unterhält die Gesellschaft ab dem 05.05.2021 ein internetgestütztes Online-Portal (HV-Portal). Über

dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr

Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um

das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit dem Zugangscode, den Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte 3. erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form

von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre

zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter


              www.fhw-neukoelln.de 

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. Bei Fragen

zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich an unsere

Aktionärs-Hotline unter der Nummer +49 89 210 27 220 wenden.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts (mit

Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 AktG und dessen Bedeutung) und die elektronische Zuschaltung sowie die

Live-Zuschaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und zur elektronischen Zuschaltung

über das HV-Portal sowie zur Live-Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sind Aktionäre berechtigt,

die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden

und ihren Aktienbesitz nachweisen, wobei für den Nachweis des Aktienbesitzes ein Nachweis gemäß § 67c

Abs. 3 AktG ausreicht (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre):

Fernheizwerk Neukölln AG

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 05.05.2021, 00.00 Uhr, - sogenannter

Nachweisstichtag - beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des

19.05.2021 (24.00 Uhr) unter der oben genannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär,

der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat.

Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich

ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem

Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 4. vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die

Ausübung von Aktionärsrechten, die Möglichkeit zur elektronischen Zuschaltung und Live-Zuschaltung zur

Hauptversammlung über das HV-Portal und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des

Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag

haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang des Stimmrechts.

Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum

Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen

gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen

Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft

werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung

einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal zum Zwecke der elektronischen Zuschaltung zur

Hauptversammlung zugesandt.

Zum Nachweisstichtag ist ergänzend auf folgendes hinzuweisen:

Die Informationen zur Einladung zur Hauptversammlung, die die Aktionäre von ihren Depotbanken

erhalten, weisen als Nachweisstichtag den Ablauf des 04.05.2021 auf. Dies ist darauf zurückzuführen, dass

die Datei, mit der die Gesellschaft Depotbanken die Informationen zur Einladung zur Hauptversammlung zur

Verfügung stellen muss, nur die Angabe eines Datums zulässt, nicht aber auch eine ergänzende

Konkretisierung i.S.v. 'Beginn des Tages' bzw. '00.00 Uhr'. Um zu vermeiden, dass die Banken die Angabe

des Datums 05.05.2021 ohne die genannten Konkretisierungen ggf. als Ende des 05.05.2021 verstehen, was

den aktienrechtlichen Regelungen nicht entsprechen würde, wird in den Informationen an die Depotbanken

das Datum 04.05.2021 angegeben, was die Banken entsprechend einer Empfehlung des Bankenverbands

(Bundesverband deutscher Banken) als Ende dieses Geschäftstages interpretieren werden. Der Aktienbesitz

am Ende des Geschäftstages 04.05.2021 entspricht dann zwangsläufig dem Aktienbesitz am Beginn des

Nachweisstichtages 05.05.2021.

Live-Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die über die dafür erforderlichen technischen Einrichtungen

verfügen, haben die Möglichkeit einer Live-Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung, um auf diese

Weise Wortmeldungen mit Bild und Ton abzugeben ('live zugeschaltete Aktionäre').

Stimmabgaben und Einlegung von Widersprüchen können aber nur in den in den folgenden Ziffern

wiedergegebenen Verfahren erfolgen.

Die Live-Zuschaltung erfolgt nach dem Prinzip einer Microsoft Teams-Sitzung oder vergleichbarer

Dienste (Zoom, Webex). Für Aktionäre, die eine Live-Zuschaltung für eine Wortmeldung wünschen, ist im

HV-Portal die Schaltfläche 'Wortmeldung' vorgesehen. Nach Eingabe der E-Mail-Adresse und der 5. Telefonnummer des Aktionärs erhält dieser in der Reihenfolge der Abarbeitung der

Live-Zuschaltung-Wortmeldungen per Email einen Link, mit dem der Zugang zur Live-Zuschaltung erfolgt.

Dieser Link kann mit einem aktuellen Webbrowser (Chrome, Microsoft Edge, Firefox, Safari) aufgerufen

werden. Es ist keine Installation einer weiteren Software nötig.

Interessierten Aktionären bietet die Gesellschaft Informationen über die Vorgehensweise bei der

Live-Zuschaltung und gegebenenfalls einen Testdurchlauf an.

Aus organisatorischen Gründen sind entsprechende Anfragen bis zum 21.05.2021 zu richten an:


              hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de 

Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl schriftlich oder im Wege

elektronischer Kommunikation abgeben (vgl. Art. 2 § 1 Abs. 1 C-19 AuswBekG).

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte übersandte

Briefwahlformular zur Verfügung. Das Briefwahlformular kann zudem postalisch unter der Adresse

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft

- Vorstandsbüro -

Weigandufer 49

12059 Berlin

E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de

angefordert werden. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch auf der Internetseite der

Gesellschaft unter


              www.fhw-neukoelln.de 

heruntergeladen werden. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die

oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle


              inhaberaktien@linkmarketservices.de 6. 

zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 19.05.2021, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs)

zugehen.

Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können,

werden nicht berücksichtigt.

Vor und auch während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der

(elektronischen) Briefwahl auch das unter der Internetadresse


              www.fhw-neukoelln.de 

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal

ist ab dem 05.05.2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im

HV-Portal die Schaltfläche 'Briefwahl' vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der

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April 14, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)