des 4. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ) sinngemäß; der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand

der AIXTRON SE braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen,

wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und

im Fall der Wahl zum Aufsichtsrat Angaben zu anderen Mandaten gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.

Fragerecht gemäß § 131 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 PandemieG

Bei einer Hauptversammlung, die gemäß § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische Präsenz der Aktionäre und

ihrer Bevollmächtigten stattfindet, wird den angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten ein

Fragerecht zu Angelegenheiten der Gesellschaft im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt, soweit

die Beantwortung der gestellten Fragen zur sachgemäßen Erledigung des Gegenstands der Tagesordnung

erforderlich ist. Das Fragerecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen

der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der

Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich das Fragerecht grundsätzlich

auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Fragen sind in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 PandemieG bis spätestens einen Tag vor der

Hauptversammlung (17. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ, Eingang bei der Gesellschaft) in Textform in deutscher

Sprache im Wege der elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice der

Gesellschaft unter


              www.aixtron.com/hv 

bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt während der Hauptversammlung.

Es gelten die allgemeinen Auskunftsverweigerungsrechte gemäß § 131 Abs. 3 AktG. Das gilt insbesondere

insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet wäre, der

Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit

sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde.

Weitergehende Erläuterungen/Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2

SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG, teils in Verbindung mit dem

PandemieG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.aixtron.com/hv 11. 

Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung

finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.aixtron.com/hv 

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse

veröffentlicht.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 VO (EU) 2016/679

(DS-GVO) personenbezogene Daten: persönliche Daten (z.B. Name), Kontaktdaten (z.B. Anschrift,

E-Mail-Adresse), Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl) und Verwaltungsdaten auf Grundlage der

geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im

Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Aktien der AIXTRON SE sind Namensaktien, die gemäß § 67

AktG unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl oder

der Aktiennummer in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind. Die Gesellschaft wird

gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich Herrn Dr. Felix Grawert und Herrn Dr. Joachim

Linck.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:


                            AIXTRON SE 
                            Dornkaulstraße 2 
                            52134 Herzogenrath 
                            Verantwortlicher: Dr. Felix Grawert (Vorstandsvorsitzender AIXTRON SE) 
                            E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com 

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes

durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ist für

die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft

die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO.

Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der

Hauptversammlung verarbeitet, insbesondere zur Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit den

Aktionären und zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung. Darüber hinaus

werden die personenbezogenen Daten auch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aktien-, handels-

und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet.

Die Gesellschaft gibt die personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Ausnahmsweise

erhalten Dritte (z.B. Hauptversammlungsdienstleister, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer), welche im

Zusammenhang mit der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, von der Gesellschaft solche

personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie

verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft speichert - vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender gesetzlicher

Vorschriften - die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter aufgrund gegenwärtiger

gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres

2021. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die

weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen

Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist. 12.

Wir weisen darauf hin, dass auf der Hauptversammlung unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Fotos von

der Veranstaltung gemacht werden (vgl. Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO).

Den Aktionären und Aktionärsvertretern stehen die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu, namentlich

ein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DS-GVO, das Recht, nach Maßgabe des Art. 16 DS-GVO die unverzügliche

Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten oder nach Maßgabe des Art. 17

DS-GVO die unverzügliche Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, nach Maßgabe des Art. 18

DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen und das Recht, nach

Maßgabe des Art. 20 DS-GVO die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen

entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu

übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend

gemacht werden:


                            AIXTRON SE 
                            Dornkaulstraße 2 
                            52134 Herzogenrath 
                            Verantwortlicher: Dr. Felix Grawert (Vorstandsvorsitzender AIXTRON SE) 
                            E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com 

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht,

insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des

Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes, in dem der mutmaßliche Verstoß

begangen wurde, zu.

Die Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:


                            INTEGRITY 
                            Gesellschaft für Datenschutz, Geldwäscheprävention 
                            und Compliance 
                            Jülicher Straße 215 
                            52070 Aachen 
                            E-Mail: datenschutz@aixtron.com 

Die Informationen zum Datenschutz sind zudem abrufbar auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.aixtron.com/hv 

Herzogenrath, im April 2021

AIXTRON SE

Der Vorstand Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 5:

Lebenslauf Herr Prof. Dr. Andreas Biagosch, Ehemaliges Board Mitglied McKinsey & Company

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)