Der Wandlungs- bzw. Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG im Falle der 
                            wirtschaftlichen Verwässerung des Werts der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten 
                            nach näherer Bestimmung der Schuldverschreibungen wertwahrend angepasst werden, soweit die 
                            Anpassung nicht schon durch Gesetz geregelt ist. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen 
                            können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher 
                            Maßnahmen bzw. Ereignisse (wie z.B. ungewöhnlich hohe Dividenden, Kontrollerlangung durch 
                            Dritte) eine Anpassung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten vorsehen. Bei 
                            einer Kontrollerlangung durch Dritte können eine marktübliche Anpassung des Wandlungs- bzw. 
                            Optionspreises sowie eine Laufzeitverkürzung vorgesehen werden. 
                            Weitere Gestaltungsmöglichkeiten 
                            Die Anleihebedingungen können jeweils festlegen, dass im Falle der Wandlung bzw. 
                            Optionsausübung auch eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann 
                            vorgesehen werden, dass die Gesellschaft den Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht 
              ee)           Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. In den 
                            Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen kann außerdem vorgesehen werden, dass die Zahl 
                            der bei Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder 
                            Optionspflichten zu beziehenden Aktien bzw. ein diesbezügliches Umtauschrecht variabel sind 
                            und/oder der Options- bzw. Wandlungspreis innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden 
                            Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses oder als Folge von 
                            Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit verändert werden kann. 
                            Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen 
                            Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten 
                            der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit 
                            den Organen der die Wandel- bzw. Optionsanleihe begebenden Konzerngesellschaft der GEA 
              ff)           Group Aktiengesellschaft festzulegen. Dies betrifft insbesondere den Ausgabekurs, den 
                            Zinssatz, die Art der Verzinsung, die Laufzeit und die Stückelung, den Wandlungs- bzw. 
                            Optionszeitraum, die Festlegung einer baren Zuzahlung, den Ausgleich oder die 
                            Zusammenlegung von Spitzen, die Barzahlung statt Lieferung von auf den Inhaber lautenden 
                            Stückaktien und die Lieferung existierender statt Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender 
                            Stückaktien. 
                            Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015 
              b)            Das von der Hauptversammlung am 16. April 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene, in 
                            § 4 Abs. 6 der Satzung geregelte Bedingte Kapital 2015 in Höhe von EUR 51.903.633,82 wird 
                            aufgehoben. 
                            Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021) 
                            Das Grundkapital wird um bis zu EUR 52.000.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber 
                            lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung 
                            dient der Gewährung von Aktien an die Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß 
                            vorstehender Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach 
                            Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. 
                            Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- oder 
              c)            Optionsrechten aus den begebenen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. 
                            Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und 
                            soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch 
                            eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient 
                            werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der 
                            Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder 
                            Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren 
                            Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. 
                            Satzungsänderung 
                            § 4 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
                                          "Das Grundkapital ist um bis zu EUR 52.000.000,00 durch Ausgabe von neuen, 
                                          auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
                                          2021). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die 
                                          Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, 
                                          Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser 
                                          Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren 
                                          Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung 
              d)                          vom 30. April 2021 ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte 
                                          ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen 
                                          Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder 
                                          Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene 
                                          Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere 
                                          Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach 
                                          Maßgabe der vorstehend genannten Ermächtigung jeweils festzulegenden 
                                          Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
                                          Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder 
                                          Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten 
                                          entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren 
                                          Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen." 
II.           Ergänzende Angaben über die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen 
              (Tagesordnungspunkt 6) 
 
              Prof. Dr.-Ing. Jürgen Fleischer 
              ^* 7. Januar 1961, Heidelberg 
              Nationalität: Deutsch Ausbildung: 
1971 - 1980   Kurfürst-Friedrich-Gymnasium, Heidelberg 
              Abschluss: Allgemeine Hochschulreife 
1980 - 1989   Universität Karlsruhe (TH) 
              Studium: Maschinenbau, Abschluss: Dr.-Ing. 
1998 - 1998   IMD (International Institute for Management Development) 
              Programm für Unternehmen Beruflicher Werdegang: 
              Daimler AG 
1992 - 1997   1992 - 1993 Produktionsingenieur und Senior Spezialist 
              1993 - 1995 Assistent des Vorstandsmitglieds für den Bereich R&D 
              1996 - 1997 Vice President Advanced Technologies ABB Daimler Benz Transportation GmbH 
1998 - 2001   Adtranz (DaimlerChrysler Railsystems) 
              Präsident des Geschäftsbereichs Fahrwerke 
              Bombardier Transportation 
2001 - 2003   2001 - 2001 Präsident des Geschäftsbereichs Fahrwerke 
              2002 - 2003 Präsident des Geschäftsbereichs Regional- und Nahverkehrszüge 
2008 - 2010   MAG - Industrial Automation Systems 
              Vorsitzender des Vorstands 
              Tongji Universität Shanghai 
2012 - heute  Gastprofessor 
              Direktor des Advanced Manufacturing Technology Center AMTC 
2003 - heute  Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wbk Institut für Produktionstechnik 
              Institutsleiter und Inhaber des Lehrstuhls für Maschinen, Anlagen und Prozessautomatisierung Aktuelle Mandate: 
              Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen: 
              keine 
              Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von nicht börsennotierten 
              Unternehmen: 
              -             EOS Holding AG, Krailling (Mitglied des Aufsichtsrats) 

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