zugänglich und liegt während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.


              Grundsatz 
              Das Vergütungssystem der Leifheit AG ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung 
              ausgerichtet und steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie. Es setzt für die Vorstände einzeln und den 
              Vorstand in seiner Gesamtheit durch eine gewichtige und zugleich differenzierte variable Vergütung 
              deutliche Leistungsanreize, ohne dadurch unverhältnismäßige Risiken zu begründen. 
              Das Vergütungssystem entspricht den Bestimmungen des Aktiengesetzes und berücksichtigt die Empfehlungen 
1.            des Deutscher Corporate Governance Kodex. Es berücksichtigt darüber hinaus die Anforderungen von 
              institutionellen Investoren und Stimmrechtsberatern. 
              Die Vorstandsmitglieder erhalten eine feste Grundvergütung und eine variable Vergütung. Die variable 
              Vergütung teilt sich in einen Short Term Incentive (STI) und einen Long Term Incentive (LTI) auf. 
              Innerhalb der variablen Vergütung liegt der Schwerpunkt auf dem LTI. 
              Das im Folgenden vorgestellte Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsdienstverträge, die nach der 
              ordentlichen Hauptversammlung 2021 neu abgeschlossen oder verlängert werden. 
              Maximalvergütungen 
              Das Vergütungssystem sieht für alle Vorstandsmitglieder eine Maximalvergütung vor. Die Maximalvergütung 
              wird jeweils dienstvertraglich verankert. 
              Die Begrenzung der Gesamtvergütung auf ein Maximum erfolgt durch lückenlose Festlegung aller 
              Vergütungsbestandteile in den Dienstverträgen und eine Begrenzung (Cap) der beiden variablen 
              Vergütungsbestandteile. Der Short Term Incentive (STI) ist auf maximal 150 % des dienstvertraglich 
              fixierten Zielwertes begrenzt. Der Long Term Incentive (LTI) ist auf maximal 200 % des dienstvertraglich 
2.            fixierten Zielwertes begrenzt. 
              Im Einzelnen belaufen sich die (theoretischen) jährlichen Maximalvergütungen für die Vorstandsmitglieder 
              auf: 
              - Vorstandsvorsitzender            2,0 Mio. EUR brutto 
              - Andere Mitglieder des Vorstands  1,5 Mio. EUR brutto 

Vergütung und Geschäftsstrategie

Die Vergütung der Vorstände ist durch eine feste Grundvergütung und eine gewichtige variable

Vergütung, die wiederum auf für die Leifheit AG geeignete finanzielle und nicht finanzielle Ziele

abstellt und die ihre Betonung in den langfristig zu betrachtenden Kennziffern hat, auf die

Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Leifheit AG ausgerichtet.

Ausgehend vom jeweils durch den Aufsichtsrat genehmigten Budget trägt der Short Term Incentive (STI)

über finanzielle Erfolgsziele dazu bei, das Wachstum der Leifheit AG zu fördern und deren Liquidität zu

sichern. Über die in jährlichen Zielvereinbarungen im Voraus festgelegten nicht finanziellen Erfolgsziele

werden individuelle Leistungen des Vorstandsmitglieds, kollektive Leistungen des Vorstands in seiner

Gesamtheit sowie Stakeholderziele und andere geeignete Ziele gefördert. 3.

Der Long Term Incentive (LTI) trägt zur Förderung der Geschäftsstrategie und insbesondere

langfristigen Entwicklung der Leifheit AG bei, indem die Unternehmensleistung anhand der beiden

Erfolgsziele EPS-Wachstum und ROCE jeweils auf Basis der vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung

gemessen wird. Durch die Verwendung und durch das Zusammenspiel dieser beiden internen Kennzahlen wird

eine nachhaltige Unternehmenssteuerung sichergestellt. Darüber hinaus ist die Aktienkursentwicklung über

jeweils vier Jahre für die Höhe des LTI maßgeblich, was ebenfalls zur Nachhaltigkeit und langfristigen

Entwicklung der Gesellschaft beiträgt. Auch die rollierende Gewährung des LTI (anstelle einer en

bloc-Gewährung) unterstützt ein nachhaltiges Handeln der Vorstände und setzt im Vorstand identische

Anreize. Die Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung ist darüber hinaus durch

die Verpflichtung der Vorstände zu einem Eigeninvestment in Leifheit-Aktien, ohne deren Erfüllung der LTI

entfällt, gewährleistet.

Zusammensetzung der Vergütung

Die Gesamtvergütung der Vorstände setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:


              1.            feste jährliche Grundvergütung 
              2.            kurzfristige variable Vergütung (STI) 
              3.            langfristige variable Vergütung (LTI) 

Die feste jährliche Grundvergütung ist unter Berücksichtigung der Lage der Gesellschaft am

Verantwortungsbereich und der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet. Sie

hat an der Gesamtzielvergütung (feste Grundvergütung zuzüglich Zielwert STI zuzüglich Zielwert LTI)


              -             beim Vorstandsvorsitzenden einen Anteil von 43-55 % und 
              -             bei den anderen Vorstandsmitgliedern einen Anteil von 43-55 %. 

Der jährliche STI beläuft sich im Ziel (bei 100 % Zielerreichung)


4.            -             beim Vorstandsvorsitzenden auf 12-20 % an der Gesamtzielvergütung und 
              -             bei den anderen Vorstandsmitgliedern auf 12-20 % an der Gesamtzielvergütung. 

Die jährlich zu gewährenden, jeweils auf vier Jahre laufenden LTI-Tranchen belaufen sich im Ziel (bei

100 % Zielerreichung)


              -             beim Vorstandsvorsitzenden auf 33-40 % an der Gesamtzielvergütung und 
              -             bei den anderen Vorstandsmitgliedern auf 33-40 % an der Gesamtzielvergütung. 

Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben der Vergütung ihrer Tätigkeit als Vorstand der Leifheit AG

keine Vergütungen für Geschäftsführungs- und Verwaltungs- bzw. Aufsichtsratstätigkeiten in

Tochtergesellschaften.

Es existieren keine Aktienoptionsprogramme. Leistungsorientierte Pensionszusagen (Defined Benefit

Obligations nach IFRS) sind nicht vorgesehen.

Nebenleistungen, die über die Firmenwagennutzung und den Ersatz von Reisekosten hinausgehen, werden

von der Leifheit AG nicht erbracht.

Die Vergütungsbestandteile werden mit Ausnahme der Nebenleistungen in bar gewährt.

Bemessungskriterien der variablen Vergütung


                            STI 
                            Für den jährlichen STI sind das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) und die Summe 
                            aus dem Cashflow der betrieblichen Tätigkeit und dem Cashflow aus Investitionstätigkeit, 
                            bereinigt um Ein- und Auszahlungen in finanzielle Vermögenswerte und gegebenenfalls aus 
                            Erwerben oder Veräußerungen von Unternehmensbereichen (Free-Cash-Flow) sowie über einen 
                            Modifier nicht finanzielle Erfolgsziele maßgeblich. 
                            Das EBIT-Ziel und das Free-Cash-Flow-Ziel werden für das jeweilige Geschäftsjahr im Voraus 
                            durch den Aufsichtsrat nach seinem billigen Ermessen unter vorrangiger Beachtung der vom 
                            Vorstand jährlich aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetplanung festgelegt. 
                            Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder sonstiger Vergleichsparameter erfolgt 
                            abgesehen von außerordentlichen Entwicklungen nicht. 
                            Der Grad der Zielerreichung hinsichtlich der beiden vorgenannten finanziellen Erfolgsziele 
                            bestimmt sich nach einer im Voraus definierten und dienstvertraglich fixierten 
                            Zielerreichungskurve. Weicht der erreichte Zielwert von dem gesetzten Zielwert um 
                            mindestens 20 % nach unten ab, beträgt der Grad der Zielerreichung 0 %. Weicht der 
                            erreichte Zielwert von dem gesetzten Zielwert um mehr als 20 % nach oben ab, beträgt der 
              a)            Grad der Zielerreichung maximal 150 %. Zwischenwerte zwischen einer Zielerreichung von 0 % 
                            bis 100 % und von 100 % bis 150 % werden jeweils linear interpoliert. Dies gilt für beide 
                            Erfolgsziele, also sowohl für den EBIT-Zielwert als auch für den Free-Cash-Flow-Zielwert. 
                            Die beiden vorgenannten Erfolgsziele werden gleichwertig gewichtet. 
                            Durch das Abstellen auf die Erfolgsziele EBIT und Free-Cash-Flow werden einerseits der 
                            Fokus auf den operativen Ertrag gelegt und andererseits die Liquidität sowie die 
                            Dividendenfähigkeit der Leifheit AG sichergestellt. 
                            Die nicht finanziellen Erfolgsziele beim STI, wie insbesondere die jeweilige individuelle 
                            Leistung des Vorstandsmitglieds, die kollektive Leistung des Vorstands und die Erreichung 

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April 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)