elektronisch, d.h. unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der
Internetadresse
www.aixtron.com/hv
oder schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail, zu erteilen.
Die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice und das Formular zur
schriftlichen Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter werden dem Einladungsschreiben beigefügt. Das Formular kann zudem unter der oben
genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Ferner
steht ein neutrales Formular zusammen mit weiteren Informationen zur schriftlichen Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
zum Herunterladen bereit.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch bevollmächtigen
möchten, können Vollmachten nebst Weisungen
bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung im Anschluss an die Fragenbeantwortung durch den Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 19. Mai 2021) 7. über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv
übermitteln. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden dann im Anschluss an die
förmliche Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung (d.h. hier die Möglichkeit zur Abgabe von
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die ihnen erteilten Weisungen
entsprechend umsetzen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich bevollmächtigen
möchten, können Vollmachten nebst Weisungen bis zum
18. Mai 2021, 12:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft)
postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse der AIXTRON SE übermitteln.
Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, die auf diesem Weg
erfolgen sollen.
Auf elektronischem Weg, d.h. über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der
Internetadresse
www.aixtron.com/hv
sind Änderungen und der Widerruf von bereits - elektronisch oder schriftlich - erteilten Vollmachten
nebst Weisungen bis zur
förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung im Anschluss an die Fragenbeantwortung durch den Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 19. Mai 2021)
möglich.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nicht mit der Stellung von Anträgen
oder der Erklärung von Widersprüchen beauftragt werden.
Fragerecht
Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des PandemieG das Recht
eingeräumt, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen, die vom Vorstand zu beantworten
sind. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Er
kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer
Kommunikation einzureichen sind.
Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben hat der Vorstand entschieden, dass ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre und deren Bevollmächtigte bis einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens
17. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ,
Fragen über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
bei der Gesellschaft einreichen können. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Frage
(n) bei der Gesellschaft.
Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt während der Hauptversammlung.
Weitere Einzelheiten zur Fragemöglichkeit finden sich nachstehend unter 10.
Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben,
haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung in deutscher Sprache im Wege der
elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
während der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll zu erklären.
Rechte der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, §
126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG, teils in Verbindung mit dem PandemieG
Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, §
122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am
Grundkapital von 500.000 Euro (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 18. April 2021 (24:00 Uhr
MESZ) zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:
AIXTRON SE Vorstand Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger veröffentlicht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionären außerdem über die Internetadresse der
Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Über den im Rahmen einer zulässigen Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten Beschlussvorschlag wird
während der Hauptversammlung abgestimmt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Mit der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl gehen - soweit nichts anders ausgeführt - keine
teilnahmebezogenen Rechte einher. Dementsprechend können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten während der
Hauptversammlung keine Gegenanträge stellen und keine Gegenvorschläge für Wahlen unterbreiten. Allerdings
gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen
sind, nach § 1 Abs. 2 Satz 3 PandemieG als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag
stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur
Hauptversammlung angemeldet ist.
Nach § 126 Abs. 1 AktG werden Gegenanträge durch entsprechende Veröffentlichung von der Gesellschaft
zugänglich gemacht, wenn sie spätestens bis zum Ablauf des 4. Mai 2021 (24:00 Uhr MESZ) an die
nachstehende Adresse übersendet werden. Anderweitig adressierte angekündigte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
AIXTRON SE 10. Investor Relations Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Telefax: +49 (2407) 9030-445 E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
veröffentlicht.
Für den Wahlvorschlag eines Aktionärs gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen
einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)