Die Gesellschaft stellt den geschäftsführenden Direktoren die erforderlichen Telekommunikationsmittel und die technische Infrastruktur zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung und stellt den geschäftsführenden Direktoren einen angemessenen Dienstwagen zur Verfügung.


5.            Langfristige, aktienorientierte variable Vergütung 

Zusätzlich zur festen Vergütung zahlt die Gesellschaft den geschäftsführenden Direktoren eine langfristige, aktienorientierte variable Vergütung.


a)            Förderung der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft 

Die geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft werden dazu angehalten, sich langfristig für das Unternehmen zu engagieren, nachhaltiges Wachstum zu fördern und eine dauerhafte Wertschaffung zu erzielen. Vor diesem Hintergrund wird ein Teil der Gesamtvergütung an die langfristige Entwicklung der Aktie der Gesellschaft gebunden. Als langfristige, aktienorientierte variable Vergütung werden den geschäftsführenden Direktoren daher virtuelle Aktienoptionen gemäß den unten wiedergegebenen Optionsbedingungen gewährt. Zweck des virtuellen Aktienoptionsprogramms ist die nachhaltige Verknüpfung der Interessen der Unternehmensführung mit den Interessen der Aktionäre der Gesellschaft an der langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes.


b)            Virtuelles Aktienoptionsprogramm 2019 

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 ein virtuelles Aktienoptionsprogramm beschlossen ('VSOP 2019'). Den geschäftsführenden Direktoren werden im Zusammenhang mit der Aufnahme ihrer Tätigkeit als Bezugsberechtigte im Rahmen des VSOP 2019 virtuelle Aktienoptionen gewährt. Gemäß dem virtuellen Aktienoptionsprogramm gelten für die Berechtigung der geschäftsführenden Direktoren in Bezug auf die virtuellen Aktienoptionen die folgenden Bedingungen:


              (1)           Anzahl der virtuellen Aktienoptionen 

Den geschäftsführenden Direktoren werden virtuelle Aktienoptionen in mehreren Tranchen gewährt werden, deren Anzahl sich an der Erfahrung, dem Verantwortungsumfang und den Leistungen des jeweiligen geschäftsführenden Direktors orientiert und unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien individuell vereinbart wird.


              (2)           Ausgabe 

Die virtuellen Aktienoptionen werden in mehreren Tranchen ausgegeben.


              (3)           Anwachsen der virtuellen Aktienoptionen 

Die den jeweiligen geschäftsführenden Direktoren gewährten virtuellen Aktienoptionen wachsen diesen in Raten über einen Zeitraum von vier Jahren an ('Ansparzeitraum'). Während dieses Zeitraums wachsen die virtuellen Aktienoptionen den geschäftsführenden Direktoren zu 1/48 für jeden vollen Monat eines Jahres nach dem Tag der Ausgabe an. Beginnend mit dem Tag der Ausgabe der virtuellen Aktienoptionen der ersten Tranche gilt eine 12-monatige-Sperrfrist.


              (4)           Wartezeit und Laufzeit der virtuellen Aktienoptionen 

Die virtuellen Aktienoptionen können erstmals nach einer Wartezeit von vier Jahren, beginnend ab dem Tag der Ausgabe der virtuellen Aktienoptionen und vorbehaltlich des Erreichens des Erfolgsziels oder der Erfolgsziele, ausgeübt werden. Die virtuellen Aktienoptionen können nur innerhalb von sechs Jahren nach Ablauf dieser Wartezeit ausgeübt werden und verfallen danach.


              (5)           Bezugsrechte im Falle eines Kontrollwechsels ( Change of Control) 

Für den Fall, dass es unter bestimmten Voraussetzungen, die im Zuteilungsschreiben festgelegt werden, zu einer wesentlichen Veränderung der gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnisse kommt, verkürzt sich der Ansparzeitraum für die virtuellen Aktienoptionen der geschäftsführenden Direktoren und fallen auch die Wartzeiten teilweise weg.


              (6)           Ausübungszeitraum 

Nach Ablauf der Wartezeit können die jeweils angewachsenen virtuellen Aktienoptionen 10 Handelstage nach der Veröffentlichung eines Jahres- oder Halbjahresfinanzberichts innerhalb eines Ausübungszeitraums von 12 Handelstagen ganz oder teilweise ausgeübt werden, sofern das Erfolgsziel und etwaige weitere Ausübungsbedingungen erfüllt wurden.


              (7)           Bad Leaver-Regelung 

Die virtuellen Aktienoptionen dürfen grundsätzlich nur ausgeübt werden, wenn der jeweilige geschäftsführende Direktor im Zeitpunkt der Ausübung in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft steht. Die bereits angewachsenen virtuellen Aktienoptionen können grundsätzlich auch noch nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden, es sei denn es liegt ein sog. Bad Leaver-Fall gemäß den Optionsbedingungen vor. In einem Bad Leaver-Fall verfallen alle bis dahin nicht ausgeübten virtuellen Optionen des jeweiligen geschäftsführenden Direktors entschädigungslos und unabhängig davon, ob sie bis dahin angewachsen sind oder nicht. Bad Leaver-Fälle sind zum Beispiel die Aufnahme einer Tätigkeit bei einem Wettbewerber innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden oder ein Widerruf der Bestellung und/oder Kündigung des Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund.


              (8)           Höhe der variablen Vergütung und Ausübungspreis 

Die konkrete Höhe der variablen Vergütung aus jeder ausgeübten virtuellen Aktienoption aus dem VSOP 2019 entspricht der Differenz des durchschnittlichen Kurses der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausübung der virtuellen Aktienoption (maßgebend ist der arithmetische Durchschnitt des Schlusskurses der Aktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse über die letzten zehn Handelstage vor dem Datum der Ausübung der jeweiligen virtuellen Aktienoption) und dem jeweils festgelegten Ausübungspreis. Eine virtuelle Aktienoption gewährt den geschäftsführenden Direktoren einen Anspruch auf eine Barzahlung in Höhe der Differenz.

Der Ausübungspreis, zu dem die virtuellen Aktienoptionen ausgeübt werden können, wird für die einzelnen Tranchen individuell bestimmt und beträgt mindestens 100% des Basispreises. Der Basispreis entspricht dem arithmetischen Durchschnitt des Schlusskurses der Aktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse über die letzten zehn Handelstage vor dem Tag der Ausgabe der jeweiligen virtuellen Aktienoption. Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinn von § 9 Abs. 1 AktG.

Die Anzahl der virtuellen Aktienoptionen erhöht sich im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und verringert sich im Falle einer Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung oder entgeltlichem Erwerb eigener Aktien.


              (9)           Erfolgsziel 

Die virtuellen Aktienoptionen können grundsätzlich nur ausgeübt werden, wenn der durchschnittliche Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft den Ausübungspreis der jeweiligen Aktienoption nach Abschnitt 0 um mindestens 25% übersteigt.


              (10)          Ausschließlicher Anspruch auf Geldzahlung, wahlweise Lieferung von Aktien der Gesellschaft 
                            im ausschließlichen Ermessen der Gesellschaft 

Eine virtuelle Aktienoption gewährt den geschäftsführenden Direktoren einen Anspruch auf eine Barzahlung in Höhe der Differenz des durchschnittlichen Aktienpreises der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausübung der virtuellen Aktienoption und des jeweils festgelegten Ausübungspreises.

Ein sog. Cap, also eine Begrenzung des Zahlungsanspruchs, kann durch den Verwaltungsrat in Ausnahmefällen auch nachträglich vorgesehen werden, soweit dies erforderlich ist, um die Angemessenheit der Vergütung bei außerordentlichen Entwicklungen, die durch solche Ausnahmefälle entstanden sind, sicherzustellen.

Die Gesellschaft ist wahlweise nach eigenem Ermessen berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen sie oder verbundene Unternehmen durch die Lieferung von Aktien der Gesellschaft anstatt durch die Zahlung eines Geldbetrags zu bedienen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hauptversammlung eine entsprechende Möglichkeit zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft (genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital, eigene Aktien) geschaffen hat.


6.            Verhältnis der festen und variablen Vergütungsbestandteile 

Die Höhe des Anspruchs, der den geschäftsführenden Direktoren aus der langfristigen, aktienbasierten variablen Vergütung in Form der virtuellen Aktienoptionen zusteht, hängt maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft ab. Dementsprechend lässt sich das Verhältnis der festen und variablen Vergütungsbestandteile zueinander nicht vorab bestimmen.


7.            Maximalvergütung 

Die maximale jährlich Vergütung eines geschäftsführenden Direktors unter Berücksichtigung aller Vergütungsbestandteile soll den Betrag von TEUR 750 nicht übersteigen.


8.            Abfindungscap 

Eine etwaige Abfindung eines geschäftsführenden Direktors für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit als geschäftsführender Direktor soll den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap).


9.            Nachträgliche Wettbewerbsverbote 

Die Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote ist nicht vorgesehen.


10.           Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte 

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April 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)