Satzung oder durch Beschluss fest. Die bisherige Aufsichtsratsvergütung wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. April 2011 festgelegt. III. Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der Fassung durch das ARUG II hat die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen. Zur Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung prüfen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die Aufsichtsratsvergütung, insbesondere mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung, weiterhin im Interesse der NORMA Group SE liegt und angemessen ist. Hierzu kann der Aufsichtsrat auch einen horizontalen Marktvergleich durchführen. Bei Bedarf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine geeignete Anpassung der Vergütung vor. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss kann die Beratungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Aufsichtsratsvergütung vorbereiten.
Weitere Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten Miguel Ángel López Borrego, Madrid, Spanien Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1965 Geburtsort: Frankfurt am Main Nationalität: Spanisch Aktuelle berufliche Tätigkeit:
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Siemens Gamesa Renewable Energy S.A. in Zamudio, Spanien, und Präsident und CEO der Siemens S.A. in Madrid, Spanien, sowie Leiter der spanischen Aktivitäten von Siemens (seit 2018) Beruflicher Werdegang:
2017 - 2018 CFO der Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., Zamudio, Spanien 2016 - 2017 Vorsitzender des Beirats der Valeo Siemens eAutomotive GmbH, Erlangen 2014 - 2017 Mitglied des Verwaltungsrats von Primetals Technologies Limited, London, Vereinigtes Königsreich 2014 - 2017 CFO der Digital Factory der Siemens AG, Nürnberg 2013 - 2014 CFO des Sektors Industry der Siemens AG, Erlangen 2008 - 2013 CFO der Division 'Industry Automation' der Siemens AG, Nürnberg 2004 - 2007 CFO von 'Low Voltage Controls & Distribution' der Siemens AG, Nürnberg 2001 - 2003 CFO der Business Unit 'Interior & Infotainment' der Siemens VDO AG, Babenhausen 1995 - 2001 CFO der Division 'Instruments' der Mannesmann VDO AG, Babenhausen 1991 - 1995 CFO der VDO Instrumentos S.A., Rubi, Spanien 1987 - 1991 Controller für Produktion, Qualität und Logistik der VDO AG, Babenhausen Ausbildung: Siemens Top Management Programm (TMC) in München und Singapur Globales MBA-Programm der Universitäten Toronto, Erftstadt, Linz, und Shanghai Studium Betriebswirtschaftslehre an der Berufsakademie Mannheim; Abschluss Diplom-Betriebswirt Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen: Besondere Kenntnisse in Rechnungslegung und Abschlussprüfung aufgrund langjähriger Tätigkeit als CFO und - zuvor Controller - Kenntnisse in den Bereichen Risikomanagement, internes Kontrollsystem und Compliance - Internationale Tätigkeit - Erfahrungen in der Automobilindustrie - Erfahrungen im Bereich New Energy - Erfahrungen im Bereich Mergers & Acquisitions - Erfahrungen im Bereich der industriellen Digitalisierung Kenntnisse des Kapitalmarkts und seiner Funktionsweise, einschließlich der Perspektive von Investoren und - der kapitalmarktrechtlichen und börsenrechtlichen Pflichten - Kenntnisse über IT Systeme, einschließlich ERP-Systeme Sonstige Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien:
Keine weiteren Mandate. Sonstige wesentliche Tätigkeiten:
- Vorsitzender der Geschäftsführung der SIEMENS HOLDING S.L., Tres Cantos, Spanien - nicht börsennotiert
Mitglied der Geschäftsführung der SIEMENS RAIL AUTOMATION S.A.U., Tres Cantos, Spanien - nicht
- börsennotiert
- Mitglied der Geschäftsführung der Siemens Portugal S.A., Lissabon, Portugal - nicht börsennotiert
- Mitglied des beratenden Beirats der Siemens Healthcare, S.L.U., Getafe, Spanien - nicht börsennotiert
- Mitglied im Unternehmer-Beirat des spanischen Arbeitgeberverbandes, Madrid, Spanien
- Vorstandsmitglied der deutschen Handelskammer in Spanien, Madrid, Spanien Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
I. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR
31.862.400,00 und ist eingeteilt in 31.862.400 auf den Namen lautende Stückaktien, die jeweils eine
Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Ausübung von Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre im Zusammenhang mit der
virtuellen Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts
II.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 des
COVID-19-Maßnahmengesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie
ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.
Anmeldung
Zur Ausübung von Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, werden gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre
zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die
sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 13. Mai 2021,
24.00 Uhr (MESZ), entweder in Textform
unter der Anschrift
- NORMA Group SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München oder
unter der Telefax-Nummer
-
+49 (0) 89 30903 74675 oder
1.
unter der E-Mail-Adresse
-
anmeldestelle@computershare.de oder
elektronisch im Internet unter
-
https://www.normagroup.com/corp/de/investoren/hauptversammlung/aktionaersservice/
oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG zugehen. Für die
elektronische Anmeldung im Internet ist für die Aktionäre neben der Aktionärsnummer ein individueller
Zugangscode erforderlich. Dieser Zugangscode wird den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen
mit dem Einladungsschreiben übersandt. Bevollmächtigte erhalten, wie näher unter IV.2. dargestellt,
eigene Zugangsdaten.
Bitte beachten Sie, dass es insbesondere aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie zu
Verzögerungen im Postverkehr kommen kann. Wir empfehlen daher die Anmeldung per Telefax, E-Mail oder
elektronisch im Internet.
Hinweise zum Umschreibestopp
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Rechten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Zahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte a) beachten Sie jedoch, dass aus abwicklungstechnischen Gründen vom 14. Mai 2021 bis zum Tag 2. der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 (jeweils einschließlich) ein sog. Umschreibestopp gilt, d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. Abwicklungstechnisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der 13. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), ('Technical Record Date'). Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. b) Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügen.
Hinweise zur Stimmabgabe bei Briefwahl
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Zusammenhang mit der virtuellen 3. Hauptversammlung durch Briefwahl ausüben. Hierfür sind die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister am
Tag der Hauptversammlung und eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich. Einzelheiten zur
Stimmabgabe durch Briefwahl entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch
Briefwahl' (IV.1.).
Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Zusammenhang mit der virtuellen
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April 08, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)