übertragen werden. 

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, eigene Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung

c) oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Die Verwendung von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß lit. (b) darf nur

insoweit erfolgen, als dass die unter dieser Ermächtigung ausgegebenen neuen Aktien, die

von der Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung unter

einer anderen bestehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

ausgegeben oder veräußert werden oder auf Grund von Rechten, die während der Laufzeit

d) dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung auf der Grundlage einer anderen bestehenden

Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden und die den Bezug von Aktien

der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, auszugeben sind, rechnerisch nicht

mehr als 10% des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert

geringer ist - der Ausnutzung dieser Ermächtigung ausmachen dürfen.

Die Ermächtigungen unter lit. (b) können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilen,

einzeln oder gemeinsam auch in Bezug auf eigene Aktien, die durch abhängige oder im

e) Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf

Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte erworben wurden, ausgenutzt werden.

Die in der Hauptversammlung vom 30. August 2016 erteilte und bis zum 30. Juni 2021

f) befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirksamwerden

dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht erstellt. Dieser Bericht ist

unter Ziffer VII. 'Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu

Tagesordnungspunkt 11' im Anschluss an diese Tagesordnung beigefügt. Dieser Bericht ist auch im Internet

unter


              www.uniper.energy/hv 

zugänglich.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Uniper SE


                            § 8 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Uniper SE sieht vor, dass die Mitglieder des 
                            Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt werden, 
                            die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das 
                            Geschäftsjahr, in welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs 
                            Jahre. 
                            Die Aufsichtsratsmitglieder sollen künftig auch für eine kürzere Amtsdauer gewählt werden 
                            können. 
                            § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Uniper SE enthält eine Regelung zur Amtszeit des ersten 
                            Aufsichtsrats der Uniper SE. Diese Regelung findet keine Anwendung mehr. 
              a) 
                            Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8 Abs. 3 der Satzung der Uniper SE wie 
                            folgt neu zu fassen: 
                                          Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die Zeit bis zur Beendigung 
                                          derjenigen Hauptversammlung gewählt werden, die über die Entlastung für das 
                            '(3)          vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
                                          welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs 
                                          Jahre. Die Hauptversammlung kann eine hiervon abweichende kürzere Amtsdauer 
12.                                       beschließen. Wiederbestellungen sind zulässig.' 

Im Übrigen soll die Möglichkeit der Teilnahme an der Hauptversammlung modernisiert und

zugleich erleichtert werden. Zu diesem Zweck soll in Ergänzung zu § 20 Abs. 3 der Satzung

der Uniper SE, der bereits vorsieht, dass der Vorstand die Möglichkeit der Stimmabgabe im

Wege elektronischer Kommunikation vorsehen kann, § 18 der Satzung der Uniper SE um

entsprechende Regelungen ergänzt werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, § 18 der Satzung der Uniper SE um

folgenden Absatz 3 zu ergänzen:


                                          Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der 
                                          Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen 
                                          Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz 
                            '(3)          oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der 
                                          Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren 
                                          der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung 
                                          dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der 
                                          Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.' 
              Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 - Informationen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
              Frau Judith Buss 
              Mitglied des Aufsichtsrats der Ignitis Grupe, Litauen 
              Vilnius, Litauen 
              Frau Judith Buss ist in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu 
              bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von 
              Wirtschaftsunternehmen. 
              Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
              -              keine 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


              -             Ignitis Grupe, Vilnius, Litauen 

Lebenslauf von Frau Judith Buss:

Judith Buss

Mitglied des Aufsichtsrats der Ignitis Grupe, Litauen

Vilnius, Litauen

Geboren 1968

Lebenslauf

Ausbildung:


              1991-1995     Betriebswirtschaftsstudium (Diplomkauffrau) 
                            Universität Augsburg, Deutschland 
              1988-1991     Ausbildung zur Bankkauffrau Dresdner Bank Gruppe (Bankkauffrau) 
                            Oldenburg, Deutschland 

Beruflicher Werdegang:


              Seit 2020     Aufsichtsratsmitglied Ignitis Grupe, Vilnius, Litauen 
              2017-2019     E.ON Climate & Renewables (EC&R), Essen / Deutschland Group CFO und Mitglied des Executive 
                            Board der Globalen EC&R Gruppe 
              2016-2017     E.ON SE, Essen / Deutschland 
                            Financial Governance Preussen Elektra (E.ON Nuclear business) 
              2016          CFO E&P North Sea Ltd., London / UK 
              2012-2015     CFO E.ON Exploration & Production Norge AS, Stavanger / Norwegen 
              2007-2016     E.ON Exploration & Production (Deutschland / Norwegen / UK / Russland) 
                            Group CFO und Mitglied des Executive Board der Globalen E&P Gruppe 
              2007-2012     CFO E.ON Exploration & Production GmbH, Essen / Deutschland 
              2000-2007     E.ON SE, Düsseldorf / Deutschland 
                            Vice President Mergers & Acquisitions 
              1998-2000     VEBA AG, Düsseldorf / Deutschland 
                            Projektleiterin Corporate Finance 
              1995-1998     Westdeutsche Landesbank, Düsseldorf / Deutschland 
                            Projektleiterin Equity Capital Markets / IPOs 

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Wie oben dargestellt.

Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:


              -             Mitglied des Aufsichtsrats der Ignitis Grupe, Litauen 

Persönliche und geschäftliche Beziehungen zu der Uniper SE, deren Organen oder einem wesentlich an der

Gesellschaft beteiligten Aktionär maßgeblich für die Wahlentscheidung der Aktionäre: II.

Keine.

Herr Esa Hyvärinen

Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, Finnland

Helsinki, Finnland

Herr Esa Hyvärinen ist Leiter des Büros des Vorstandsvorsitzenden bei Fortum Oyj, dem größten

(mittelbaren) Aktionär der Uniper SE.

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April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)