Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus auf die Festlegung des individuellen Leistungsfaktors verzichtet. Trotz des immensen Arbeitseinsatzes, den die außergewöhnlichen Herausforderungen des Geschäftsjahres 2020 den Mitgliedern des Vorstands abverlangt haben, haben sie überdurchschnittliches Engagement und Einsatzbereitschaft gezeigt, wobei die vereinbarten Ziele im Fokus blieben. Der Aufsichtsrat ist nach intensiver Erörterung und trotz der Verzichtserklärung der Mitglieder des Vorstands zu dem Schluss gekommen, dass die Ziele im Rahmen des technisch und operativ Möglichen und unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen äußerst zufriedenstellend und teilweise noch vor dem Zeitplan erfüllt wurden. Für die Auszahlung der LTIP-Tranche 2017 - 2020 maßgeblich wären die Bestimmungen des zum 1. Oktober 2017 abgelösten Vergütungssystems (Seite 117). Zugrunde zu legen wäre bei Gewährung der LTIPTranche ein durchschnittlicher Börsenkurs der TUI Aktie in Höhe von 12,36 EUR. Zum Ende des Leistungszeitraums lag ein durchschnittlicher Börsenkurs der TUI Aktie in Höhe von 3,44 EUR vor. Aufgrund des Zielerreichungsgrads des TSR-Rangs der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des STOXX Europe 600 Travel & Leisure über den Leistungszeitraum ergibt sich beim LTIP eine Zielerreichung von 25 %. Aufgrund des freiwillig erklärten Verzichts erfolgt im Geschäftsjahr 2020 jedoch keine Auszahlung aus dem LTIP für die aktiven Mitglieder des Vorstands.
4. WEITERES
Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2020, wie im Vorjahr, keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.
Für ihre vom Aufsichtsrat während ihrer Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2020 genehmigten Tätigkeiten in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Aufsichtsgremien von Unternehmen (vgl. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG), die nicht auf Grundlage einer Beteiligung der TUI AG an diesen Unternehmen ausgeübt wurden, erhielt Frau Dr. Eller 33,9 Tsd. EUR von der K+S AG und erwarb dort einen Anspruch in Höhe von 80,6 Tsd. EUR. Herr Joussen erhielt für sein Mandat im Aufsichtsrat der SIXT SE im Geschäftsjahr 2020 100,0 Tsd. EUR. Herr Ebel hat für seine Aufsichtsratsmandate bei der BRW Beteiligungs AG eine Vergütung in Höhe von 7,5 Tsd. EUR und bei der TCT GmbH eine Vergütung in Höhe von 20 Tsd. EUR erhalten. Diese Vergütungen wurden nicht auf die von der TUI AG gezahlte Vorstandsvergütung angerechnet.
5. ZUWENDUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Mit der nachfolgenden Tabelle werden gemäß Ziffer 4.2.5 Anlage Tabellen 1 und 2 DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 die von der TUI AG im Sinn des DCGK a. F. 'gewährten Zuwendungen' gezeigt. Die zugrundeliegenden Empfehlungen für die Angabe solcher Tabellen über die im Sinn des DCGK a. F. 'gewährten Zuwendungen' sind zwar mit Inkrafttreten des neu gefassten DCGK am 20. März 2020 entfallen. Auch aus dem Aktiengesetz in der Fassung des ARUG II ergibt sich keine Vorgabe, entsprechende Angaben im Vergütungsbericht weiterhin aufzunehmen. Um unseren Aktionären einen besseren Vergleich mit den Angaben in den Vorjahren zu ermöglichen und den bisher erreichten Stand an Transparenz weiterhin aufrechtzuerhalten, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, auch in den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 freiwillig die Angaben zu den im Sinn des DCGK a. F. 'gewährten Zuwendungen' erneut aufzunehmen. Die im Sinn des DCGK a. F. 'gewährten Zuwendungen' sind nicht gleichbedeutend mit der im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG 'gewährten und geschuldeten Vergütung':
'Gewährte Zuwendungen' im Sinn des DCGK a. F. sind - ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung - * alle Vergütungsbestandteile, die einem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr wenigstens dem Grunde nach zugesagt wurden und deren (zukünftige) Höhe zumindest geschätzt werden kann. 'Gewährte und geschuldete Vergütung' im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist hingegen nur eine im * Geschäftsjahr faktisch betrachtet zugeflossene Vergütung oder eine Vergütung, die ausweislich der Entwurfsbegründung (BT-Drs. 19 / 9739, Seite 111) 'nach rechtlichen Kategorien fällig, aber (bisher) nicht zugeflossen' ist. 5.1 GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN NACH DCGK A. F.
Die Tabelle der 'gewährten Zuwendungen' nach DCGK a. F. zeigt den jeweils im Geschäftsjahr zugeteilten Betrag. Die LTIP-Tranchen sind zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert per 1. Oktober 2019 berücksichtigt. Durch Multiplikation des jeweiligen Zielbetrags der Mitglieder des Vorstands mit einem Zeitwertfaktor von 0,78 EUR je Euro wurde dieser ermittelt.
Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK a.F.
Friedrich Joussen David Burling Vorstandsvorsitzender, Mitglied des Vorstandes seit 14. Februar 2013^1 seit 1. Juni 2015 Tsd. EUR 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) Festvergütung 1.100,0 1.100,0 1.100,0 1.100,0 680,0 680,0 680,0 680,0 Nebenleistungen^2 52,8 36,3 36,3 36,3 29,1 26,1 26,1 26,1 Summe 1.152,8 1.136,3 1.136,3 1.136,3 709,1 706,1 706,1 706,1 Jahreserfolgsvergütung JEV 1.270,0 1.270,0 0,0 2.743,2 500,0 500,0 0,0 1.080,0 Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2019 - 2022) 2.122,8 1.067,2 LTIP (2020 - 2023) 1.427,4 0,0 4.392,0 717,6 0,0 2.208,0 Summe 4.545,6 3.833,7 1.136,3 8.271,5 2.276,3 1.923,7 706,1 3.994,1 Versorgungsaufwendungen^3 635,7 628,3 628,3 628,3 225,0 225,0 225,0 225,0 Gesamtvergütung^4 5.181,3 4.462,0 1.764,6 7.500,0 2.501,3 2.148,7 931,1 3.500,0
Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK a.F.
Birgit Conix Sebastian Ebel Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstandes seit 15. Juli 2018 seit 12. Dezember 2014 Tsd. EUR 2019^2 2020 2020 (min.) 2020 (max.) 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) Festvergütung 680,0 680,0 680,0 680,0 680,0 680,0 680,0 680,0 Nebenleistungen^2 20,1 18,2 18,2 18,2 18,0 18,0 18,0 18,0 Summe 700,1 698,2 698,2 698,2 698,0 698,0 698,0 698,0 Jahreserfolgsvergütung JEV 550,0 550,0 0,0 1.188,0 500,0 500,0 0,0 1.080,0 Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2019 - 2022) 1.067,2 1.067,2 LTIP (2020 - 2023) 717,6 0,0 2.208,0 717,6 0,0 2.208,0 Summe 2.317,3 1.965,8 698,2 4.094,2 2.265,2 1.915,6 698,0 3.986,0 Versorgungsaufwendungen^3 230,0 230,0 230,0 230,0 288,9 285,9 285,9 285,9 Gesamtvergütung^4 2.547,3 2.195,8 928,2 3.500,0 2.554,1 2.201,5 983,9 3.500,0
Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK a.F.
Dr. Elke Eller Frank Rosenberger Mitglied des Vorstands/Arbeitsdirektorin Mitglied des Vorstandes seit 15. Oktober 2015 seit 1. Januar 2017 Tsd. EUR 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) 2019 2020 2020 (min.) 2020 (max.) Festvergütung 680,0 680,0 680,0 680,0 600,0 600,0 600,0 600,0 Nebenleistungen^2 55,4 34,4 34,4 34,4 87,4 18,0 18,0 18,0 Summe 735,4 714,4 714,4 714,4 687,4 618,0 618,0 618,0 Jahreserfolgsvergütung JEV 545,0 545,0 0,0 1.177,2 465,0 465,0 0,0 1.004,4 Mehrjährige variable Vergütung LTIP (2019 - 2022) 1.009,2 887,4 LTIP (2020 - 2023) 678,6 0,0 2.088,0 596,7 0,0 1.836,0 Summe 2.289,6 1.938,0 714,4 3.979,6 2.039,8 1.679,7 618,0 3.458,4 Versorgungsaufwendungen^3 360,6 356,7 356,7 356,7 416,5 408,8 408,8 408,8 Gesamtvergütung^4 2.650,2 2.294,7 1.071,1 3.500,0 2.456,3 2.088,5 1.026,8 3.500,0
^1 Co-Vorstandsvorsitzender bis 9. Februar 2016; Mitglied des Vorstands seit 15. Oktober 2012. ^2 Ohne Versicherungen aus Gruppenverträgen. ^3 Für Herrn Joussen, Herrn Ebel, Frau Dr. Eller und Herrn Rosenberger Versorgungsaufwand nach IAS 19; für Herrn Burling und Frau Conix Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge. ^4 Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Obergrenze für Gesamtvergütung im Zufluss wird der LTIP anteilig gekürzt.
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March 03, 2021 13:06 ET (18:06 GMT)