Zielen:
Entwicklung des NTA je Aktie im Verlaufe des Geschäftsjahres, die durch Vergleich des Basiswertes im vorangegangenen IFRS-Konzernabschluss per 31.12. und seiner Veränderung per * 31.12. des betreffenden Geschäftsjahres ermittelt wird. Der NTA ist für diese Zwecke um die im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Dividende zu erhöhen. Die Erhöhung des NTA je Aktie um 1 Cent wird mit EUR 200 multipliziert. Entwicklung des FFO I je Aktie auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses im Verlaufe eines Geschäftsjahres, die durch Vergleich des zum 31.12. festgestellten FFO I des Vorjahres mit * dem zum Jahresende des betreffenden Geschäftsjahres festgestellten, ermittelt wird. Die Erhöhung des FFO I je Aktie um 1 Cent wird mit EUR 17.750,00 multipliziert. Entwicklung der 'ESG-Ziele' im Verlaufe eines Geschäftsjahres, die durch den Aufsichtsrat einschließlich der Vergütungskriterien jährlich neu festzulegen sind. Für das Geschäftsjahr 2021 werden die ESG-Ziele durch Heranziehung der Risikoeinschätzung der externen * Rating-Agentur 'Sustainalytics' definiert und nach den Kategorien 'vernachlässigbar', 'gering', 'mittel', 'hoch' oder 'schwerwiegend' gewertet. Je nach Kategorie ergibt sich eine Vergütung zwischen null und EUR 25.000,00. Es steht dem Aufsichtsrat frei, zukünftig weitere oder andere Zielgrößen für den Bereich der Nachhaltigkeit zu definieren und in den konkreten Kriterienkatalog für ein neues Geschäftsjahr aufzunehmen.
Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und jedem
Vorstandsmitglied individuelle Ziele vereinbart, die sich an den jeweils aktuellen Aktivitäten der TAG
und ihrer Geschäftsstrategie, die eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zum Gegenstand haben soll,
orientieren. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat dann jeweils anhand der konkreten
Zielerreichung die Höhe der individuell zu gewährenden Vergütung nachvollziehbar fest. Je nach Grad der
Zielerreichung besteht für den Aufsichtsrat die Möglichkeit, die sich aus dem STIP für das jeweilige
Vorstandsmitglied ergebende Vergütung um bis zu 10 % zu erhöhen, unverändert zu lassen oder um bis zu 10
% zu reduzieren.
Der betragsmäßige Zielwert des STIP beträgt bei 100 % Zielerreichung TEUR 150 p.a. Der STIP ist
maximal auf TEUR 200 p. a. ('Cap') begrenzt.
Entsprechend der Empfehlung in G.11 DCGK 2020 behält sich der Aufsichtsrat vor, außergewöhnlichen
Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen, z. B. um eine branchenweite Neudefinition von
Kennzahlen zu berücksichtigen oder die Gewichtung der Kriterien zu verändern bzw. zu verschieben, wenn
diese Kriterien nicht die gewöhnliche und tatsächliche Wertentwicklung des Unternehmens widerspiegeln und
die Entwicklung aller oder einzelner Kriterien auf Ursachen beruht, die weder vorhersehbar, noch im
Verantwortungsbereich der Vorstände liegen können. Der Ausnahmefall bzw. die Gründe der Veränderung sind
schriftlich zu dokumentieren und der Hauptversammlung im Rahmen der Vorstellung des Vergütungsberichts zu
erläutern und zur Billigung vorzulegen.
Ob und in welcher Höhe ein STIP zu zahlen ist, ermittelt der Aufsichtsrat anhand der Rechnungslegung
der Gesellschaft (bei Zielen in Form finanzieller Kennzahlen, wie NTA je Aktie und FFO I je Aktie),
anhand der Risikoeinschätzung der externen Rating-Agentur 'Sustainalytics' (bei den derzeit geltenden
ESG-Zielen) oder anhand hierzu von der Gesellschaft bereitzustellender Informationen (bei
nicht-finanziellen Zielen tatsächlicher (z.B. Vertragsschluss) oder sonstiger (z.B. Compliance-Status)
Art).
b) Langfristig orientierte variable Vergütung (LTIP)
Die Festlegung des LTIP bemisst sich nach der TSR-Performance, die über einen Zeitraum von vier Jahren
aus der Steigerung des Aktienkurses zuzüglich gezahlter Dividenden, auch im Vergleich zur Performance der
Peer-Group, ermittelt wird:
Bemessungsgrundlage der absoluten Performance der TAG-Aktie ist jeweils der volumengewichtete
Durchschnittskurs (VWAP) der TAG-Aktie über einen Zeitraum von zwei Monaten vor dem Beginn und zum
Schluss eines Geschäftsjahres. Bei einem Beginn eines Performancezeitraums am 01. Januar 2019 ist z. B.
maßgebender Eröffnungskurs der volumengewichtete Durchschnittskurs im November/Dezember 2018 und bei Ende
eines Performancezeitraums am 31. Dezember 2021 ist Schlusskurs der volumengewichtete Durchschnittskurs
im November/Dezember 2021.
Als Ziel-TSR wird für die 4-jährigen Performance-Zeiträume ein Wert vom 40 % angesetzt.
1. Entspricht der Ist-TSR dem Ziel-TSR beträgt die LTIP-Vergütung TEUR 250 p.a. * ('Zielvergütung') je Vorstandsmitglied. Liegt der Ist-TSR über oder unter dem Ziel-TSR wird der Betrag entsprechend linear * berechnet bzw. angepasst. Bei einem Ist-TSR von 20 % in einem 4-jährigen Performance-Zeitraum ergibt sich z. B. eine LTIP-Vergütung von 20/40 x TEUR 250 = TEUR 125. * Ist der Ist-TSR negativ erfolgt keine Vergütung.
Die relative Performance der TAG-Aktie wird durch einen Vergleich dieses Ergebnisses mit dem TSR der
Peer-Group hergestellt und - wenn der Ist-TSR mindestens 2 % besser bzw. 2 % schlechter ausfällt - durch
Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Ist der Ist-TSR besser als die durchschnittliche Performance der
Peer-Group, wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % angesetzt, im Falle einer schlechteren Performance ein
Abschlag in Höhe von 25 %.
Die Peer-Group, die im Übrigen auch für den bereits beschriebenen 'Horizontalvergleich' der
Vorstandsvergütung benutzt wurde, wird aus börsennotierten Immobiliengesellschaften, die als
Bestandshalter über wesentliche Wohnimmobilien in Deutschland verfügen, zusammengestellt. Derzeit umfasst
die Peer-Group folgende Unternehmen: Vonovia SE, Deutsche Wohnen SE, LEG Immobilien AG, Grand City
Properties S.A. sowie Adler Group S.A. Beim Vergleich des TSR der TAG-Aktie mit dem TSR der Peer-Group
erfolgt dabei eine Gleichgewichtung der genannten Unternehmen.
Der Aufsichtsrat wird die Zusammenstellung der Peer-Group regelmäßig auf ihre Vergleichbarkeit und
Angemessenheit prüfen und im Einzelfall die Einbeziehung eines Mitbewerbers ändern, wenn diese
insbesondere durch Übernahmen, Änderungen in den Geschäftsmodellen oder einer Verlagerung der
Geschäftstätigkeit ins Ausland nicht mehr gegeben ist. In einem solchen Fall wird der Aufsichtsrat
darüber im jährlichen Vergütungsbericht berichten.
Der Aufsichtsrat kann die Vergütung aus dem LTIP mit Wirkung für die Zukunft um langfristige nicht
finanzielle Leistungsindikatoren bzw. ESG-Ziele und eine darauf basierende Aktienvergütung ergänzen.
Diese zusätzliche Vergütung darf nicht dazu führen, dass die für den LTIP jeweils gültigen Ziel- und
Maximalvergütungen überschritten werden. Der Anteil dieser Vergütung an der Gesamtvergütung aus dem LTIP
soll 20 % nicht übersteigen. Eine Doppelung der Leistungsindikatoren im STIP und LTIP ist zu vermeiden.
Voraussetzung wäre eine klare Messbarkeit der zu vereinbarenden Ziele. Weitere Einzelheiten sind durch
den Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand festzulegen.
Ob und in welcher Höhe eine Vergütung aus dem LTIP gewährt wird, ermittelt der Aufsichtsrat anhand der
tatsächlichen Kursentwicklung der TAG-Aktie und der Unternehmen der Peer-Group sowie der tatsächlichen
Dividendenzahlungen der TAG und der Unternehmen der Peer Group. Diese Daten werden Datenbanken von
Finanzinformationsdienstleistern (wie z.B. Bloomberg) entnommen. Sofern der LTIP um nicht finanzielle
Leistungsindikatoren ergänzt wird, wird die Zielerreichung, abhängig von dem maßgeblichen Ziel, anhand
anderer externer Quellen (z.B. Risikoeinschätzungen von Rating-Agenturen oder anhand hierzu von der
Gesellschaft bereitzustellender Informationen tatsächlicher Art ermittelt.
c) Zielvergütung, Maximalvergütung und Gesamtvergütung
Das derzeitige Bruttojahresfestgehalt beträgt für alle Vorstandsmitglieder TEUR 420 p.a. Die
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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)