Sofern ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied Anspruch auf eine Pro-rata-Bonuszahlung hat, wird die 6.3 Zahlung am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in dem Geschäftsjahr fällig, das auf
das Geschäftsjahr folgt, in dem das Beendigungsereignis eingetreten ist. § 7 Neueintritt von Aufsichtsratsmitgliedern
Ein Aufsichtsratsmitglied, das erst nach Beginn der Incentivierungsphase in den Aufsichtsrat gewählt oder 7.1 gerichtlich bestellt wird, kann an dem LTIP teilnehmen. Hierzu muss es ein Eigeninvestment in Aktien der
Gesellschaft gemäß § 2 tätigen, wobei die Eigeninvestmentaktien bis spätestens drei Monate nach
Wirksamwerden der Wahl oder der gerichtlichen Bestellung in den Aufsichtsrat zu erwerben sind.
Die Berechnung der Bonuszahlung richtet sich auch in den Fällen des § 7.1 im Ausgangspunkt nach § 4. Die
Bonuszahlung wird jedoch anteilig gekürzt und nur für die Dauer der tatsächlichen Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat gewährt. Hierzu wird für jeden Monat, dem das Mitglied dem Aufsichtsrat während der 7.2 Incentivierungsphase angehört, 1/36 der nach § 4 berechneten Bonuszahlung gewährt. Beginnt die Amtszeit
des Aufsichtsratsmitglieds nicht zum 1. des betreffenden Monats, wird der Monat vollständig bei der
Berechnung berücksichtigt, wenn das Mitglied dem Aufsichtsrat in diesem Monat für mindestens 15
Kalendertage angehört hat; anderenfalls wird der Monat bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Tritt vor
Ablauf der Incentivierungsphase ein Beendigungsereignis ein, gilt ergänzend § 6. 7.3 Für die Fälligkeit der gemäß § 7.2 berechneten Bonuszahlung gilt § 5. § 6.3 bleibt unberührt. § 8 Steuern
Etwaige auf die Bonuszahlung (oder die Pro-rata-Bonuszahlung) anfallende Einkommensteuer ist von jedem
teilnehmenden Aufsichtsratsmitglied selbst zu tragen.
IV. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
Internetseite der Gesellschaft und dort nach § 124a AktG zugänglich zu machende Unterlagen und Informationen Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter hv.leifheit-group.com 1.
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären sowie auch die Abstimmungsergebnisse nach der
Hauptversammlung werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.
Über diese Internetseite ist auch das HV-Portal erreichbar, über das form- und fristgerecht
angemeldete Aktionäre u.a. ihr Stimmrecht vor und während der Hauptversammlung ausüben und die gesamte
Versammlung in Bild und Ton verfolgen können.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 10.000.000 2. nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beläuft sich somit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 10.000.000
Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 487.218 eigene
Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton
Auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März
2020 in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur
Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ('COVID-19-Gesetz') hat der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten.
Dies führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung und bei den Rechten der Aktionäre.
Die gesamte Hauptversammlung wird für form- und fristgerecht angemeldete Aktionäre und deren
Bevollmächtigte vollständig in Bild und Ton über das HV-Portal im Internet unter
hv.leifheit-group.com
übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine elektronische
Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. Die Aktionäre haben
ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation. Schließlich können Aktionäre, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur
Niederschrift erklären. 3. Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir unsere Aktionäre um
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts, zu weiteren
Aktionärsrechten sowie zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton.
Den form- und fristgerecht angemeldeten Aktionären wird eine Stimmrechtskarte mit weiteren
Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem individuelle
Zugangsdaten, mit dem die Aktionäre das HV-Portal im Internet unter
hv.leifheit-group.com
nutzen können.
Form- und fristgerecht angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte können über das HV-Portal die
gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, 2. Juni 2021, ab 11:00 Uhr (MESZ) live per Bild- und Tonübertragung
verfolgen sowie insbesondere ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben.
Auf Anordnung des Versammlungsleiters wird zusätzlich für die interessierte Öffentlichkeit am 2. Juni
2021 ab 11:00 Uhr (MESZ) die Hauptversammlung bis zum Abschluss der Rede des Vorstands live im Internet
unter
hv.leifheit-group.com
übertragen. Diese zusätzliche Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne
des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Internetgestütztes HV-Portal und Hauptversammlungshotline
Im Internet unter
hv.leifheit-group.com
unterhält die Gesellschaft ab dem 12. Mai 2021 ein internetgestütztes HV-Portal. Darüber können die
form- und fristgerecht angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte unter anderem ihr Stimmrecht
ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal
nutzen zu können, müssen die Aktionäre sich mit individuellen Zugangsdaten anmelden, die die form- und
fristgerecht angemeldeten Aktionäre mit der Stimmrechtskarte erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten
zur Ausübung der Aktionärsrechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der 4. Benutzeroberfläche des HV-Portals.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre
zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter
hv.leifheit-group.com
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.
Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals stehen Ihnen Mitarbeiter
unserer Hauptversammlungshotline montags bis freitags - außer feiertags - von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
(MESZ) unter +49 89 21027-222 zur Verfügung.
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden (Anmeldung) und der Gesellschaft die Berechtigung zur
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April 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)