kontinuierliche Wertsteigerung setzt. Die ProSiebenSat.1 Group berichtet über den P7S1 ROCE im Rahmen der 
              regelmäßigen Finanzberichterstattung. 
              Zur Feststellung der Zielerreichung für den P7S1 ROCE wird die durchschnittliche jährliche Zielerreichung 
              des P7S1 ROCE über die vierjährige Performance-Periode herangezogen. Vor Beginn eines jeden 
              Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat den Zielwert in Prozent für den P7S1 ROCE fest und übernimmt dabei 
              den Budgetwert der Budgetplanung für das jeweilige Geschäftsjahr als 100 %-Wert. Zur Feststellung der 
              Zielerreichung wird der nach dem maßgeblichen geprüften und gebilligten Konzernabschluss der 
              ProSiebenSat.1 Media SE erzielte P7S1 ROCE mit dem Zielwert für das jeweilige Geschäftsjahr verglichen. 
              Entspricht der erzielte P7S1 ROCE dem Zielwert, beträgt die Zielerreichung 100 %. Bei einer 
              Negativabweichung von 15 % oder mehr vom Zielwert beträgt die Zielerreichung 0 %. Für die maximale 
              Zielerreichung von 200 % muss der erzielte P7S1 ROCE den Zielwert um 15 % oder mehr übersteigen. 
              Zwischenwerte werden linear interpoliert. 
 
              Relativer Total Shareholder Return (TSR) 
              Der relative Total Shareholder Return (relativer TSR) steht für einen Vergleich der Aktienrendite 
              (Aktienkursentwicklung inkl. fiktiv reinvestierter Bruttodividenden) der ProSiebenSat.1 Media SE mit den 
              Unternehmen des STOXX Europe 600 Media. Der relative Vergleich incentiviert eine Outperformance von 
              Wettbewerbern auf dem Kapitalmarkt und bemisst damit unabhängig von konjunkturellen Effekten die 
              Performance der ProSiebenSat.1-Aktie. Zur Feststellung der Zielerreichung für den relativen TSR wird die 
              durchschnittliche jährliche Zielerreichung des relativen TSR über die vierjährige Performance-Periode 
              herangezogen. Zunächst wird jährlich der TSR für die ProSiebenSat.1 Media SE sowie der Unternehmen des 
              STOXX Europe 600 Media ermittelt. Anschließend werden die ermittelten TSR-Werte in eine Rangreihe 
              gebracht und die relative Positionierung der ProSiebenSat.1 Media SE in dieser Rangreihe ermittelt. 
              Entspricht der erreichte relative TSR der ProSiebenSat.1 Media SE dem Median (50. Perzentilrang) der 
              Vergleichsgruppe, beträgt die Zielerreichung 100 %. Bei einer Positionierung am 25. Perzentilrang oder 
              darunter beträgt die Zielerreichung 0 %. Für die maximale Zielerreichung von 200 % muss mindestens der 
              90. Perzentilrang erreicht werden. Zwischenwerte werden linear interpoliert. 
 
              Auszahlungszeitpunkt und Veröffentlichung 
              Der Long Term Incentive wird jeweils nach Vorliegen des geprüften und gebilligten Konzernabschlusses für 
              das letzte Geschäftsjahr der vierjährigen Performance-Periode der betreffenden Tranche im Folgejahr 
              ausbezahlt bzw. abgewickelt. 
              Über die Höhe der Auszahlung, die gesetzten Zielwerte der Erfolgsziele, etwaige Bereinigungen des P7S1 
              ROCE sowie die entsprechenden Zielerreichungen wird im jeweiligen Vergütungsbericht umfassend und 
              transparent berichtet. 
              Umgang mit Sondereffekten 
              Sondereffekte können die operative Geschäftsentwicklung beeinflussen oder gar überlagern. Daher bieten um 
              derartige Effekte bereinigte Kennzahlen Zusatzinformationen zur Beurteilung der operativen 
              Leistungsfähigkeit der ProSiebenSat.1 Group. Bereinigte Kennzahlen besitzen somit für die Steuerung des 
              Unternehmens eine größere Relevanz. Bereinigte Ergebnisgrößen stellen daher auch geeignete 
              Performance-Maße dar, die nachhaltige Entwicklung der ProSiebenSat.1 Group zu bewerten. 
              Zu diesen Sondereffekten zählen für das adjusted EBITDA und den adjusted Operating Free Cashflow: 
                            M&A-bezogene Aufwendungen beinhalten Beratungsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für 
                            laufende, abgeschlossene oder abgebrochene M&A-Transaktionen inkl. IPO- oder Delisting 
              *             Prozessen sowie Integrationskosten, die innerhalb eines Jahres nach dem wirtschaftlichen 
                            Erwerb anfallen. 
                            Reorganisationsaufwendungen enthalten Sach- und Personalkosten für Reorganisationen und 
              *             Restrukturierungen. Sie umfassen Aufwendungen wie Abfindungen, Freistellungsgehälter, 
                            Beratungskosten, Rechtsberatungskosten sowie Wertminderungen. 
                            Aufwendungen für Rechtstreitigkeiten enthalten Ansprüche, Strafen, Bußgelder sowie 
              *             Beratungskosten, die im Zusammenhang mit wesentlichen abgeschlossenen, laufenden oder 
                            drohenden Rechtsstreitigkeiten stehen. 
                            Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts anteilsbasierter Vergütungen umfassen den 
              *             ergebniswirksamen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von durch Barausgleich 
                            erfüllten anteilsbasierten Vergütungsplänen. 
                            Ergebnisse aus Änderungen des Konsolidierungskreises beinhalten Erträge und Aufwendungen im 
              *             Rahmen von Fusionen, Unternehmensabspaltungen, Erwerben oder Verkäufen von 
                            Konzernunternehmen. 
                            Ergebnisse aus sonstigen wesentlichen Einmaleffekten beinhalten vom Finanzvorstand 
                            freigegebene, nicht mit der laufenden operativen Performance im Zusammenhang stehende 
              *             Geschäftsvorfälle. Die ProSiebenSat.1 Group versteht unter wesentlichen Maßnahmen in diesem 
                            Zusammenhang Geschäftsvorfälle von jeweils mindestens 0,5 Mio Euro. 
                            Bewertungseffekte aus der strategischen Neuausrichtung von Business Units enthalten 
              *             Aufwendungen im Rahmen von Veränderungen des zugrundeliegenden Geschäftszwecks bzw. der 
                            Strategie der betroffenen Einheiten. 

Für die Kennzahl adjusted EBIT werden zusätzlich zu den bereits aufgeführten Sondereffekten für das

adjusted EBITDA bzw. den adjusted Operating Free Cashflow ebenfalls noch die Abschreibungen und

Wertminderungen aus Kaufpreisallokationen (Konzernunternehmen und at-Equity Beteiligungen) sowie aus

Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte bereinigt.

Bei wesentlichen Änderungen in der IFRS-Rechnungslegung sowie aus nicht in der Planung enthaltenen

Auswirkungen von innerhalb des Geschäftsjahres durchgeführten M&A-Transaktionen werden das adjusted

EBITDA, das adjusted EBIT, der adjusted Operating Free Cashflow sowie das durchschnittlich eingesetzte

Kapital um diese Effekte angepasst. Dadurch werden verzerrende Effekte bei der Zielerreichung korrigiert.

Eine über diese begrenzten Effekte hinausgehende Anpassung sowie eine nachträgliche Anpassung der

Zielsetzung sind nicht vorgesehen.

Malus- und Clawback-Regelungen

Die Vorstandsverträge enthalten Malus- und Clawback-Regelungen. Nach diesen kann sowohl die Vergütung

aus dem Performance Bonus als auch aus dem Performance Share Plan reduziert (Malus) oder zurückgefordert

(Clawback) werden.

Wird nach Auszahlung der variablen Vergütung festgestellt, dass ein fehlerhafter Konzernabschluss

vorgelegen hat, so kann der Aufsichtsrat bereits ausbezahlte variable Vergütung vollständig oder in

Teilen zurückfordern ('Performance-Clawback'). Die Höhe der Rückforderung bestimmt sich dabei unter

Zugrundelegung des korrigierten und vom Wirtschaftsprüfer testierten Konzernabschlusses und bezieht sich

dabei auf die ausbezahlten Netto-Beträge. 8. Verstößt ein Vorstandsmitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig in einer Weise gegen seine

gesetzlichen Sorgfaltspflichten gemäß § 93 AktG, seinen Dienstvertrag oder wesentliche

Compliance-Richtlinien gemäß des Compliance Management Systems der ProSiebenSat.1 Group, die eine

Abberufung aus wichtigem Grund gemäß § 84 Abs. 3 AktG rechtfertigen würden, kann der Aufsichtsrat nach

seinem billigen Ermessen noch nicht ausbezahlte variable Vergütung für das Geschäftsjahr, dem die

Pflichtverletzung zuzuordnen ist, vollständig oder in Teilen reduzieren ('Compliance-Malus') bzw. im

Falle einer bereits ausbezahlten variablen Vergütung diese vollständig oder in Teilen zurückfordern

('Compliance-Clawback'). Die Höhe der Rückforderung bezieht sich dabei auf die ausbezahlten

Netto-Beträge.

Die Verpflichtung des Vorstandsmitglieds zum Schadenersatz gegenüber der Gesellschaft gemäß § 93 Abs.

2 S. 1 AktG bleibt von den Malus- und Clawback-Regelungen unberührt.

Share Ownership Guidelines (SOG)

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April 20, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)