Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.' 

Ermächtigung zur Satzungsanpassung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Absatz 1 und Absatz 4 der Satzung der

Gesellschaft entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit c) im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.

Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von

Schuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des

Bedingten Kapitals 2021 nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder

für die Erfüllung von Wandlungspflichten.


              Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 2 Absatz 1 und 2 der Satzung) 
              Der in § 2 der Satzung niedergelegte Gegenstand des Unternehmens der Rheinmetall AG ist seit vielen 
              Jahren unverändert. Die Geschäftsfelder des Unternehmens haben sich in dieser Zeit weiterentwickelt. Das 
              Unternehmen bedient nicht mehr ausschließlich die Branchen Automotive und Defence, die durch industrielle 
              Produktion gekennzeichnet sind. Die Modernisierung des Unternehmensgegenstandes soll die zunehmende 
              Tätigkeit der Rheinmetall AG und ihres Konzerns im Technologiesektor mit vielschichtigen Geschäftsfeldern 
              (z.B. Elektronik, Cybersecurity, Software, Innovation) unterstreichen. Vor dem Hintergrund der weiteren 
              Diversifizierung von Geschäftsfeldern eines Technologieunternehmens soll der Gegenstand des Unternehmens 
              insgesamt überarbeitet und aktualisiert werden, um die Zukunftsfähigkeit der Rheinmetall AG zu erhalten. 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
              § 2 Absatz 1 und 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst: 
                            Gegenstand des Unternehmens sind die Forschung und Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und 
                            Service von industriellen Erzeugnissen aller Art, insbesondere des Maschinenbaus, der 
                            Verarbeitung von Metall und anderen Werkstoffen, der Industrieelektronik, 
                            Informationstechnik und verwandter Industrien, sowie die Entwicklung, die Planung, der Bau 
                            und Betrieb industrieller Anlagen aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der 
                            Vertrieb insbesondere solcher Produkte, die von den in Satz 1 genannten Geschäftszweigen 
12.           '(1)          hergestellt oder benötigt werden, der Handel insbesondere mit solchen Produkten und die 
                            Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den genannten Geschäftszweigen. 
                            Schließlich umfasst der Gegenstand des Unternehmens den Erwerb, die Veräußerung, 
                            Erschließung, Nutzung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, auch wenn dies nicht 
                            mit den vorgenannten Geschäftszweigen im Zusammenhang steht und soweit die in diesem Satz 3 
                            genannten Tätigkeiten nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen einer Erlaubnis oder 
                            Genehmigung bedürfen. 
                            Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen und 
                            Handlungen zu ergreifen, welche mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängen oder ihnen 
                            unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Sie ist berechtigt, ihren 
                            Unternehmensgegenstand unmittelbar oder durch Konzern- oder Beteiligungsgesellschaften 
                            (einschließlich Gemeinschaftsunternehmen) zu verwirklichen. Sie kann auf den in Abs. (1) 
              (2)           bezeichneten Geschäftszweigen auch selbst tätig werden. Sie kann sich auf einen Teil der in 
                            Abs. (1) genannten Tätigkeiten beschränken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen 
                            errichten, Beteiligungsgesellschaften gründen, Beteiligungen erwerben, strukturell 
                            verändern, unter einheitlicher Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der 
                            Beteiligung beschränken, Beteiligungen veräußern und ferner Unternehmens sowie 
                            Kooperationsverträge jeder Art abschließen.' 

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung (§ 16 Absatz 2 der Satzung) betreffend die Anmeldung zur

Hauptversammlung und zum Aktionärsnachweis

Die Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte

zu erbringenden Nachweis wurden durch das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der

zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften

ist gemäß § 123 Absatz 4 Satz 1 AktG n.F. für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des

Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß § 67c Absatz 3 AktG n.F. ausreichend. Da die 13. aktuelle Satzungsregelung von der gesetzlichen Regelung abweicht, soll die Anpassung der Satzung

beschlossen werden, damit dem gesetzlichen Leitbild entsprochen wird. Die Änderungen finden erstmals auf

Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 11. Mai 2021 einberufen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 16 Absatz 2 der Satzung wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

'Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3

AktG reicht aus.'

II. Anlagen zur Tageordnung

Anlage zu Punkt 6 der Tagesordnung: Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen Ulrich Grillo

Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke AG

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2016

Vorsitzender des Aufsichtsrats seit: 2017

Jahrgang: 1959

Nationalität: Deutsch

Diplom-Kaufmann

Ausbildung / Akademischer Werdegang

Ausbildung bei der Deutschen Bank AG in Duisburg

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster

Beruflicher Werdegang

1987 - 1989: Arthur Andersen

1989 - 1993: A. T. Kearney

1993: Wechsel zum Rheinmetall-Konzern; zuletzt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall DeTec AG, einem verbundenen Unternehmen der Rheinmetall AG

2001: Vorstand der Grillo-Werke AG; seit 2004 Vorstandsvorsitzender

2006 - 2012: Präsident der WirtschaftsVereinigung Metalle

2011 - 2012: Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

2007 - 2012: Vorsitzender des BDI-Ausschusses "Rohstoffpolitik"

2013 - 2016: Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

E. ON SE

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Grillo Zinkoxid GmbH

Zinacor S.A.

(beides verbundene Unternehmen der Grillo-Werke AG)

Kernkompetenzen und Erfahrung

Langjährige Erfahrung aus Aufsichtsratsarbeit, Branchenkompetenz Defence, Industrielle Managementerfahrung, vielfältige Erfahrung im nationalen und internationalen politischen Umfeld Klaus-Günter Vennemann

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2016

Jahrgang 1954

Nationalität: Deutsch

Ausbildung / Akademischer Werdegang

1970-1973 Ausbildung bei der August Thyssen-Hütte AG

1978: Abschluss der Ausbildung an der Fachschule für Technik in Duisburg im Fach Elektrotechnik / Elektronik

Beruflicher Werdegang

1979 - 1980: Service Techniker, Océ van der Grinten, Mühlheim

1980 - 1982: Projektleiter Ost-Europa und USA, Ipsen Industries International, Kleve

1982 - 1990: Executive VP Operations, Getrag Gears of North America Inc., Newton NC

1990 - 1992: VP Manufacturing, Getrag GmbH, Rosenberg

1992 - 1993: Geschäftsführer, Luk Fahrzeug-Hydraulik GmbH & Co.KG, Bad Homburg

1993 - 1996: Mitglied der Geschäftsleitung, Vertrieb & Marketing, LuK GmbH & Co, Bühl

1996 - 1997: Geschäftsführer, TRW Fahrwerksysteme GmbH, Düsseldorf

1997 - 2009: Geschäftsführer LuK Vertrieb & Marketing, LuK GmbH & Co, Bühl

2005 - 2009: Leitung Marketing, Schaeffler Automotive

2009 - 2012: Geschäftsführender Gesellschafter, Siteco Lighting GmbH, Traunreut

2011- 2012: CEO Business Unit General Lighting, Osram AG, München

Seit 10/2012: Freiberuflicher Unternehmensberater

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Nanogate SE (Vorsitz)

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Keine

Kernkompetenzen und Erfahrung

Branchenkompetenz Automotive Prof. Dr. Dr. h.c. Sahin Albayrak

Professor an der Technischen Universität Berlin, Leiter des Lehrstuhls Agententechnologien in betrieblichen Anwendungen und der Telekommunikation an der Technischen Universität Berlin

Jahrgang: 1958

Nationalität: Deutsch

Diplom-Ingenieur der Informatik

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)