Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.'
Ermächtigung zur Satzungsanpassung
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Absatz 1 und Absatz 4 der Satzung der
Gesellschaft entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit c) im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.
Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von
Schuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des
Bedingten Kapitals 2021 nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder
für die Erfüllung von Wandlungspflichten.
Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 2 Absatz 1 und 2 der Satzung) Der in § 2 der Satzung niedergelegte Gegenstand des Unternehmens der Rheinmetall AG ist seit vielen Jahren unverändert. Die Geschäftsfelder des Unternehmens haben sich in dieser Zeit weiterentwickelt. Das Unternehmen bedient nicht mehr ausschließlich die Branchen Automotive und Defence, die durch industrielle Produktion gekennzeichnet sind. Die Modernisierung des Unternehmensgegenstandes soll die zunehmende Tätigkeit der Rheinmetall AG und ihres Konzerns im Technologiesektor mit vielschichtigen Geschäftsfeldern (z.B. Elektronik, Cybersecurity, Software, Innovation) unterstreichen. Vor dem Hintergrund der weiteren Diversifizierung von Geschäftsfeldern eines Technologieunternehmens soll der Gegenstand des Unternehmens insgesamt überarbeitet und aktualisiert werden, um die Zukunftsfähigkeit der Rheinmetall AG zu erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 2 Absatz 1 und 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst: Gegenstand des Unternehmens sind die Forschung und Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service von industriellen Erzeugnissen aller Art, insbesondere des Maschinenbaus, der Verarbeitung von Metall und anderen Werkstoffen, der Industrieelektronik, Informationstechnik und verwandter Industrien, sowie die Entwicklung, die Planung, der Bau und Betrieb industrieller Anlagen aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Vertrieb insbesondere solcher Produkte, die von den in Satz 1 genannten Geschäftszweigen 12. '(1) hergestellt oder benötigt werden, der Handel insbesondere mit solchen Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den genannten Geschäftszweigen. Schließlich umfasst der Gegenstand des Unternehmens den Erwerb, die Veräußerung, Erschließung, Nutzung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, auch wenn dies nicht mit den vorgenannten Geschäftszweigen im Zusammenhang steht und soweit die in diesem Satz 3 genannten Tätigkeiten nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen einer Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen zu ergreifen, welche mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängen oder ihnen unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Sie ist berechtigt, ihren Unternehmensgegenstand unmittelbar oder durch Konzern- oder Beteiligungsgesellschaften (einschließlich Gemeinschaftsunternehmen) zu verwirklichen. Sie kann auf den in Abs. (1) (2) bezeichneten Geschäftszweigen auch selbst tätig werden. Sie kann sich auf einen Teil der in Abs. (1) genannten Tätigkeiten beschränken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungsgesellschaften gründen, Beteiligungen erwerben, strukturell verändern, unter einheitlicher Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken, Beteiligungen veräußern und ferner Unternehmens sowie Kooperationsverträge jeder Art abschließen.'
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung (§ 16 Absatz 2 der Satzung) betreffend die Anmeldung zur
Hauptversammlung und zum Aktionärsnachweis
Die Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte
zu erbringenden Nachweis wurden durch das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der
zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften
ist gemäß § 123 Absatz 4 Satz 1 AktG n.F. für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß § 67c Absatz 3 AktG n.F. ausreichend. Da die 13. aktuelle Satzungsregelung von der gesetzlichen Regelung abweicht, soll die Anpassung der Satzung
beschlossen werden, damit dem gesetzlichen Leitbild entsprochen wird. Die Änderungen finden erstmals auf
Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 11. Mai 2021 einberufen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
§ 16 Absatz 2 der Satzung wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
'Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3
AktG reicht aus.'
II. Anlagen zur Tageordnung
Anlage zu Punkt 6 der Tagesordnung: Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen Ulrich Grillo
Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke AG
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2016
Vorsitzender des Aufsichtsrats seit: 2017
Jahrgang: 1959
Nationalität: Deutsch
Diplom-Kaufmann
Ausbildung / Akademischer Werdegang
Ausbildung bei der Deutschen Bank AG in Duisburg
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
Beruflicher Werdegang
1987 - 1989: Arthur Andersen
1989 - 1993: A. T. Kearney
1993: Wechsel zum Rheinmetall-Konzern; zuletzt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall DeTec AG, einem verbundenen Unternehmen der Rheinmetall AG
2001: Vorstand der Grillo-Werke AG; seit 2004 Vorstandsvorsitzender
2006 - 2012: Präsident der WirtschaftsVereinigung Metalle
2011 - 2012: Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
2007 - 2012: Vorsitzender des BDI-Ausschusses "Rohstoffpolitik"
2013 - 2016: Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
E. ON SE
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Grillo Zinkoxid GmbH
Zinacor S.A.
(beides verbundene Unternehmen der Grillo-Werke AG)
Kernkompetenzen und Erfahrung
Langjährige Erfahrung aus Aufsichtsratsarbeit, Branchenkompetenz Defence, Industrielle Managementerfahrung, vielfältige Erfahrung im nationalen und internationalen politischen Umfeld Klaus-Günter Vennemann
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2016
Jahrgang 1954
Nationalität: Deutsch
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1970-1973 Ausbildung bei der August Thyssen-Hütte AG
1978: Abschluss der Ausbildung an der Fachschule für Technik in Duisburg im Fach Elektrotechnik / Elektronik
Beruflicher Werdegang
1979 - 1980: Service Techniker, Océ van der Grinten, Mühlheim
1980 - 1982: Projektleiter Ost-Europa und USA, Ipsen Industries International, Kleve
1982 - 1990: Executive VP Operations, Getrag Gears of North America Inc., Newton NC
1990 - 1992: VP Manufacturing, Getrag GmbH, Rosenberg
1992 - 1993: Geschäftsführer, Luk Fahrzeug-Hydraulik GmbH & Co.KG, Bad Homburg
1993 - 1996: Mitglied der Geschäftsleitung, Vertrieb & Marketing, LuK GmbH & Co, Bühl
1996 - 1997: Geschäftsführer, TRW Fahrwerksysteme GmbH, Düsseldorf
1997 - 2009: Geschäftsführer LuK Vertrieb & Marketing, LuK GmbH & Co, Bühl
2005 - 2009: Leitung Marketing, Schaeffler Automotive
2009 - 2012: Geschäftsführender Gesellschafter, Siteco Lighting GmbH, Traunreut
2011- 2012: CEO Business Unit General Lighting, Osram AG, München
Seit 10/2012: Freiberuflicher Unternehmensberater
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Nanogate SE (Vorsitz)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kernkompetenzen und Erfahrung
Branchenkompetenz Automotive Prof. Dr. Dr. h.c. Sahin Albayrak
Professor an der Technischen Universität Berlin, Leiter des Lehrstuhls Agententechnologien in betrieblichen Anwendungen und der Telekommunikation an der Technischen Universität Berlin
Jahrgang: 1958
Nationalität: Deutsch
Diplom-Ingenieur der Informatik
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)