Dr. Antonella Mei-Pochtler engagiert sich ferner seit dem Jahr 2000 in verschiedenen,
gemeinnützigen Social Impact Projekten, vor allem im Bildungs- und Gesundheitsbereich. Seit
Beginn des Jahres 2020 ist Dr. Antonella Mei-Pochtler zudem erneut als Sonderbeauftragte
des österreichischen Bundeskanzlers und Leiterin von Think Austria (Strategiestabstelle des
Bundeskanzlers - Zukunftsradar und Ideenlabor für neue Ansätze in Politik und Verwaltung)
tätig.
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Dr. Antonella Mei-Pochtler verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als
Unternehmensberaterin bei der Boston Consulting Group über exzellenten unternehmerischen
Sachverstand. Bereits 2008 kürte sie das Consulting-Magazin zu einer der besten 25 Top
Consultants weltweit. Insbesondere ihre Expertise in den Bereichen Unternehmensstrategie
und Markenführung, mit besonderem Fokus auf Luxusgüter- und Medienunternehmen, trägt in
herausragender Art und Weise zum Kompetenzprofil des Aufsichtsrats bei.
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Frau Dr. Mei-Pochtler als unabhängig
einzustufen.
Frau Dr. Mei-Pochtler steht in einer geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft. Im
Rahmen eines Beratungsvertrags erbringt sie Beratungsleistungen für Führungskräfte der
Gesellschaft und des Konzerns. Die Beratungsleistungen gehen über ihre Tätigkeit als
Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft hinaus. Es handelt es sich um
Beratungsleistungen, die speziell für den jeweiligen Tätigkeitsbereich der Führungskräfte
erbracht werden, etwa für den Geschäftsbereich Marketing oder die Markenstrategie einer
ausländischen Tochtergesellschaft. Die Vergütung von Frau Dr. Mei-Pochtler entspricht dem
marktüblichen Umfang. Die geschäftliche Beziehung von Frau Dr. Mei-Pochtler zur
Gesellschaft begründet nach Einschätzung des Aufsichtsrats keinen wesentlichen
Interessenkonflikt.
Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine im Sinne von
Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Frau
Dr. Mei-Pochtler zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Frau Mareike Wächter, Geschäftsführerin der Banovo GmbH mit Sitz in München, wohnhaft in
München.
Persönliche Informationen
Geburtsjahr: 1981 Geburtsort: Oldenburg Staatsangehörigkeit: Deutsch
Ausbildung
Technologie- und managementorientiertes Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Technischen Universität München (Abschluss als Diplom-Kauffrau) sowie MBA-Abschluss von der
INSEAD (Studium in Frankreich und Singapur)
Beruflicher Werdegang
Seit 2015 Gründerin und Geschäftsführerin der Banovo GmbH 2012 bis 2014 Head of Corporate Development & Controlling sowie Head of Finance bei der Planet Sports GmbH 2011 bis 2012 Manager Business Development & Strategy bei der Puccini Group 2007 bis 2011 Senior Consultant bei Bain & Company
e)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
Keine
Keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Mareike Wächter verfügt über einschlägige Kompetenz im Bereich E-Commerce: Als Gründerin
und Geschäftsführerin der Banovo GmbH ist sie mit einer Vielzahl der für die Westwing Group
AG relevanten Themen bestens vertraut. Bereits bei Planet Sports und bei der Puccini Gruppe
hat sie hierzu aus erster Hand umfangreiche Kenntnisse erworben. Ferner verfügt sie über
Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Frau Wächter ist
daher eine besonders geeignete Kandidatin für den Aufsichtsrat der Westwing Group AG, die
das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats der Gesellschaft in idealer Weise abrundet.
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Frau Wächter als unabhängig einzustufen. Es
bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine im Sinne von Empfehlung C.13 DCGK
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Frau Wächter zur
Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
20.903.968,00 und ist eingeteilt in 20.903.968 Stückaktien, wobei grundsätzlich jede Stückaktie eine
1. Stimme in der Hauptversammlung gewährt. In dieser Gesamtzahl der Aktien sind zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung auch 343.275 eigene Aktien der Gesellschaft enthalten, aus denen der
Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 20.560.693.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten; HV-Portal
Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aufgrund der
anhaltenden Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 14, S. 569
ff., in der zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschaft-, Genossenschafts-, Vereins- und
Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 67, S.
3328 ff., geänderten Fassung; nachfolgend auch 'COVID-19-G') in Verbindung mit der Verordnung zur
Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins und Stiftungsrecht zur Bekämpfung
der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020, Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 48, S. 2258,
abgehalten.
Die gesamte, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft stattfindende Hauptversammlung wird zu diesem Zweck
am 5. August 2021 ab 09:00 Uhr (MESZ) über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft ('
HV-Portal'), zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/hv
live in Bild und Ton übertragen.
Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich wie nachstehend (siehe Ziff. 3 'Voraussetzungen für die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 29, 2021 07:07 ET (11:07 GMT)