des 4. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ) sinngemäß; der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand
der AIXTRON SE braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen,
wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und
im Fall der Wahl zum Aufsichtsrat Angaben zu anderen Mandaten gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.
Fragerecht gemäß § 131 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 PandemieG
Bei einer Hauptversammlung, die gemäß § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische Präsenz der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten stattfindet, wird den angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten ein
Fragerecht zu Angelegenheiten der Gesellschaft im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt, soweit
die Beantwortung der gestellten Fragen zur sachgemäßen Erledigung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Das Fragerecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich das Fragerecht grundsätzlich
auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Fragen sind in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 PandemieG bis spätestens einen Tag vor der
Hauptversammlung (17. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ, Eingang bei der Gesellschaft) in Textform in deutscher
Sprache im Wege der elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice der
Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
bei der Gesellschaft einzureichen.
Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt während der Hauptversammlung.
Es gelten die allgemeinen Auskunftsverweigerungsrechte gemäß § 131 Abs. 3 AktG. Das gilt insbesondere
insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet wäre, der
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit
sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde.
Weitergehende Erläuterungen/Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2
SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG, teils in Verbindung mit dem
PandemieG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv 11.
Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse
veröffentlicht.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 VO (EU) 2016/679
(DS-GVO) personenbezogene Daten: persönliche Daten (z.B. Name), Kontaktdaten (z.B. Anschrift,
E-Mail-Adresse), Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl) und Verwaltungsdaten auf Grundlage der
geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Aktien der AIXTRON SE sind Namensaktien, die gemäß § 67
AktG unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl oder
der Aktiennummer in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind. Die Gesellschaft wird
gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich Herrn Dr. Felix Grawert und Herrn Dr. Joachim
Linck.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
AIXTRON SE Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Verantwortlicher: Dr. Felix Grawert (Vorstandsvorsitzender AIXTRON SE) E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com
Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes
durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ist für
die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft
die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO.
Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der
Hauptversammlung verarbeitet, insbesondere zur Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit den
Aktionären und zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung. Darüber hinaus
werden die personenbezogenen Daten auch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aktien-, handels-
und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet.
Die Gesellschaft gibt die personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Ausnahmsweise
erhalten Dritte (z.B. Hauptversammlungsdienstleister, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer), welche im
Zusammenhang mit der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, von der Gesellschaft solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Die Gesellschaft speichert - vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender gesetzlicher
Vorschriften - die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter aufgrund gegenwärtiger
gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres
2021. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die
weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen
Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist. 12.
Wir weisen darauf hin, dass auf der Hauptversammlung unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Fotos von
der Veranstaltung gemacht werden (vgl. Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO).
Den Aktionären und Aktionärsvertretern stehen die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu, namentlich
ein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DS-GVO, das Recht, nach Maßgabe des Art. 16 DS-GVO die unverzügliche
Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten oder nach Maßgabe des Art. 17
DS-GVO die unverzügliche Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, nach Maßgabe des Art. 18
DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen und das Recht, nach
Maßgabe des Art. 20 DS-GVO die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen
entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu
übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend
gemacht werden:
AIXTRON SE Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Verantwortlicher: Dr. Felix Grawert (Vorstandsvorsitzender AIXTRON SE) E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht,
insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des
Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes, in dem der mutmaßliche Verstoß
begangen wurde, zu.
Die Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
INTEGRITY Gesellschaft für Datenschutz, Geldwäscheprävention und Compliance Jülicher Straße 215 52070 Aachen E-Mail: datenschutz@aixtron.com
Die Informationen zum Datenschutz sind zudem abrufbar auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
Herzogenrath, im April 2021
AIXTRON SE
Der Vorstand Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 5:
Lebenslauf Herr Prof. Dr. Andreas Biagosch, Ehemaliges Board Mitglied McKinsey & Company
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)