'Vorstand und Aufsichtsrat sehen eine gute Corporate Governance als wesentlichen Bestandteil einer 
              verantwortungsvollen, transparenten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung 
              und -kontrolle an.' 
              Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde ein Standard für eine transparente Kontrolle 
              und Steuerung von Unternehmen etabliert, der sich insbesondere an dem Wohl des Unternehmens, seiner 
              unterschiedlichen Stakeholder und seiner Aktionäre orientiert. Der Aufsichtsrat hat bei der Gestaltung 
              des Vergütungssystems darauf geachtet, dass es den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) entspricht und 
              die Empfehlungen und Anregungen des DCGK in seiner aktuellen Fassung vom 16. Dezember 2019 
              berücksichtigt. 
              'Im Zuge eines Transformationsprozesses ist es entscheidend, qualifizierte und engagierte Mitarbeiter im 
              Unternehmen zu halten.' 
              Um eine einheitliche und durchgängige Incentivierung auch für Führungskräfte unterhalb des Vorstands 
              sicherzustellen, enthalten die variablen, kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteile von Vorstand und 
              Führungskräften vergleichbare Zielsetzungen. 
              Zuständigkeit und Verfahren für die Festlegung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems 
              Gemäß § 87a Abs. 1 AktG legt der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE das Vergütungssystem der 
              Vorstandsmitglieder fest. Dabei wird er von seinem Personalausschuss ('Compensation Committee') 
              unterstützt. Der Personalausschuss entwickelt einen Vorschlag zum Vergütungssystem, welches der 
              Aufsichtsrat beschließt und regelmäßig überprüft. Die Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE 
              beschließt mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über 
              die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems. 
              Im Einklang mit dem Vergütungssystem setzt der Aufsichtsrat, gestützt auf den Vorschlag des 
              Personalausschusses, für jedes Vorstandsmitglied die individuelle Höhe der Vorstandsvergütung fest. Der 
              Aufsichtsrat bestimmt zudem die Zielwerte der Erfolgsziele, die der Leistungsmessung zugrunde liegen und 
              in der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder verankert werden. 
              Hierbei achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die persönliche Leistung sowie der Tätigkeits- und 
              Verantwortungsbereich der einzelnen Vorstandsmitglieder einerseits und die wirtschaftliche Lage der 
              Gesellschaft andererseits in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. 
 
               Darüber hinaus werden die Vergütungsrelationen innerhalb der ProSiebenSat.1 Media SE berücksichtigt 
2.            (vertikale Angemessenheit), wobei der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung 
              des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt - auch in ihrer zeitlichen Entwicklung - 
              betrachtet. Der obere Führungskreis wird für diese Zwecke vom Aufsichtsrat definiert als die Gruppe von 
              Führungskräften der zwei höchsten Managementebenen unterhalb des Vorstands; die Belegschaft insgesamt 
              beinhaltet die in Deutschland angestellten Mitarbeiter v.a. am Hauptstandort Unterföhring. Eine solche 
              Überprüfung der vertikalen Angemessenheit liegt auch dem vorliegenden Vergütungssystem zugrunde. 
              Zudem wird die Höhe der Vorstandsvergütung in vergleichbaren Unternehmen berücksichtigt (horizontale 
              Angemessenheit). Als vergleichbare Unternehmen betrachtet der Aufsichtsrat gegenwärtig zum einen die 
              Unternehmen des DAX/MDAX und zum anderen des STOXX Europe 600 Media, zu dem Unternehmen der europäischen 
              Medienindustrie zählen, sowie direkte Wettbewerber. Zu den vergleichbaren Unternehmen zählen zum Beispiel 
              ITV plc und Vivendi SA. Im Hinblick auf die Größenkriterien Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung 
              lässt sich die ProSiebenSat.1 Group gegenwärtig unterhalb des Medians der Unternehmen des DAX/MDAX und am 
              Median der Unternehmen des STOXX Europe 600 Media einordnen. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der 
              Festsetzung der individuellen Vergütungshöhen an dieser Größenposition, prüft jedoch regelmäßig die 
              Marktüblichkeit der Vergütung und berücksichtigt dabei auch die wirtschaftliche Entwicklung der 
              ProSiebenSat.1 Group. 
              Soweit der Aufsichtsrat dies für erforderlich bzw. zweckdienlich erachtet, zieht er bei der Festlegung 
              und Überprüfung der Vorstandsvergütung externe Sachverständige hinzu. Die Unabhängigkeit der 
              Sachverständigen vom Vorstand und dem Unternehmen wird stets sichergestellt. Der Aufsichtsrat hat bei der 
              Ausarbeitung des vorliegenden Vergütungssystems einen externen Sachverständigen hinzugezogen. 
              Umgang mit Interessenkonflikten 
              Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Personalausschusses sind gesetzlich verpflichtet und nach dem 
              DCGK dazu angehalten, auftretende Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. Der Aufsichtsrat 
              informiert die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung im 
3.            schriftlichen Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Im Falle eines Interessenkonflikts wird 
              das betroffene Aufsichtsratsmitglied nicht an der Beschlussfassung oder, im Falle eines schwerwiegenden 
              Interessenkonflikts, auch nicht an der Beratung teilnehmen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende 
              Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds können zur Beendigung des Mandats führen. Diese für die 
              Behandlung von Interessenkonflikten geltenden Regelungen werden auch beim Verfahren zur Festlegung, 
              Überprüfung und Umsetzung des Vergütungssystems beachtet. 
              Das Vergütungssystem im Überblick 
              Das Vorstandsvergütungssystem setzt sich aus erfolgsunabhängigen (festen) und erfolgsabhängigen 
              (variablen) Bestandteilen zusammen. Zu den festen Bestandteilen gehören die Grundvergütung, die 
              Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Zu den variablen Bestandteilen gehören der Short 
              Term Incentive (STI) als kurzfristige variable Vergütung ('Performance Bonus') und der Long Term 
              Incentive (LTI) als langfristige variable Vergütung ('Performance Share Plan'). 
              Im Zuge der Umsetzung der zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht (ARUG II) 
              sowie der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat das 
              Vorstandsvergütungssystem der ProSiebenSat.1 Media SE überarbeitet. So wurden unter anderem eine 
4.            Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder festgelegt, die bereits bestehende Clawback-Regelung 
              erweitert sowie eine Malus-Regelung in der variablen Vergütung aufgenommen. Im Zuge der Überarbeitung 
              wurden auch die finanziellen Erfolgsziele der variablen Vergütung auf die aktuelle Konzernstrategie 
              angepasst. Diese stehen im Einklang mit der strategischen Zielsetzung einer kontinuierlichen 
              Wertsteigerung der ProSiebenSat.1 Group. Zusätzlich wurden relevante und gleichzeitig quantifizierbare 
              ESG-Ziele als eigene Teilkomponente des STI in das Vorstandsvergütungssystem integriert und ersetzen dort 
              den bisherigen Modifier für nichtfinanzielle Ziele. 
              Die folgende Grafik gibt einen Überblick der einzelnen Vergütungs- sowie weiterer Vertragsbestandteile, 
              im Vergleich zum bisherigen Vorstandsvergütungssystem: 
 
              Struktur und Bestandteile der Vorstandvergütung 
              Die Summe der festen sowie variablen Vergütungsbestandteile bildet die Gesamtvergütung eines 
              Vorstandsmitglieds. Um dem 'Pay for Performance'-Gedanken der Vergütung Rechnung zu tragen, achtet der 
              Aufsichtsrat darauf, dass der Zielbetrag der variablen Vergütung (im Falle einer Zielerreichung von 100 
              %) die feste Vergütung in ihrer Höhe übersteigt. Darüber hinaus wird eine Ausrichtung auf die 
              langfristige Entwicklung der ProSiebenSat.1 Group sichergestellt, indem der Long Term Incentive im 
5.            Vergleich zum Short Term Incentive ein höheres Gewicht hat. 
              Mit dem Ziel, den Vorstandsmitgliedern eine gleichermaßen angemessene wie wettbewerbsfähige Vergütung in 
              ihrer Höhe und Struktur zu gewähren, hat der Aufsichtsrat Bandbreiten für die Gewichtung der einzelnen 
              Vergütungsbestandteile (im Falle einer Zielerreichung von 100 % in der variablen Vergütung) definiert, 
              die der nachfolgenden Grafik entnommen werden können: 
 
              Maximalvergütung 
              Gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG hat der Aufsichtsrat neben den Begrenzungen der einzelnen variablen 

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April 20, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)