Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2
Satz 3 des COVID-19-Gesetzes
Aktionäre können Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung stellen. Gegenanträge im Sinne
des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft
spätestens bis zum 23. Juni 2021, 24:00 Uhr,
unter der Adresse:
Scout24 AG
Bothestr. 13-15
81675 München
oder per Telefax unter der Nummer +49 (0)89 1250 4021 263
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §
126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen
sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, § 1 Abs. 2
Satz 3 COVID-19-Gesetzes.
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 AktG wird im Falle einer virtuellen Hauptversammlung gemäß
§ 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz dadurch ersetzt, dass den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt wird. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen
bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der
Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Die Fragen
sind in deutscher Sprache abzufassen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen spätestens bis 6. Juli 2021, 24:00 Uhr, 9. unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter
https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen. Es ist vorgesehen, Fragesteller im Rahmen der
Beantwortung der Fragen gegebenenfalls namentlich zu benennen, sofern die Fragesteller der namentlichen
Nennung nicht bei Einreichung der Fragen ausdrücklich widersprechen.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr
Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (also per Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung
ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind
unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter
10. https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen. Der Notar erhält etwaige Widersprüche über den
passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter
https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere Angaben zu weiteren, über die
Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse 11.
https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung
Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die
Datenschutzhinweise sind unter 12.
https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG
Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst
werden soll, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, ein Formular, das für die Erteilung von Vollmachten und
gegebenenfalls zu Weisungen verwendet werden kann, sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im
Sinne des § 122 Abs. 2 AktG sind über die Internetadresse
https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der vorstehend genannten
Internetadresse bekannt gegeben. Dort finden sich auch Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die
Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der
Hauptversammlung verlangen kann.
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine
Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer,
benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. 13.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft ist neben der Aktionärsnummer
ein Online-Passwort erforderlich. Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft werden den im Aktienregister vor dem Beginn des 17. Juni 2021
eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme
während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen, - soweit möglich - die
Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.
Weitere Informationen zu dem Verfahren bei der Nutzung des passwortgeschützten Online-Service der
Gesellschaft finden sich im Internet unter der Internetadresse
https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung
Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen.
Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der
Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von
Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die
Gesellschaft übernimmt daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige
Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum passwortgeschützten Online-Service der
Gesellschaft und dessen generelle Verfügbarkeit. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für
Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und
Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz
vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 26, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)