Zielen:


                            Entwicklung des NTA je Aktie im Verlaufe des Geschäftsjahres, die durch Vergleich des 
                            Basiswertes im vorangegangenen IFRS-Konzernabschluss per 31.12. und seiner Veränderung per 
              *             31.12. des betreffenden Geschäftsjahres ermittelt wird. Der NTA ist für diese Zwecke um die 
                            im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Dividende zu erhöhen. Die Erhöhung des NTA je Aktie 
                            um 1 Cent wird mit EUR 200 multipliziert. 
                            Entwicklung des FFO I je Aktie auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses im Verlaufe eines 
                            Geschäftsjahres, die durch Vergleich des zum 31.12. festgestellten FFO I des Vorjahres mit 
              *             dem zum Jahresende des betreffenden Geschäftsjahres festgestellten, ermittelt wird. Die 
                            Erhöhung des FFO I je Aktie um 1 Cent wird mit EUR 17.750,00 multipliziert. 
                            Entwicklung der 'ESG-Ziele' im Verlaufe eines Geschäftsjahres, die durch den Aufsichtsrat 
                            einschließlich der Vergütungskriterien jährlich neu festzulegen sind. Für das Geschäftsjahr 
                            2021 werden die ESG-Ziele durch Heranziehung der Risikoeinschätzung der externen 
              *             Rating-Agentur 'Sustainalytics' definiert und nach den Kategorien 'vernachlässigbar', 
                            'gering', 'mittel', 'hoch' oder 'schwerwiegend' gewertet. Je nach Kategorie ergibt sich 
                            eine Vergütung zwischen null und EUR 25.000,00. Es steht dem Aufsichtsrat frei, zukünftig 
                            weitere oder andere Zielgrößen für den Bereich der Nachhaltigkeit zu definieren und in den 
                            konkreten Kriterienkatalog für ein neues Geschäftsjahr aufzunehmen. 

Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und jedem

Vorstandsmitglied individuelle Ziele vereinbart, die sich an den jeweils aktuellen Aktivitäten der TAG

und ihrer Geschäftsstrategie, die eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zum Gegenstand haben soll,

orientieren. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat dann jeweils anhand der konkreten

Zielerreichung die Höhe der individuell zu gewährenden Vergütung nachvollziehbar fest. Je nach Grad der

Zielerreichung besteht für den Aufsichtsrat die Möglichkeit, die sich aus dem STIP für das jeweilige

Vorstandsmitglied ergebende Vergütung um bis zu 10 % zu erhöhen, unverändert zu lassen oder um bis zu 10

% zu reduzieren.

Der betragsmäßige Zielwert des STIP beträgt bei 100 % Zielerreichung TEUR 150 p.a. Der STIP ist

maximal auf TEUR 200 p. a. ('Cap') begrenzt.

Entsprechend der Empfehlung in G.11 DCGK 2020 behält sich der Aufsichtsrat vor, außergewöhnlichen

Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen, z. B. um eine branchenweite Neudefinition von

Kennzahlen zu berücksichtigen oder die Gewichtung der Kriterien zu verändern bzw. zu verschieben, wenn

diese Kriterien nicht die gewöhnliche und tatsächliche Wertentwicklung des Unternehmens widerspiegeln und

die Entwicklung aller oder einzelner Kriterien auf Ursachen beruht, die weder vorhersehbar, noch im

Verantwortungsbereich der Vorstände liegen können. Der Ausnahmefall bzw. die Gründe der Veränderung sind

schriftlich zu dokumentieren und der Hauptversammlung im Rahmen der Vorstellung des Vergütungsberichts zu

erläutern und zur Billigung vorzulegen.

Ob und in welcher Höhe ein STIP zu zahlen ist, ermittelt der Aufsichtsrat anhand der Rechnungslegung

der Gesellschaft (bei Zielen in Form finanzieller Kennzahlen, wie NTA je Aktie und FFO I je Aktie),

anhand der Risikoeinschätzung der externen Rating-Agentur 'Sustainalytics' (bei den derzeit geltenden

ESG-Zielen) oder anhand hierzu von der Gesellschaft bereitzustellender Informationen (bei

nicht-finanziellen Zielen tatsächlicher (z.B. Vertragsschluss) oder sonstiger (z.B. Compliance-Status)

Art).

b) Langfristig orientierte variable Vergütung (LTIP)

Die Festlegung des LTIP bemisst sich nach der TSR-Performance, die über einen Zeitraum von vier Jahren

aus der Steigerung des Aktienkurses zuzüglich gezahlter Dividenden, auch im Vergleich zur Performance der

Peer-Group, ermittelt wird:

Bemessungsgrundlage der absoluten Performance der TAG-Aktie ist jeweils der volumengewichtete

Durchschnittskurs (VWAP) der TAG-Aktie über einen Zeitraum von zwei Monaten vor dem Beginn und zum

Schluss eines Geschäftsjahres. Bei einem Beginn eines Performancezeitraums am 01. Januar 2019 ist z. B.

maßgebender Eröffnungskurs der volumengewichtete Durchschnittskurs im November/Dezember 2018 und bei Ende

eines Performancezeitraums am 31. Dezember 2021 ist Schlusskurs der volumengewichtete Durchschnittskurs

im November/Dezember 2021.

Als Ziel-TSR wird für die 4-jährigen Performance-Zeiträume ein Wert vom 40 % angesetzt.


1.                          Entspricht der Ist-TSR dem Ziel-TSR beträgt die LTIP-Vergütung TEUR 250 p.a. 
              *             ('Zielvergütung') je Vorstandsmitglied. 
                            Liegt der Ist-TSR über oder unter dem Ziel-TSR wird der Betrag entsprechend linear 
              *             berechnet bzw. angepasst. Bei einem Ist-TSR von 20 % in einem 4-jährigen 
                            Performance-Zeitraum ergibt sich z. B. eine LTIP-Vergütung von 20/40 x TEUR 250 = TEUR 125. 
              *             Ist der Ist-TSR negativ erfolgt keine Vergütung. 

Die relative Performance der TAG-Aktie wird durch einen Vergleich dieses Ergebnisses mit dem TSR der

Peer-Group hergestellt und - wenn der Ist-TSR mindestens 2 % besser bzw. 2 % schlechter ausfällt - durch

Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Ist der Ist-TSR besser als die durchschnittliche Performance der

Peer-Group, wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % angesetzt, im Falle einer schlechteren Performance ein

Abschlag in Höhe von 25 %.

Die Peer-Group, die im Übrigen auch für den bereits beschriebenen 'Horizontalvergleich' der

Vorstandsvergütung benutzt wurde, wird aus börsennotierten Immobiliengesellschaften, die als

Bestandshalter über wesentliche Wohnimmobilien in Deutschland verfügen, zusammengestellt. Derzeit umfasst

die Peer-Group folgende Unternehmen: Vonovia SE, Deutsche Wohnen SE, LEG Immobilien AG, Grand City

Properties S.A. sowie Adler Group S.A. Beim Vergleich des TSR der TAG-Aktie mit dem TSR der Peer-Group

erfolgt dabei eine Gleichgewichtung der genannten Unternehmen.

Der Aufsichtsrat wird die Zusammenstellung der Peer-Group regelmäßig auf ihre Vergleichbarkeit und

Angemessenheit prüfen und im Einzelfall die Einbeziehung eines Mitbewerbers ändern, wenn diese

insbesondere durch Übernahmen, Änderungen in den Geschäftsmodellen oder einer Verlagerung der

Geschäftstätigkeit ins Ausland nicht mehr gegeben ist. In einem solchen Fall wird der Aufsichtsrat

darüber im jährlichen Vergütungsbericht berichten.

Der Aufsichtsrat kann die Vergütung aus dem LTIP mit Wirkung für die Zukunft um langfristige nicht

finanzielle Leistungsindikatoren bzw. ESG-Ziele und eine darauf basierende Aktienvergütung ergänzen.

Diese zusätzliche Vergütung darf nicht dazu führen, dass die für den LTIP jeweils gültigen Ziel- und

Maximalvergütungen überschritten werden. Der Anteil dieser Vergütung an der Gesamtvergütung aus dem LTIP

soll 20 % nicht übersteigen. Eine Doppelung der Leistungsindikatoren im STIP und LTIP ist zu vermeiden.

Voraussetzung wäre eine klare Messbarkeit der zu vereinbarenden Ziele. Weitere Einzelheiten sind durch

den Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand festzulegen.

Ob und in welcher Höhe eine Vergütung aus dem LTIP gewährt wird, ermittelt der Aufsichtsrat anhand der

tatsächlichen Kursentwicklung der TAG-Aktie und der Unternehmen der Peer-Group sowie der tatsächlichen

Dividendenzahlungen der TAG und der Unternehmen der Peer Group. Diese Daten werden Datenbanken von

Finanzinformationsdienstleistern (wie z.B. Bloomberg) entnommen. Sofern der LTIP um nicht finanzielle

Leistungsindikatoren ergänzt wird, wird die Zielerreichung, abhängig von dem maßgeblichen Ziel, anhand

anderer externer Quellen (z.B. Risikoeinschätzungen von Rating-Agenturen oder anhand hierzu von der

Gesellschaft bereitzustellender Informationen tatsächlicher Art ermittelt.

c) Zielvergütung, Maximalvergütung und Gesamtvergütung

Das derzeitige Bruttojahresfestgehalt beträgt für alle Vorstandsmitglieder TEUR 420 p.a. Die

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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)