DGAP-News: Scout24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2021 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2021-05-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Scout24 AG München ISIN DE000A12DM80 / WKN A12DM8 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere
Aktionäre zu unserer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 8. Juli 2021 um 10:00 Uhr als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für alle Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Online-Service
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des
Aktiengesetzes ist das Haus der Bayerischen Wirtschaft, Conference Center, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München,
Deutschland.
A.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Scout24 AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die Scout24 AG und den
Scout24-Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB und
des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020
Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.scout24.com/investor-relations/hauptversammlung 1.
eingesehen werden und werden dort auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zugänglich sein.
Ferner macht der Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 AktG den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns zugänglich.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind vom Aufsichtsrat der
Gesellschaft gemäß § 172 AktG am 22. März 2021 gebilligt worden. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt worden. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 AktG ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen
vorstehend genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nur zugänglich zu machen, ohne dass es -
abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung hierzu bedarf.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Scout24 AG für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2020 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.567.101.675,63 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 68.485.403,70, das entspricht EUR 0,70
je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020.
Gesamtbetrag der Dividende = EUR 68.485.403,70 Einstellung in andere Gewinnrücklagen = EUR 0,00 Gewinnvortrag = EUR 1.498.616.271,93 Bilanzgewinn = EUR 1.567.101.675,63
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 2. Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Wie sich aus § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ergibt,
kann eine frühere Fälligkeit nicht festgelegt werden. Die Dividende soll daher am 13. Juli 2021
ausgezahlt werden.
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basierte auf dem am 22. März 2021 (Tag der Feststellung des
Jahresabschlusses) dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 97.836.291 eingeteilt in 97.836.291
Stückaktien (hieraus ergab sich eine Dividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2020). Infolge der Kapitalherabsetzungen vom 28. April 2021 sowie vom 29. April
2021 wurde das Grundkapital von EUR 105.700.000 um EUR 13.600.000 auf EUR 92.100.000, eingeteilt in 92.100.000
dividendenberechtigte Stückaktien herabgesetzt.
Das dividendenberechtigte Grundkapital ergibt sich aus dem Grundkapital der Scout24 AG in Höhe von EUR
92.100.000 eingeteilt in 92.100.000 Stückaktien, abzüglich der durch die Gesellschaft gehaltenen nicht
dividendenberechtigten 7.118.775 eigenen Stückaktien (Stand vom 14. Mai 2021). Die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien verringert sich wegen des laufenden Aktienrückkaufprogramms bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Vorstand und Aufsichtsrat werden
daher einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, der weiterhin
die Ausschüttung des Gesamtbetrags der Dividende vorsieht. Dieser Gesamtbetrag der Dividende wird auf die
dann dividendenberechtigte Anzahl von Aktien verteilt. Ein gegebenenfalls rechnerisch nicht verteilbarer
Restbetrag wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2021 sowie für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2021 und 2022
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 sowie für eine etwaige prüferische 5. Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG) in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 jeweils bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
(EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die
Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder
wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.
Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf
den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat am 22. Februar 2021 ein
neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen.
Das der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegte Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder ist im
Anschluss an den nachstehenden Beschlussvorschlag wiedergegeben.
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May 26, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)