Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2

Satz 3 des COVID-19-Gesetzes

Aktionäre können Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung stellen. Gegenanträge im Sinne

des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs,

der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen

Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

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zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft


              spätestens bis zum 23. Juni 2021, 24:00 Uhr, 

unter der Adresse:

Scout24 AG

Bothestr. 13-15

81675 München

oder per Telefax unter der Nummer +49 (0)89 1250 4021 263

zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §

126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden

nicht berücksichtigt.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen

sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag

unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, § 1 Abs. 2

Satz 3 COVID-19-Gesetzes.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 AktG wird im Falle einer virtuellen Hauptversammlung gemäß

§ 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz dadurch ersetzt, dass den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen

Kommunikation eingeräumt wird. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen

bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der

Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Die Fragen

sind in deutscher Sprache abzufassen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen spätestens bis 6. Juli 2021, 24:00 Uhr, 9. unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen. Es ist vorgesehen, Fragesteller im Rahmen der

Beantwortung der Fragen gegebenenfalls namentlich zu benennen, sofern die Fragesteller der namentlichen

Nennung nicht bei Einreichung der Fragen ausdrücklich widersprechen.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr

Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (also per Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung

ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung Widerspruch

gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind

unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter


10.           https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen. Der Notar erhält etwaige Widersprüche über den

passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter

https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere Angaben zu weiteren, über die

Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse 11.

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Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen

Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung

personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die

Datenschutzhinweise sind unter 12.

https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG

Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst

werden soll, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und

der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, ein Formular, das für die Erteilung von Vollmachten und

gegebenenfalls zu Weisungen verwendet werden kann, sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im

Sinne des § 122 Abs. 2 AktG sind über die Internetadresse

https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der vorstehend genannten

Internetadresse bekannt gegeben. Dort finden sich auch Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die

Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der

Hauptversammlung verlangen kann.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des passwortgeschützten

Online-Service der Gesellschaft und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine

Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden

Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer,

benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. 13.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft ist neben der Aktionärsnummer

ein Online-Passwort erforderlich. Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten

Online-Service der Gesellschaft werden den im Aktienregister vor dem Beginn des 17. Juni 2021

eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme

während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen, - soweit möglich - die

Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

Weitere Informationen zu dem Verfahren bei der Nutzung des passwortgeschützten Online-Service der

Gesellschaft finden sich im Internet unter der Internetadresse

https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen.

Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten

Online-Service der Gesellschaft kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der

Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von

Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die

Gesellschaft übernimmt daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige

Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente

Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum passwortgeschützten Online-Service der

Gesellschaft und dessen generelle Verfügbarkeit. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für

Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und

Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz

vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)