ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen unter lit. d) und lit. e) der

Ermächtigung können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der KAP AG stehende Unternehmen oder auf

deren Rechnung oder auf Rechnung der KAP AG handelnde Dritte ausgenutzt werden. Zudem können erworbene

eigene Aktien auch auf abhängige oder im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen übertragen werden.

Schlussbestimmungen

Es ist vorgesehen, dass mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung die von der ordentlichen

Hauptversammlung am 7. Juli 2017 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8

AktG sowie zu deren Verwendung vollumfänglich aufgehoben und ersetzt wird.

Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts

in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des bei Ausnutzung der

betreffenden Ermächtigungen zu Lasten der Aktionäre möglichen Verwässerungseffekts für sachlich

gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.

Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand allein von den

Interessen der Aktionäre und der KAP AG leiten lassen. Der Vorstand wird der nächsten Hauptversammlung

über die Ausnutzung der Ermächtigung berichten.

Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat

Christoph Schoeller Geschäftsführender Gesellschafter der Schoeller GmbH Mitglied des Aufsichtsrats der KAP AG seit 12/2020; bestellt bis 2021

Persönliche Daten:


Geburtsjahr   1961 
Geburtsort:   Hamburg 
Nationalität  Österreichisch 

Beruflicher Werdegang:


Seit 1999     Geschäftsführender Gesellschafter 
              Schoeller GmbH, Wien, Österreich 
Seit 1993     Geschäftsführender Gesellschafter 
              Schoeller GmbH, Hamburg, Deutschland 
              Senior Advisor 
1993          CAT GmbH, Hamburg, Deutschland 
              Seinerzeit führendes Beratungsunternehmen bei der Erstellung und Optimierung von Geschäftsberichten. 
1991 - 1993   Abteilungsleiter Forbes, München, Deutschland 
1989 - 1991   Freelancer Research 
              Forbes Magazin, New York, USA 
1988 - 1989   Vermögensberater Wealth Management 
              Bear Stearns, New York, USA 
1985 - 1987   Börsenhändler/Vermögensberatung 
              Georg Hauck & Sohn Bankiers KGaA, Frankfurt, Deutschland 

Ausbildung:


1981 - 1985   BWL-Studium Kiel/München, währenddessen Ausbildung zum Bankkaufmann, Georg Hauck & Sohn Bankiers KGaA, 
              Frankfurt, Deutschland 

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Keine

Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 10 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat

Viktor Rehart Investment Professional, Senior Associate der Carlyle Group

Persönliche Daten:


Geburtsjahr    1994 
Geburtsort     Frankfurt 
Nationalität   Deutsch 

Beruflicher Werdegang:


Seit 2021     Investment Professional, Senior Associate 
              Carlyle Group, London, UK 
2018 - 2020   Investment Professional, Associate 
              Carlyle Group, London, UK 
2016 - 2018   Analyst, Investment Banking. Leveraged Finance und Diversified Industries M&A 
              J.P. Morgan, London, UK 

Ausbildung:


2014 - 2016   Msc Econometrics and Mathematical Economics London School of Economics, London, UK 
2011 - 2014   BA Politics, Philosophy & Economics University of York, York, UK 

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Mitglied des Aufsichtsrats, Trans Maldivian Airways (PVT) LTD II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG


              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
              Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 
1.            20.195.663,80 und ist eingeteilt in 7.767.563 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen 
              Betrag am Grundkapital von je EUR 2,60, von denen grundsätzlich jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl 
              der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung 7.767.563 (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 
              1 WpHG). Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
              Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
              Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVMG (Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
              Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 
              2020, S. 570) in der Änderungsfassung durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des 
              Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, 
              Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht (BGBl. I 2020, S. 3328 ff.) 
              in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
              Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, S. 
              2258)) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne 
              physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
              Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der 
              Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Die Hauptversammlung 
              findet unter physischer Präsenz des Versammlungsleiters und des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter der 
              Gesellschaft sowie einer mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notarin in den 
              Geschäftsräumen der KAP AG, Edelzeller Str. 44, 36043 Fulda statt. Es ist beabsichtigt, dass etwaige 
              nicht physisch anwesende Mitglieder des Aufsichtsrats im Weg der Bild- und Tonübertragung an der 
              Hauptversammlung teilnehmen. 
              Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
2.            COVMG führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. 
              Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre vollständig in Bild und Ton über unser 
              passwortgeschütztes Online-Portal (HV-Portal) unter der Internetadresse 
              https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung

live übertragen. Die Liveübertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der

Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie

Vollmachterteilung ermöglicht. Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen

Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl)

sowie Vollmachterteilung ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch

gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.

Wir bitten die Aktionäre auch in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur

Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts; Bedeutung des Nachweisstichtags

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen

Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) in deutscher oder

englischer Sprache angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts durch Vorlage

eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den

Anteilsbesitz durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG nachgewiesen haben

(ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Der Nachweis hat sich auf Donnerstag, den 9. September 2021, 00:00

Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der

Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 23. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse:


                            KAP AG 
                            c/o Link Market Services GmbH 
                            Landshuter Allee 10 
                            80637 München 
                            Telefax: +49 (0)89 21027-289 
                            E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 

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August 17, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)