oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen
bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135
AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG,
einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs.
8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen
vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)
Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Stimmrechtskarte, die den Aktionären nach
form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft
übermittelt wird, abgedruckt. Das entsprechende Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.westwing.com/hv
zugänglich. Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu erteilen; diese muss aber,
sofern sie nicht unter Verwendung der Eingabemaske in dem HV-Portal der Gesellschaft, das über die
Internetseite der Gesellschaft unter 6.
https://ir.westwing.com/hv
zugänglich ist, erteilt wird, ebenfalls der Textform (§ 126b BGB) genügen, wenn weder ein Intermediär
im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere
Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem der folgenden Wege
aus organisatorischen Gründen bis zum 4. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen:
Westwing Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 21027-289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske in
dem HV-Portal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/hv
zugänglich ist, vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der
virtuellen Hauptversammlung am 5. August 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung am 5. August 2021 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§
126b BGB) übersendeten oder in dem HV-Portal erteilten Vollmacht möglich.
Wenn der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie sowohl eine Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl
als auch eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unwiderrufen vorliegt, wird von diesen die zuletzt zugegangene Stimmabgabe als
verbindlich betrachtet. Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf
einer Vollmacht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist
für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese
Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) HV-Portal, (2)
E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und
fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der
vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach
Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes nicht aus.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§
126b BGB) oder ist unter Verwendung der Eingabemaske in dem HV-Portal, das über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/hv
zugänglich ist, zu erteilen. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare
Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den
entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme enthalten; dies gilt immer auch für sonstige Anträge.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld
der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch
als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung entgegen.
Das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und
die entsprechenden Erläuterungen sind auf der Stimmrechtskarte, die den Aktionären nach form- und
fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
übermittelt wird, abgedruckt. Das entsprechende Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.westwing.com/hv
zugänglich.
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 7. Stimmrechtsvertreter müssen auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis zum 4. August
2021, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen:
Westwing Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 21027-289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske in
dem HV-Portal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.westwing.com/hv
zugänglich ist, vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der
virtuellen Hauptversammlung am 5. August 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung am 5. August 2021 ist in dem HV-Portal auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor
in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder in dem HV-Portal erteilten Vollmacht mit Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.
Wenn der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie sowohl eine Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl
als auch eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unwiderrufen vorliegt, wird von diesen die zuletzt zugegangene Stimmabgabe als
verbindlich betrachtet. Gehen bei der Gesellschaft darüber hinaus im Zusammenhang mit der Erteilung und
dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander
abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen
zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als
verbindlich behandelt: (1) HV-Portal, (2) E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den
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June 29, 2021 07:07 ET (11:07 GMT)