungsfassung durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht (BGBl. I 2020, S. 3328 ff.)
in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, S.
2258)) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der
Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Die Hauptversammlung
findet unter physischer Präsenz des Versammlungsleiters und des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sowie einer mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notarin in den
Geschäftsräumen der KAP AG, Edelzeller Str. 44, 36043 Fulda statt. Es ist beabsichtigt, dass etwaige
nicht physisch anwesende Mitglieder des Aufsichtsrats im Weg der Bild- und Tonübertragung an der
Hauptversammlung teilnehmen.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des
2. COVMG führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.
Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre vollständig in Bild und Ton über unser
passwortgeschütztes Online-Portal (HV-Portal) unter der Internetadresse
https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung
live übertragen. Die Liveübertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie
Vollmachterteilung ermöglicht. Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl)
sowie Vollmachterteilung ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.
Wir bitten die Aktionäre auch in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts; Bedeutung des Nachweisstichtags
Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) in deutscher oder
englischer Sprache angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts durch Vorlage
eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den
Anteilsbesitz durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG nachgewiesen haben
(ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Der Nachweis hat sich auf Donnerstag, den 9. September 2021, 00:00
Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 23. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse:
KAP AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0)89 21027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 17, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)