elektronisch, d.h. unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der

Internetadresse


              www.aixtron.com/hv 

oder schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail, zu erteilen.

Die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice und das Formular zur

schriftlichen Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter werden dem Einladungsschreiben beigefügt. Das Formular kann zudem unter der oben

genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Ferner

steht ein neutrales Formular zusammen mit weiteren Informationen zur schriftlichen Vollmachts- und

Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf der Internetseite der

Gesellschaft unter


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zum Herunterladen bereit.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch bevollmächtigen

möchten, können Vollmachten nebst Weisungen


                            bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung im Anschluss an die 
                            Fragenbeantwortung durch den Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 19. 
                            Mai 2021) 7.               über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der Internetadresse 
              www.aixtron.com/hv 

übermitteln. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden dann im Anschluss an die

förmliche Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung (d.h. hier die Möglichkeit zur Abgabe von

Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die ihnen erteilten Weisungen

entsprechend umsetzen.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich bevollmächtigen

möchten, können Vollmachten nebst Weisungen bis zum


              18. Mai 2021, 12:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft) 

postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse der AIXTRON SE übermitteln.

Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, die auf diesem Weg

erfolgen sollen.

Auf elektronischem Weg, d.h. über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der

Internetadresse


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sind Änderungen und der Widerruf von bereits - elektronisch oder schriftlich - erteilten Vollmachten

nebst Weisungen bis zur


                            förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung im Anschluss an die 
                            Fragenbeantwortung durch den Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 19. 
                            Mai 2021) 

möglich.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nicht mit der Stellung von Anträgen

oder der Erklärung von Widersprüchen beauftragt werden.

Fragerecht

Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des PandemieG das Recht

eingeräumt, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen, die vom Vorstand zu beantworten

sind. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Er

kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer

Kommunikation einzureichen sind.

Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben hat der Vorstand entschieden, dass ordnungsgemäß angemeldete

Aktionäre und deren Bevollmächtigte bis einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens


              17. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ, 

Fragen über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter


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bei der Gesellschaft einreichen können. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Frage

(n) bei der Gesellschaft.

Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt während der Hauptversammlung.

Weitere Einzelheiten zur Fragemöglichkeit finden sich nachstehend unter 10.

Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben,

haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung in deutscher Sprache im Wege der

elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter


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während der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll zu erklären.

Rechte der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, §

126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG, teils in Verbindung mit dem PandemieG

Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, §

122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am

Grundkapital von 500.000 Euro (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass

Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den

Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 18. April 2021 (24:00 Uhr

MESZ) zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage

beiliegen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:


                            AIXTRON SE 
                            Vorstand 
                            Dornkaulstraße 2 
                            52134 Herzogenrath 

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im

Bundesanzeiger veröffentlicht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung

zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten

Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionären außerdem über die Internetadresse der

Gesellschaft unter


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zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Über den im Rahmen einer zulässigen Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten Beschlussvorschlag wird

während der Hauptversammlung abgestimmt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Mit der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl gehen - soweit nichts anders ausgeführt - keine

teilnahmebezogenen Rechte einher. Dementsprechend können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten während der

Hauptversammlung keine Gegenanträge stellen und keine Gegenvorschläge für Wahlen unterbreiten. Allerdings

gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen

sind, nach § 1 Abs. 2 Satz 3 PandemieG als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag

stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur

Hauptversammlung angemeldet ist.

Nach § 126 Abs. 1 AktG werden Gegenanträge durch entsprechende Veröffentlichung von der Gesellschaft

zugänglich gemacht, wenn sie spätestens bis zum Ablauf des 4. Mai 2021 (24:00 Uhr MESZ) an die

nachstehende Adresse übersendet werden. Anderweitig adressierte angekündigte Gegenanträge und

Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.


                            AIXTRON SE 
10.                         Investor Relations 
                            Dornkaulstraße 2 
                            52134 Herzogenrath 
                            Telefax: +49 (2407) 9030-445 
                            E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com 

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären

einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der

Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.aixtron.com/hv 

veröffentlicht.

Für den Wahlvorschlag eines Aktionärs gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen

einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf

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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)