Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in

diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine

besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar

festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für

die Vollmacht abstimmen.

Bevollmächtigung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte

Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte

Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und eine form- und fristgerechte Anmeldung

erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage

der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an die

Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.

Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie weitere Informationen

finden die Aktionäre auf der Rückseite ihrer Stimmrechtskarte. Darüber hinaus kann das

Formular auch im Internet unter


                            hv.leifheit-group.com 

abgerufen werden.

b) Aktionäre, die Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen

möchten, senden bitte das ausgefüllte Formular bis spätestens Dienstag, 1. Juni 2021, 24:00

Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), an die vorstehend im Abschnitt 'Bevollmächtigung eines

Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte' angegebene Adresse

(postalisch oder per E-Mail). Im Vorfeld der Hauptversammlung können rechtzeitig

eingegangene Vollmachten und Weisungen auf den vorgenannten Wegen bis einschließlich 1.

Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), auch widerrufen oder geändert werden.

Nach diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf oder eine Änderung von Vollmachten und Weisungen,

auch noch während der Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen, über

das HV-Portal möglich.

Außerdem steht den Aktionären auch insoweit das HV-Portal im Internet unter


                            hv.leifheit-group.com 

zur Verfügung, über das die Erteilung, die Änderung sowie der Widerruf von Vollmacht und

Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor

Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich sein werden.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des

Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die

Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine

Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und bei der 8. Gesellschaft spätestens am Sonntag, 2. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen. Wir bitten, ein derartiges

Verlangen an folgende Adresse zu senden:


                            Leifheit AG 
                            Der Vorstand 
                            c/o Link Market Services GmbH 
                            Landshuter Allee 10, 80637 München 

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem

bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

oder Abschlussprüfern sind vor der Hauptversammlung ausschließlich zu richten an:


                                  Leifheit AG 
                                  c/o Link Market Services GmbH 
                                  Landshuter Allee 10, 80637 München 
              oder per E-Mail an: antraege@linkmarketservices.de 9.               Bis spätestens Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der 

Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im

Internet unter


              hv.leifheit-group.com 

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 18. Mai 2021 ebenfalls auf

der genannten Internetseite zugänglich gemacht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als in der

Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär

form- und fristgerecht angemeldet ist.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich form- und fristgerecht angemeldet haben, und ihre Bevollmächtigten haben das

Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen.

Fragen sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, 31. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ)

(Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal im

Internet unter


10.           hv.leifheit-group.com 

einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu

nennen, sofern diese der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126

Abs. 1, 127 AktG und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz stehen den Aktionären im Internet

unter


              hv.leifheit-group.com 

zur Verfügung.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Aktionäre, die sich form- und fristgerecht angemeldet und ihr Stimmrecht ausgeübt haben, und deren

Bevollmächtigte können bis zum Ende der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Beschlüsse der

Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz). Der

Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das HV-Portal im Internet unter


              hv.leifheit-group.com 

ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter

erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

Hinweis zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

finden sich im Internet unter 13.


              hv.leifheit-group.com 

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft ist die Stimmrechtskarte erforderlich, die Aktionäre

nach form- und fristgerechter Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte

finden sich die individuellen Zugangsdaten, mit denen sich die form- und fristgerecht angemeldeten

Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte im HV-Portal anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme

während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die 14. Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung

von Aktionärsrechten werden eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät benötigt. Um die

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile

Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

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April 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)