AktG:
* Crossroads Partners Limited (Director (Direktor)); Sureserve Group plc (non executive Director (nicht geschäftsführender * Direktor) und Chairman of the Audit Committee (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)); und * 600 Group PLC (non executive Director (nicht geschäftsführender Direktor) und Chairman of the Audit Committee (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)).
Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Zissman im Sinne des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen keine für die Wahlentscheidung der
Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Zissman einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren Organen oder
einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der HelloFresh
SE beteiligten Aktionär andererseits.
Frau Susanne Schröter-Crossan, wohnhaft in Krefeld, Chief Financial Officer
(Finanzvorstand) der LEG Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland
Susanne Schröter-Crossan wurde 1979 in Kassel, Deutschland, geboren. Frau
Schröter-Crossan ist Diplom-Kauffrau und studierte Betriebswirtschaftslehre an den
Universitäten Bamberg und Mannheim. Im Jahr 2005 begann Frau Schröter-Crossan ihre Karriere
bei Morgan Stanley und nahm diverse Aufgaben im Bereich Corporate Finance in Frankfurt am
Main, Hongkong und London wahr. 2010 wechselte sie zu der Standard Chartered Bank. Dort war
sie als Finanzexpertin mit Schwerpunkten im Bereich Wandel-/Umtauschanleihen in Hongkong
tätig. Im Jahr 2011 wurde sie Vice President Equity Captial Markets & Equity-linked
Origination bei der Deutschen Bank AG und war ebenfalls in Hongkong sowie in London
engagiert. 2016 wurde Frau Schröter-Crossan Director Equity Capital Markets Origination bei
der Deutschen Bank AG in London. Anschließend wurde sie bei der Deutschen Bank AG in
Frankfurt am Main Managing Director und Head of Equity Capital Markets für Deutschland,
Österreich und die Schweiz. In dieser Position war sie verantwortlich für das
Aktienemissionsgeschäft, die Begleitung von Börsengängen, Kapitalerhöhungen und
eigenkapitalnahe Transaktionen in der DACH-Region. Seit Juli 2020 ist Frau Schröter-Crossan
Finanzvorstand der LEG Immobilien SE und verantwortet dort die Bereiche Investor Relations,
Finance & Controlling, Portfoliomanagement, Accounting & Taxes.
Frau Schröter-Crossan war während ihrer Tätigkeit für die Deutsche Bank AG innerhalb der
Equity Capital Markets Abteilung globaler Ansprechpartner für ESG-Themen und hat beim
d) Aufbau des europäischen ESG-Produktteams in der Investmentbank mitgewirkt. Zudem ist sie
Mitglied des ESG-Steuerkreises bei der LEG Immobilien SE. Aufgrund dieser Tätigkeiten für
die Deutsche Bank AG und die LEG Immobilien SE verfügt Frau Schröter-Crossan über sehr gute
Kenntnisse im Bereich ESG.
Frau Schröter-Crossan ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5
Halbsatz 2 AktG.
Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Frau
Schröter-Crossan im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:
* LEG Immobilien SE (Chief Financial Officer (Finanzvorstand))
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen keine für die Wahlentscheidung der
Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau
Schröter-Crossan einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren
Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an
der HelloFresh SE beteiligten Aktionär andererseits.
Herr Stefan Smalla, wohnhaft in Grünwald, Chief Executive Officer
(Vorstandsvorsitzender) der Westwing Group AG, München, Deutschland
Stefan Smalla wurde 1977 in Freital, Deutschland, geboren. Herr Smalla ist
Diplom-Kaufmann und studierte Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität
Dresden und der Universität Hagen. Im Jahr 2000 begann er seine Karriere bei dooyoo als
Vice President e-Commerce und wurde dort später Chief Technology Officer. 2003 gründete
Herr Smalla das soziale Netzwerk Friendity, das von einem deutschen Medienunternehmen
gekauft wurde. Von 2004 bis 2011 arbeitete Herr Smalla, zuletzt als Manager, bei Bain &
Co., wo er Unternehmen in den Bereichen Private Equity und Technologie beraten hat. Im Jahr
2011 gründete Herr Smalla mit seinen Co-Gründern die Westwing Group AG, die er seither als
CEO (Vorstandsvorsitzender) führt. Die Westwing Group AG ist inzwischen börsennotiert.
Herr Smalla ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG oder vergleichbaren in- und ausländischen
e) Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2
AktG.
Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Smalla im
Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:
* Westwing Group AG (Chief Executive Officer (Vorstandsvorsitzender))
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen keine für die Wahlentscheidung der
Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Smalla einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren Organen oder
einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der HelloFresh
SE beteiligten Aktionär andererseits.
Anlage zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)
Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der HelloFresh SE gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 1 und 87a
Abs. 1 Satz 2 AktG
Grundzüge des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder der HelloFresh SE Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat und in den Ausschüssen eine bestimmte in Euro festgelegte jährliche Vergütung. Diese besteht aus einer Grundvergütung mit funktionsbezogener Differenzierung. Vorsitztätigkeiten werden dabei berücksichtigt. Diese Vergütung wird zeitanteilig nach Ablauf eines jeden Quartals als Barvergütung ausgezahlt. Diese Vergütung unterstützt die auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung bezogene Überwachung und Beratung durch den Aufsichtsrat und steht im Einklang mit der Anregung G. 18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Als reine Festvergütung ist sie geeignet, die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu stärken. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung der Geschäftsführung und Beratung des Vorstands einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie A. und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Die Ausgestaltung der Vergütung fördert die Wahrnehmung der Überwachungsfunktion und setzt Anreize zum entsprechenden Tätigwerden.
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April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)