Der Anstellungsvertrag eines geschäftsführenden Direktors wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann grundsätzlich von beiden Seiten mit einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle der Niederlegung des Amtes als geschäftsführender Direktor kann sich die Frist für die Beendigung des Anstellungsvertrags verkürzen.


11.           Leistungskriterien; Rückforderungsmöglichkeiten 

Abgesehen von der Entwicklung des Aktienkurses als maßgebliches Leistungskriterium im Rahmen der langfristigen, aktienbasierten variablen Vergütung durch virtuelle Aktienoptionen werden keine weiteren finanziellen oder nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile herangezogen.

Die langfristige, aktienbasierte variable Vergütung gemäß dem VSOP sieht den Verfall virtueller bereits angewachsener virtueller Aktienoptionen vor. Darüber hinaus und abgesehen von den gesetzlichen Regelungen sind keine Möglichkeiten der Gesellschaft vorgesehen, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern IV. Vergütungssystem für die Verwaltungsratsmitglieder


1.            Wortlaut des Beschlusses zur Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder vom 18. September 2019 

'Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieser Vergütung. Ein Verwaltungsratsmitglied, das zugleich Vorsitzender eines Ausschusses des Verwaltungsrats ist, erhält darüber hinaus eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 3.000,00, sofern der Ausschuss zumindest einmal im Geschäftsjahr getagt hat. Sofern ein Mitglied den Vorsitz in mehreren Ausschüssen übernommen hat, erhält es diese Vergütung für jeden Ausschuss. Verwaltungsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Verwaltungsrat angehören oder den Vorsitz in einem seiner Ausschüsse übernommen haben, erhalten die Vergütung insoweit, als es dem Verhältnis ihrer Zugehörigkeitsdauer zum gesamten Geschäftsjahr entspricht. Die Gesellschaft kann für die Mitglieder des Verwaltungsrats eine angemessene Organhaftpflichtversicherung abschließen. Sofern und solange ein Mitglied des Verwaltungsrats zugleich geschäftsführender Direktor der Gesellschaft ist, ruht seine Vergütung als Mitglied des Verwaltungsrats.

Die vorstehende Vergütungsregelung gilt ab Beginn des Geschäftsjahres 2019, also für das laufende Geschäftsjahr sowie alle folgenden Geschäftsjahre, bis die Vergütungsregelung durch einen weiteren Beschluss der Hauptversammlung aufgehoben oder geändert wird.'


2.            Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung 

Das System entspricht insgesamt den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019.

Entsprechend der Anregung in G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind für die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder ausschließlich fixe Vergütungsbestandteile nebst Auslagenersatz, nicht aber variable Vergütungselemente vorgesehen. Die Fixvergütung stärkt die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder und leistet so einen mittelbaren Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG.

Das Vergütungssystem incentiviert Verwaltungsratsmitglieder zugleich, sich proaktiv für die Förderung der Geschäftsstrategie im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG einzusetzen, indem entsprechend G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden, der besonders eng an der Besprechung strategischer Fragen beteiligt ist (D.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex), und des stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt wird.


3.            Vergütungsbestandteile 

Die beiden fixen Vergütungsbestandteile, die Basisvergütung und die Zusatzvergütung für die Ausschusstätigkeit, ergeben sich zusammengefasst wie folgt (siehe bereits Beschlusswortlaut):


Vergütungsbestandteil Vorsitzender                    Stellvertretender Vorsitzender Ordentliches Mitglied 
 
Basisvergütung (EUR)  20.000,00                       15.000,00                      10.000,00 
 
Vergütungsbestandteil Vorsitzender eines Ausschusses 
 
Zusatzvergütung (EUR) 3.000,00 (pro Ausschussvorsitz) Hinzu kommt die Erstattung der durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen. Zudem erstattet die Gesellschaft eine etwaig auf Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. 

Sofern und solange ein Mitglied des Verwaltungsrats zugleich geschäftsführender Direktor der Gesellschaft ist, ruht seine Vergütung als Mitglied des Verwaltungsrats.


4.            Keine variable Vergütung, keine vergütungsbezogenen Rechtsgeschäfte 

Da das Vergütungssystem keine variablen Vergütungsbestandteile beinhaltet, entfallen Angaben gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 6, 7 AktG.

Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder wird unmittelbar durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt, so dass keine vertraglichen vergütungsbezogenen Rechtsgeschäfte im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG abgeschlossen worden sind oder abgeschlossen werden sollen.


5.            Aufschubzeiten 

Aufschubzeiten, die vor allem bei variablen Vergütungsbestandteilen Sinn ergeben können, sind im Vergütungssystem mangels variabler Vergütungsbestandteile nicht vorgesehen.


6.            Einbeziehung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer 

Eine rechtlich verbindliche Verknüpfung ist nicht vorgesehen, entspricht nicht der Funktionsverschiedenheit des nicht operativ tätigen Verwaltungsrats und würde die Entscheidungsfreiheit der Aktionäre über die Vergütung des Verwaltungsrats ungebührlich einschränken.


7.            Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems 

Das Vergütungssystem und die konkrete Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder werden durch die Hauptversammlung festgesetzt, die gemäß § 38 Abs. 1 SEAG i.V.m. § 113 Abs. 3 AktG mindestens alle vier Jahre Beschluss über die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder fasst. Ein bestätigender Beschluss ist zulässig.

Der Verwaltungsrat überprüft die von der Hauptversammlung festgesetzte Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder fortlaufend auf ihre Vereinbarkeit mit etwaigen neuen gesetzlichen Vorgaben, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, Erwartungen des Kapitalmarkts und auf ihre Marktangemessenheit. Erkennt der Verwaltungsrat diesbezüglich einen Änderungsbedarf, entwickelt er ein angepasstes Vergütungssystem und schlägt dieses der Hauptversammlung gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG zur Abstimmung vor.

Interessenkonflikte bei der Überarbeitung des Vergütungssystems sind durch die Letzt- und Alleinentscheidungskompetenz der Hauptversammlung ausgeschlossen. Gleichermaßen haben die Aktionäre unter den gesetzlichen Voraussetzungen ihrerseits die Möglichkeit, das Vergütungssystem und die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder nebst etwaiger Änderungsvorschläge gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG zum Gegenstand der Tagesordnung einer Hauptversammlung zu machen oder gemäß § 126 AktG entsprechende (Gegen-)Anträge zu stellen.

Berlin, im April 2021

NEXR Technologies SE

Der Verwaltungsrat -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2021-04-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  NeXR Technologies SE 
              Charlottenstraße 4 
              10969 Berlin 
              Deutschland 
E-Mail:       info@nexr-technologies.com 
Internet:     https://www.nexr-technologies.com 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
=------------ 

1188608 2021-04-27


 
Bildlink: 
https%3a%2f%2fdgap.hv.eqs.com%2f210412032290%2f210412032290_00-0.jpg 
Bildlink: 
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1188608&application_name=news

(END) Dow Jones Newswires

April 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)