Frau Thiele-Schürhoff besitzt auch aufgrund ihrer früheren Tätigkeit für die Knorr-Bremse AG ausgewiesene Kenntnisse über das Unternehmen und die damit verbundene Unternehmensstrategie sowie besondere Kompetenzen im Bereich der Corporate Social Responsibility. Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:


*              Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
*             Vorsitzende des Knorr-Bremse Global Care e.V. Frau Thiele-Schürhoff ist im Falle ihrer Wahl nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von Vorstand und Gesellschaft. Frau Thiele-Schürhoff ist die Tochter des kürzlich verstorbenen Heinz Hermann Thiele, dem bislang mittelbar kontrollierenden Aktionär der Gesellschaft. Zudem ist Frau Thiele-Schürhoff mittelbar an der KB Holding GmbH, der unmittelbaren, kontrollierenden Aktionärin der Gesellschaft, beteiligt. Frau Thiele-Schürhoff hat sich vorab bereit erklärt, als Mitglied des Aufsichtsrats zur Verfügung zu stehen. Dr. Theodor Weimer 

Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse AG Persönliche Daten:


Geburtsdatum:  21.12.1959 
Nationalität:  Deutsch Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat: 
Seit 2018:    Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse AG 
2013-2017:    Mitglied des Executive Committee der Unicredit Group, Mailand 
2009-2017:    Sprecher des Vorstands der HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG 
2008:         Executive Chairman of Global Investment Banking der Bayerische Hypo-und Vereinsbank AG/UniCredit Group 
2007:         Head of Global Investment Banking der UniCredit Group 
2001-2007:    Managing Director und Partner der Goldman, Sachs & Co. oHG 
1995-2001:    Senior Partner, Mitglied des Global Management Committee of Bain & Company 
1988-1995:    Management Consultant, McKinsey & Company Ausbildung: 

Studium der Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Geographie an der Universität Tübingen und der Universität St. Gallen (Schweiz) sowie Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Bonn Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Knorr-Bremse AG:

Herr Dr. Weimer hat aus seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Eigen- und Fremdkapitalmärkte, des Managements globaler Konzerne, der Unternehmenstransaktionen sowie der Unternehmensstrategie. Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:


*             Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
*              Keine Herr Dr. Weimer im Falle seiner Wahl nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von Vorstand und Gesellschaft sowie vom kontrollierenden Aktionär und hat sich vorab bereit erklärt, als Mitglied des Aufsichtsrats zur Verfügung zu stehen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen neben den vorstehend dargestellten Beziehungen von Frau Thiele-Schürhoff zum Knorr-Bremse-Konzern keine weiteren persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Kandidatinnen und Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. 

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind somit alle sechs der zur Wahl vorgeschlagenen Personen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ('DCGK'). Zudem sind fünf der zur Wahl vorgeschlagenen Personen nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig vom kontrollierenden Aktionär im Sinn der Empfehlung C.9 des DCGK. Damit werden die in den Empfehlungen C.6, C.7 und C.9 DCGK vorgesehenen Mindestanteile unabhängiger Anteilseignervertreter erfüllt.

Informationen zum Kompetenzprofil einschließlich des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat und zum Stand seiner Umsetzung sowie zur Arbeitsweise und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung sowie im Bericht des Aufsichtsrats. Diese finden Sie als Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 zugänglich gemachten Unterlagen.

Anlage zu Tagesordnungspunkt 7 - Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

A. Grundzüge des Vergütungssystems und Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Knorr-Bremse AG

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie der Knorr-Breme AG, stärker als der Markt zu wachsen und kontinuierlich eine erstklassige Marge zu erzielen. Es wird ein Mehrwert für Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre geschaffen, indem auf den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg bezogene Leistungskriterien definiert und diese mit anspruchsvollen jährlichen und mehrjährigen Zielsetzungen versehen werden.

Das Vergütungssystem setzt Anreize, die im Einklang mit dieser Unternehmensstrategie stehen und diese unterstützen: Die kurzfristige variable Vergütung ist an den finanziellen Leistungskriterien Umsatz, Ergebnis vor Steuern und Zinsen ('EBIT') und Free Cashflow sowie Qualität ausgerichtet. Damit wird die Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf Profitabilität und weiteres Wachstum gefördert. Die kurzfristige variable Vergütung orientiert sich ferner an nichtfinanziellen Leistungskriterien. So wird neben den finanziellen Leistungskriterien als eigenes Erfolgsziel die Erreichung von Zielen aus dem Bereich Umwelt, Soziales und nachhaltige Unternehmensentwicklung (Environment, Social und Governance, 'ESG') berücksichtigt. Das unterstützt die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens, die auch soziale und ökologische Aspekte einschließt und die nachhaltige Unternehmensentwicklung in den Blick nimmt. Über einen Modifier werden weitere nichtfinanzielle Leistungskriterien bei der kurzfristigen variablen Vergütung berücksichtigt.

Im Zuge des erfolgreichen Börsengangs der Knorr-Bremse AG im Oktober 2018 wurde das Vorstandsvergütungssystem noch stärker an den Anforderungen der Aktionäre und auf die Marktpraxis in börsennotierten Unternehmen ausgerichtet.

Um die Vergütung an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu koppeln, macht die langfristige variable Vergütung, die insbesondere an den Börsenwert geknüpft ist, einen wesentlichen Anteil der Gesamtvergütung aus. Mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer jährlichen Gewährung wird über mehrjährige Zyklen hinweg die Unternehmensentwicklung betrachtet. Eine Kombination von internen und externen Leistungskriterien berücksichtigt den Stakeholder- ebenso wie den Shareholder-Ansatz. Der Vergleich mit Wettbewerbern setzt Anreize zur langfristigen Profitabilität und zur operativen Weiterentwicklung sowie zur Umsetzung strategisch relevanter Projekte wie z.B. Technologieführerschaft durch F&E-Kompetenz.

Um die Interessen von Vorstand und Aktionären weiter zu harmonisieren und eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Knorr-Bremse AG zu unterstützen, werden die Vorstandsmitglieder verpflichtet, Aktien der Knorr-Bremse AG zu erwerben und für die Dauer ihrer Bestellung zu halten.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich gestaltet. Es entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019 (BGBl. Teil I 2019, Nr. 50 vom 19. Dezember 2019) und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 16. Dezember 2019 beschlossenen und am 20. März 2020 in Kraft getretenen Fassung.

Das neue Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsmitglieder sowie für alle neu abzuschließenden Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern und für Vertragsverlängerungen ab dem 1. Januar 2022.

B. Das Vergütungssystem im Einzelnen

I. Vergütungsbestandteile

1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil an der Vergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Feste Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder sind das feste Jahresgehalt, Nebenleistungen und das Versorgungsentgelt. Variable Bestandteile sind die kurzfristige variable Vergütung ('STI') und die langfristige variable Vergütung ('LTI'). Ferner sieht das Vergütungssystem Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines, 'SOG') für die Vorstandsmitglieder vor.


 
Vergütungskomponenten    Bemessungsgrundlage / Parameter 
 
 
Erfolgsunabhängige 
Komponenten 
 
Festes Jahresgehalt      *             Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird 
                                       Im Wesentlichen die Gewährung der privaten Inanspruchnahme des Dienstwagens, 
Nebenleistungen          *             Versicherungen (Unfallversicherung, D&O-Versicherung), Erstattung des 
                                       Arbeitgeberanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung 
                         *             Jährlicher Betrag für die Zwecke der Altersversorgung 
Versorgungsentgelt 

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April 08, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)