Sofern ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied Anspruch auf eine Pro-rata-Bonuszahlung hat, wird die 6.3 Zahlung am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in dem Geschäftsjahr fällig, das auf

das Geschäftsjahr folgt, in dem das Beendigungsereignis eingetreten ist. § 7 Neueintritt von Aufsichtsratsmitgliedern

Ein Aufsichtsratsmitglied, das erst nach Beginn der Incentivierungsphase in den Aufsichtsrat gewählt oder 7.1 gerichtlich bestellt wird, kann an dem LTIP teilnehmen. Hierzu muss es ein Eigeninvestment in Aktien der

Gesellschaft gemäß § 2 tätigen, wobei die Eigeninvestmentaktien bis spätestens drei Monate nach

Wirksamwerden der Wahl oder der gerichtlichen Bestellung in den Aufsichtsrat zu erwerben sind.

Die Berechnung der Bonuszahlung richtet sich auch in den Fällen des § 7.1 im Ausgangspunkt nach § 4. Die

Bonuszahlung wird jedoch anteilig gekürzt und nur für die Dauer der tatsächlichen Zugehörigkeit zum

Aufsichtsrat gewährt. Hierzu wird für jeden Monat, dem das Mitglied dem Aufsichtsrat während der 7.2 Incentivierungsphase angehört, 1/36 der nach § 4 berechneten Bonuszahlung gewährt. Beginnt die Amtszeit

des Aufsichtsratsmitglieds nicht zum 1. des betreffenden Monats, wird der Monat vollständig bei der

Berechnung berücksichtigt, wenn das Mitglied dem Aufsichtsrat in diesem Monat für mindestens 15

Kalendertage angehört hat; anderenfalls wird der Monat bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Tritt vor

Ablauf der Incentivierungsphase ein Beendigungsereignis ein, gilt ergänzend § 6. 7.3 Für die Fälligkeit der gemäß § 7.2 berechneten Bonuszahlung gilt § 5. § 6.3 bleibt unberührt. § 8 Steuern

Etwaige auf die Bonuszahlung (oder die Pro-rata-Bonuszahlung) anfallende Einkommensteuer ist von jedem

teilnehmenden Aufsichtsratsmitglied selbst zu tragen.

IV. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG


              Internetseite der Gesellschaft und dort nach § 124a AktG zugänglich zu machende Unterlagen und 
              Informationen 
              Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung nach § 124a AktG zugänglich zu machenden 
              Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
              Hauptversammlung im Internet unter 
              hv.leifheit-group.com 
1. 

zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,

Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären sowie auch die Abstimmungsergebnisse nach der

Hauptversammlung werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.

Über diese Internetseite ist auch das HV-Portal erreichbar, über das form- und fristgerecht

angemeldete Aktionäre u.a. ihr Stimmrecht vor und während der Hauptversammlung ausüben und die gesamte

Versammlung in Bild und Ton verfolgen können.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 10.000.000 2. nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der

Stimmrechte beläuft sich somit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 10.000.000

Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 487.218 eigene

Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,

Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März

2020 in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur

Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht

sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ('COVID-19-Gesetz') hat der Vorstand mit Zustimmung

des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

abzuhalten.

Dies führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung und bei den Rechten der Aktionäre.

Die gesamte Hauptversammlung wird für form- und fristgerecht angemeldete Aktionäre und deren

Bevollmächtigte vollständig in Bild und Ton über das HV-Portal im Internet unter


              hv.leifheit-group.com 

übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder

ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und

Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine elektronische

Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. Die Aktionäre haben

ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation. Schließlich können Aktionäre, die ihr Stimmrecht

ausgeübt haben, über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur

Niederschrift erklären. 3. Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir unsere Aktionäre um

besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts, zu weiteren

Aktionärsrechten sowie zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton.

Den form- und fristgerecht angemeldeten Aktionären wird eine Stimmrechtskarte mit weiteren

Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem individuelle

Zugangsdaten, mit dem die Aktionäre das HV-Portal im Internet unter


              hv.leifheit-group.com 

nutzen können.

Form- und fristgerecht angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte können über das HV-Portal die

gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, 2. Juni 2021, ab 11:00 Uhr (MESZ) live per Bild- und Tonübertragung

verfolgen sowie insbesondere ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben.

Auf Anordnung des Versammlungsleiters wird zusätzlich für die interessierte Öffentlichkeit am 2. Juni

2021 ab 11:00 Uhr (MESZ) die Hauptversammlung bis zum Abschluss der Rede des Vorstands live im Internet

unter


              hv.leifheit-group.com 

übertragen. Diese zusätzliche Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne

des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Internetgestütztes HV-Portal und Hauptversammlungshotline

Im Internet unter


              hv.leifheit-group.com 

unterhält die Gesellschaft ab dem 12. Mai 2021 ein internetgestütztes HV-Portal. Darüber können die

form- und fristgerecht angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte unter anderem ihr Stimmrecht

ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal

nutzen zu können, müssen die Aktionäre sich mit individuellen Zugangsdaten anmelden, die die form- und

fristgerecht angemeldeten Aktionäre mit der Stimmrechtskarte erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten

zur Ausübung der Aktionärsrechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der 4. Benutzeroberfläche des HV-Portals.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre

zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter


              hv.leifheit-group.com 

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals stehen Ihnen Mitarbeiter

unserer Hauptversammlungshotline montags bis freitags - außer feiertags - von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

(MESZ) unter +49 89 21027-222 zur Verfügung.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre

berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden (Anmeldung) und der Gesellschaft die Berechtigung zur

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April 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)